Ökonomisches und Struktur
Network Reliability
Die Netzwerkzuverlässigkeit ist für Telekommunikationsdienste essenziell, um ein sicheres Netzwerk und damit das beste Kundenerlebnis zu gewährleisten. Ein stabiles Netz ohne Ausfälle ist hierfür die Grundlage. Um die Zuverlässigkeit der Netze stetig überwachen, steuern und optimieren zu können, misst die Deutsche Telekom AG verschiedene Faktoren. Wir konzentrieren uns dabei auf jeden Aspekt, der direkte Auswirkungen auf unsere Kunden haben kann. Jährlich werden für das gesamte Netz der Deutschen Telekom in Europa folgende Kenngrößen ermittelt:
- „Average network interruption frequency“ (Gesamtzahl der Kundenunterbrechungen/Gesamtzahl der bedienten Kunden)
- „Average network interruption duration“ (Gesamtdauer der Kundenunterbrechung/Gesamtzahl der bedienten Kunden)
Die Berechnungen dieser Kenngrößen erfolgt gebündelt über alle Technologien und alle Netze der Deutschen Telekom in Europa.
Im Jahr 2021 betrug die „Average network interruption frequency“ 0,16 und die „Average network interruption duration“ 120,99.
Umstellung auf IP-Technologie
Die analoge Übertragung von Telefongespräche über PSTN-Technik gehört der Vergangenheit an. Wir haben alle unsere Anschlüsse - in Deutschland und in unseren europäischen Tochtergesellschaften - auf IP-Technologie umgestellt und somit Grundlage für schnellere Internet-Verbindungen und immer komplexere Anwendungen geschaffen.
Internet-Zugang im Flugzeug
Gemeinsam mit dem Satellitenbetreiber Inmarsat bietet die Deutsche Telekom den schnellsten Breitbanddienst für europäische Reisende an Bord von Flugzeugen an.
Das European Aviation Network (EAN) wurde von Inmarsat und der Deutschen Telekom in Zusammenarbeit mit führenden europäischen Unternehmen wie Thales, Nokia, Airbus, und Cobham entwickelt. Die Lösung bietet Flugpassagieren sehr hohe Geschwindigkeiten, ununterbrochene Abdeckung und deutlich geringere Latenzen als jedes andere Wi-Fi-Netzwerk an Bord von inner-europäischen Flügen.
Bisher konnten über 85 Millionen Passagiere die preisgekrönte Konnektivitätslösung auf mehr als 650.000 Flügen in ganz Europa zum Beispiel nach London, Madrid, Barcelona, Genf, Rom oder Athen nutzen. EAN wurde mittlerweile in 275 Flugzeugen aktiviert, und ist derzeit bei British Airways, Iberia, Vueling sowie Aegean Airlines verfügbar.
PSA-Verfahren
Das „Privacy and Security Assessment“(PSA)-Verfahren ist ein zentraler Baustein zur Gewährleistung von technischer Sicherheit und Datenschutz bei der Deutschen Telekom. Das Verfahren stellt sicher, dass die aus Deutschland gesteuerten Entwicklungsprojekte höchste Anforderungen an technische Sicherheit und Datenschutz erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Projekte für die Entwicklung neuer Anwendungen im Mobilfunk und Festnetz.
Im Einzelnen hat das PSA-Verfahren folgende Ziele:
• Sicherstellung eines einheitlichen und adäquaten Sicherheits- und Datenschutzniveaus für alle Produkte, Systeme und Plattformen,
• ein integriertes Verfahren für technische Sicherheit und Datenschutz als Bestandteil der Produkt- und Systementwicklungsprozesse sowie
• die Gewährleistung eines der Projektkomplexität und -kritikalität angepassten Betreuungsniveaus. Jedes Entwicklungsprojekt wird dafür entsprechend kategorisiert.
Die Anwendung des PSA-Verfahrens ist seit 2011 verbindlich für alle aus Deutschland gesteuerten Projektvorhaben der Deutschen Telekom. In vielen Landesgesellschaften ist das PSA-Verfahren ebenfalls bereits eingeführt beziehungsweise befindet sich in der Einführung.
Fokus T-Systems Südafrika
Die Deutsche Telekom duldet kein regelwidriges Verhalten.
Wir befassen uns seit 2017 mit dem Fall in Südafrika und er war Gegenstand mehrerer öffentlicher Presseberichte in Deutschland und Südafrika, beispielsweise in der Wirtschaftswoche (2021) und oder in der Welt (2022).
Der Fall wurde von T-Systems South Africa konsequent und gründlich aufgearbeitet. Vor zwei Jahren haben wir uns von dem südafrikanischen Geschäft getrennt.
Eine staatliche Kommission in Südafrika hat die Vorgänge sehr detailliert untersucht. Bislang hat sie keinerlei Empfehlung ausgesprochen, gegen die TSSA selbst oder einzelne TSSA-Mitarbeiter zu ermitteln oder sie strafrechtlich zu verfolgen.
