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Über diesen Bericht

CR-Berichterstattung ist bei der Telekom seit über 25 Jahren gelebte Praxis. Neben unserem CR-Bericht veröffentlichen wir seit dem Berichtsjahr 2017 jährlich eine nichtfinanzielle Erklärung in unserem Geschäftsbericht und erfüllen damit die Anforderungen nach §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB sowie der EU-Taxonomie-Verordnung.

Um die für uns und unsere Stakeholder wesentlichen Berichtsthemen zu identifizieren, führen wir jährlich einen umfassenden Wesentlichkeitsprozess durch. Ergänzt wird unsere Berichterstattung durch aktuelle Informationen im Verantwortungsbereich auf unserer Website.

Struktur des Online-Berichts

Der CR-Bericht 2023 nimmt als Fortschrittsbericht die wesentlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum in den Blick:

  • Die Startseite bietet eine Übersicht über die wichtigsten Kennzahlen und Highlights der Berichtsthemen aus dem Jahr 2023. Von der Startseite gelangt man in die unterschiedlichen Kapitel unseres Fortschrittsberichts „Steuerung & Fakten“. Dort informieren wir entlang der vier Säulen Strategie, Wirtschaft, Umwelt und Soziales über unsere Nachhaltigkeitsstrategie, Ziele sowie Fortschritte aus dem Berichtsjahr. Unter Wirtschaft, Umwelt und Soziales geben wir zusätzlich einen kurzen Überblick auf die wichtigsten Fortschritte und Kennzahlen aus dem Berichtsjahr. Im Strategie-Bereich wird an der entsprechenden Stelle das Vorwort dargestellt. Im CR-Bericht 2023 finden sich erstmals auch Informationen zu Fortschritten und Maßnahmen der vier operativen Segmente Deutschland, USA, Europa und Systemgeschäft, die in früheren CR-Berichten in separaten „Länderprofilen“ dargestellt wurden. Mit dieser neuen, integrierten Darstellung bilden wir im CR-Bericht 2023 die Konzernstruktur besser ab. Interessierte können zu einigen Themenabschnitten direkt mit Expert*innen der Telekom Kontakt aufnehmen.
  • Ergänzt wird „Steuerung & Fakten“ durch ein interaktives Kennzahlentool unter „Kennzahlen“. Dort können sich die Nutzer*innen nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen individuell zusammenstellen. Die Kennzahlen werden sowohl auf Segment- als auch auf Einheitenebene dargestellt.
  • Unter „Specials sprechen wir mit leicht verständlich und anschaulich aufbereiteten Informationen eine breite Leserschaft an. Die Inhalte der Specials sind nicht Bestandteil des Fortschrittsbericht „Steuerung & Fakten“. Sie geben einen generellen Überblick über relevante Nachhaltigkeitsthemen der Telekom. Aufgrund ihrer Allgemeingültigkeit haben sie weiterhin Bestand und wurden daher im Berichtsjahr nicht aktualisiert. Einige Specials bieten wir zusätzlich in Einfacher Sprache an.
  • Ergänzt wird der Bericht durch das Format CR-Wissen. Hier berichten einzelne Telekom-Fachbereiche direkt über ihre Projekte und Maßnahmen mit Nachhaltigkeitsbezug. Das Format ist ebenfalls nicht Teil des Fortschrittsberichts für das Berichtsjahr. Das CR-Wissen kann jederzeit über die Fußzeile des Berichts geöffnet werden.
  • In der Fußzeile des Berichts finden sich zudem das Download-Center, Dialogfunktionen, das Glossar sowie Verlinkungen zu weiteren relevanten Webseiten.
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Geltungsbereich, Berichtszeitraum und Zielgruppen

Als Konzernbericht schließen der Fortschrittsbericht „Steuerung & Fakten“ der Deutschen Telekom sowie der Abschnitt „Kennzahlen“ mit dem interaktiven Kennzahlentool die Segmente sowie viele Landesgesellschaften ein. Er umfasst – wie auch der Geschäftsbericht – den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Die CR-Berichterstattung erfolgt jährlich. Somit knüpft der Fortschrittsbericht 2023 an den Bericht 2022 an. Abweichungen sind entsprechend gekennzeichnet. Das Veröffentlichungsdatum ist der 26. März 2024. Der Fortschrittsbericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards 2021 erstellt.

Der CR-Bericht bezieht sich auf den Konzern mit seinen 56 inländischen und 238 ausländischen vollkonsolidierten Unternehmen, Abweichungen sind entsprechend gekennzeichnet.

Mit dem vorliegenden Bericht wenden wir uns gezielt an die Stakeholder der Telekom. Dazu gehören Analyst*innen und Investor*innen, CR-Ranking- und -Ratingagenturen sowie Nichtregierungsorganisationen, aber auch Kund*innen, Beschäftigte, Geschäftspartner sowie Vertreter*innen von Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Politik.

Um alle anzusprechen, gendern wir Personenbezeichnungen im Bericht durch neutrale Bezeichnungen oder mit dem Genderstern. Bei Bezeichnungen für Unternehmen – zum Beispiel bei den Wörtern „Lieferanten“ oder „Joint-Venture-Geschäftspartner“ – gendern wir nicht, da dort keine natürlichen Personen angesprochen werden.

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Umsetzung internationaler Reportingstandards

Der vorliegende Fortschrittsbericht „Steuerung & Fakten“ sowie der Abschnitt „Kennzahlen“ erfüllen die international anerkannten Leitlinien (GRI-Standards) der Global Reporting Initiative (GRI). Zudem machen wir an vielen Stellen unseren Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals img deutlich. Zusätzlich weisen wir im CR-Bericht 2023 in einem Index img aus, welche Berichtsinhalte auf die Kriterien des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) einzahlen. Im CR-Bericht 2023 weisen wir zudem erstmalig die nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sowie die Indikatoren des Nachhaltigkeitsstandards der GSM Association für die Telekommunikationsbranche aus. Letztere sollen für eine bessere Vergleichbarkeit in der Telekommunikationsbranche sorgen. 2023 haben wir den aktuellen Fortschrittsbericht (Communication on Progress – CoP) für das Jahr 2022 im Rahmen des Global Compact der Vereinten Nationen veröffentlicht.

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Prüfbescheinigung

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen

An die Deutsche Telekom AG, Bonn

Unser Auftrag
Wir haben die mit einem Symbol Inhalt durch PWC geprüft gekennzeichneten Angaben im Corporate-Responsibility-Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) der Deutschen Telekom AG, Bonn (im Folgenden „Gesellschaft“) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 („Nachhaltigkeitsinformationen“) einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Unser Auftrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die mit dem Symbol Inhalt durch PWC geprüft gekennzeichneten Angaben.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren die nicht durch ein Symbol Inhalt durch PWC geprüft gekennzeichneten Abschnitte und sonstige Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft. 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den in den Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative genannten Grundsätzen (im Folgenden: „Berichtskriterien“) sowie für die Auswahl der zu beurteilenden An-gaben.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und die Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen an-gemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation des Nachhaltigkeitsberichts) oder Irrtümern ist.

Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten im Nachhaltigkeitsbericht unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und -berechnung sowie getroffenen Annahmen resultieren.

Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Qualitätsmanagementstandards – an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die mit einem Symbol Inhalt durch PWC geprüft gekennzeichneten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht abzugeben.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren die nicht durch ein Symbol Inhalt durch PWC geprüft gekennzeichneten Abschnitte und sonstige Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft. 