Prinzipiell äußern wir uns nicht zu laufenden Verfahren und Ermittlungen
Transparenzangaben zu Lobbying-Ausgaben
Da eine übergreifende Definition von Lobbying-Ausgaben bislang nicht vorliegt, orientieren wir uns an den jeweils geltenden Transparenzvorgaben und veröffentlichen gemäß dieser Vorgaben die Lobbying-Ausgaben in Deutschland auf Bundesebene (gemäß dem Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung [Lobbyregistergesetz – LobbyRG] -> https://www.bundestag.de/resource/blob/865318/cd4b1c6434afc1d7ad520dbc64c7343d/gesetzestext_BGBl_2021_I_S_818-data.pdf) und in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern (gemäß dem Transparenzregistergesetz [TReg] in Baden-Württemberg -> https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9883_D.pdf und dem Bayerischen Lobbyregistergesetz [BayLobbyRG] -> https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLobbyRG/true), in Brüssel (gemäß dem „Interinstitutional Agreement of 20 May 2021 between the European Parliament, the Council of the European Union and the European Commission on a mandatory transparency register“ -> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.277.01.0011.01.ENG) sowie in Washington für T-Mobile USA (gemäß dem „Lobbying Disclosure Act [LDA]“ -> https://lobbyingdisclosure.house.gov/ldaguidance.pdf).
Uns leitet der Grundsatz, die Unabhängigkeit und Integrität unserer politischen Gesprächspartner zu achten. Aus diesem Grund haben wir die Schaffung der Lobbying- und Transparenzregister auf europäischer Ebene und in Deutschland von Anfang an begrüßt und uns entsprechend als eines der ersten Unternehmen (EU) bzw. fristgerecht (zum 28.02.2022 in Deutschland) registriert.
Lobbying-Ausgaben 2021 gemäß den geltenden Transparenzvorschriften
Durch Berichtspflicht abgedeckter Bereich |
Lobbying-Ausgaben (2021) |
Relevante Transparenzvorschrift mit Details zu den rechtlichen Vorgaben und zur jeweiligen Definition der Lobbying-Ausgaben |
Deutsche Telekom AG / Bundestag und Bundesregierung |
2.780.000 EUR *) [1] |
Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung [Lobbyregistergesetz – LobbyRG]) [6] |
Deutsche Telekom AG / Landtag und Landesregierung von Baden-Württemberg |
65.000 EUR *) [2] |
Gesetz über ein Transparenzregister |
Deutsche Telekom AG / Bayerischer Landtag und Bayerische Staatsregierung |
110.000 EUR *) [3] |
Bayerisches Lobbyregistergesetz |
Deutsche Telekom AG / European Parliament and European Commission |
2.499.999 EUR *) [4] |
Interinstitutional Agreement of 20 May 2021 between the European Parliament, the Council of the European Union and the European Commission on a mandatory transparency register [9] |
T-Mobile USA / Federal Government of the US |
9.570.000 USD *) [5]
|
Lobbying Disclosure Act (LDA) [10] |
[1] https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002346/7991?backUrl=%2Fsuche%3Fq%3D%2522Deutsche%2BTelekom%2BAG%2522%26page%3D1%26pageSize%3D10%26sort%3DREGISTRATION_DESC
[2] https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/transparenzregister/eintrage/d/deutsche-telekom-ag.html
[3] https://www.bayern.landtag.de/typo3temp/assets/lobbyregister/DEBYLT027F.pdf
[4] https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=60052162589-72&locale=en#en
[5] https://lda.senate.gov/filings/public/filing/search/?registrant=T-Mobile®istrant_country=®istrant_ppb_country=&client=&client_state=&client_country=&client_ppb_country=&lobbyist=&lobbyist_covered_position=&lobbyist_conviction_disclosure=&lobbyist_conviction_date_range_from=&lobbyist_conviction_date_range_to=&report_period=&report_year=2021&report_dt_posted_from=&report_dt_posted_to=&report_amount_reported_min=&report_amount_reported_max=&report_filing_uuid=&report_house_doc_id=&report_issue_area_description=&affiliated_organization=&affiliated_organization_country=&foreign_entity=&foreign_entity_country=&foreign_entity_ppb_country=&foreign_entity_ownership_percentage_min=&foreign_entity_ownership_percentage_max=&search=search#js_searchFormTitle
[6] https://www.bundestag.de/resource/blob/865318/cd4b1c6434afc1d7ad520dbc64c7343d/gesetzestext_BGBl_2021_I_S_818-data.pdf
[7] https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9883_D.pdf
[8] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLobbyRG/true
[9] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021Q0611%2801%29
[10] https://lobbyingdisclosure.house.gov/ldaguidance.pdf
*) Die verschiedenen Angaben sind nicht direkt miteinander vergleichbar, da sie sich auf die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben beziehen. Sofern Lobbying-Ausgaben nach den Vorgaben der jeweiligen Register in einer Spanne anzugeben sind, wird der obere Wert der Spanne angegeben.
Mitarbeiterzufriedenheit
Alle zwei Jahre führen wir unsere Mitarbeiterbefragung durch, um das Feedback unserer Mitarbeitenden einzuholen, Schwachstellen zu entdecken und anschließend geeignete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Schwachstellen umzusetzen. Die Auswertung bis auf Teamebene und nach weiteren Kriterien (bspw. Funktion, leitende Angestellte vs. Führungskräfte vs. Mitarbeitende, Geschlecht, Altersgruppe) unterstützt die Ableitung passgenauer konkreter Verbesserungsmaßnahmen auf allen Ebenen. An der letzten Mitarbeiterbefragung beteiligten sich 80% der Belegschaft, der Anteil von Männern und Frauen - sofern angegeben - entspricht in etwa der Geschlechterverhältnis im Konzern (Beteiligungsquote Männer ca. 65%, Frauen ca. 31% und Divers ca. 1%).
Zusätzlich zur Mitarbeiterbefragung erheben wir halbjährlich die Mitarbeiterzufriedenheit durch unsere Pulsbefragung. So erhalten wir ein aktuelles Stimmungsbild und prüfen, ob die eingeleiteten Maßnahmen erfolgreich waren. Bei Bedarf können wir so gegebenenfalls zeitnahe Anpassungen vornehmen. Bei der Pulsbefragung im Mai 2021 lag die Rücklaufquote konzernweit bei 77%.
Leitfaden für erfolgreiches Stakeholder Management
Stakeholder Dialoge im Konzern erfolgen nach dem „Leitfaden für erfolgreiches Stakeholder Management“ “Guide to successful stakeholder management”: nach der Definition von Zielen (1) sowie Umfang und Grenzen (2) des geplanten Stakeholder Dialoges werden die relevanten Stakeholder nach dem Grad ihrer Betroffenheit und ihres Einflusses (3) auf das fragliche Thema/ Projekt bewertet und ausgewählt. Zeitpunkt (4) und Format (5) des Stakeholder Engagements müssen passend zu den Zielen, der Intensität und den Bedürfnissen der betroffenen Stakeholder gewählt werden. Bei jedem Schritt sind potentielle Risiken/ Chancen zu prüfen.
Mitarbeiterzufriedenheit
Alle zwei Jahre führen wir unsere Mitarbeiterbefragung durch, um das Feedback unserer Mitarbeiter:innen einzuholen, Schwachstellen zu entdecken und anschließend geeignete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Schwachstellen umzusetzen. Die Auswertung bis auf Teamebene und nach weiteren Kriterien (bspw. Funktion, leitende Angestellte vs. Führungskröfte vs. Mitarbeiter:innen, Geschlecht, Altersgruppe) unterstützt die Ableitung passgenauer konkreter Verbesserungsmaßnahmen auf allen Ebenen. An der letzten Mitarbeiterbefragung beteiligten sich 76% der Belegschaft, der Anteil von Männern und Frauen - sofern angegeben - entspricht in etwa der Geschlechterverhältnis im Konzern (Beteiligungsquote Männer ca. 67%, Frauen ca. 32% und erstmalig Divers ca. 1%).
Zusätzlich zur Mitarbeiterbefragung erheben wir halbjährlich die Mitarbeiterzufriedenheit durch unsere Pulsbefragung. So erhalten wir ein aktuelles Stimmungsbild und prüfen, ob die eingeleiteten Maßnahmen erfolgreich waren. Bei Bedarf können wir so gegebenenfalls zeitnahe Anpassungen vornehmen. Bei der Pulsbefragung im November 2020 lag die Rücklaufquote konzernweit bei 77%.
Wie wir die MINT-Ausbildung in Deutschland fördern
Als zukunftsorientiertes Telekommunikations- und Technologieunternehmen sind wir auf top-qualifizierte Nachwuchsfachkräfte angewiesen, insbesondere aus dem MINT-Bereich. Wir tun deshalb viel dafür, junge Menschen an diese Themen heranzuführen und sie dafür zu begeistern – etwa mit unseren „Code+Design Camps“. Auch die Aus- und Weiterbildung in IT-Berufen wollen wir verbessern, wobei es uns ein besonderes Anliegen ist, den Frauenanteil in den MINT-Ausbildungen zu erhöhen. Denn wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt dabei hilft, im globalen Wettbewerb mit guten Ideen und besten Produkten wettbewerbsfähig zu bleiben und unsere Position als attraktiver Arbeitgeber auszubauen. Allerdings ist es nach wie vor nicht leicht, junge Frauen für eine technische Ausbildung zu begeistern – unter anderem, weil es in diesem Bereich noch nicht genügend weibliche Vorbilder gibt. In unseren technischen, dualen Studiengängen konnten wir den Frauenanteil von 11 Prozent im Jahr 2010 auf fast 16 Prozent Ende 2018 steigern – das ist uns aber noch lange nicht genug.