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits img or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die mit einem Symbol Inhalt durch PWC geprüft gekennzeichneten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder gekennzeichneten Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung, die wir überwiegend in den Monaten Oktober 2023 bis März 2024 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern,
  • Befragung relevanter Mitarbeiter*innen, die in den Aufstellungsprozess einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben im Nachhaltigkeitsbericht, 
  • Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben im Nachhaltigkeitsbericht,
  • Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht,
  • Prüfung von Prozessen zur Erfassung, Kontrolle, Analyse und Aggregation ausgewählter Daten verschiedener Standorte der Gesellschaft auf Basis von Stichproben,
  • Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht,
  • Beurteilung der Darstellung im Nachhaltigkeitsbericht.

Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die mit einem Symbol Inhalt durch PWC geprüft gekennzeichneten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind.

Verwendungsbeschränkung
Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. 

Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

Düsseldorf, den 22. März 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Dr. Tim Hoffmann                                       Dr. Matthias Schmidt
Wirtschaftsprüfer

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 2-5 (Allgemeine Standardangaben)
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Prüfbescheinigung nichtfinanzielle Erklärung

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter bzw. hinreichender Sicherheit in Bezug auf die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
 
An die Deutsche Telekom AG, Bonn

Unser Auftrag

Wir haben die im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der Deutsche Telekom AG, Bonn, (im Folgenden „die Gesellschaft“), die mit der nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 (im Folgenden „zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung“) einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter bzw. hinreichender Sicherheit unterzogen. Dabei haben wir auftragsgemäß die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Indikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2)“ (im Folgenden die „Indikatoren“) mit hinreichender Sicherheit geprüft und alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben mit begrenzter Sicherheit geprüft.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung aufgeführten externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie die mit dem SDG-Symbol gekennzeichneten Bezüge zu den United Nations Sustainable Development Goals img (SDG).

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die „EU-Taxonomieverordnung“) und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit der im Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie img“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe durch die gesetzlichen Vertreter (im Folgenden „Auslegung“).

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und die Anwendung angemessener Methoden zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, zu denen auch die Indikatoren zählen, unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und -berechnung sowie getroffenen Annahmen resultieren.

Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Qualitätsmanagementstandards – an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns jeweils durchgeführten Prüfungshandlungen ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit über die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Indikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2)“ sowie ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements Other than Audits img or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir

  • mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 dargestellten Indikatoren in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB durch die gesetzlichen Vertreter angegeben worden sind; dies bedeutet nicht, dass zu jedem Indikator jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird; und
  • mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben mit Ausnahme der dort genannten externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie der mit dem SDG-Symbol gekennzeichneten Bezüge zu den United Nations Sustainable Development Goals (SDG) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der im Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Die für den Teil unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit durchgeführten Prüfungshandlungen sind im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung, die wir überwiegend in den Monaten Oktober 2023 bis Februar 2024 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern,
  • Befragung relevanter Mitarbeiter*innen, die in den Aufstellungsprozess einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzern- und Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht,
  • Beurteilung der Darstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen

Im Rahmen des Teils unserer Prüfung, welcher zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit hinsichtlich der in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft dargestellten Indikatoren durchgeführt wurde, haben wir zusätzlich zu den oben aufgeführten die folgenden Prüfungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten durchgeführt:

  • Beurteilung der Konzeption und Implementierung der Systeme und Prozesse zur Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der Angaben zu den Indikatoren,
  • Beurteilung der Risiken,
  • Einzelfallprüfungen auf Basis von Stichproben.

Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. Insbesondere betreffen diese Unsicherheiten auch die Quantifizierungen von Leistungsindikatoren bei deren Messung bzw. Beurteilung.

Prüfungsurteile

Nach unserer Beurteilung wurden die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 dargestellten Indikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2)“ in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB durch die gesetzlichen Vertreter angegeben.

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass alle weiteren Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen sowie den mit dem SDG-Symbol gekennzeichneten Bezügen zu den United Nations Sustainable Development Goals (SDG) ab.

Verwendungsbeschränkung

Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen.

Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

 
Düsseldorf, den 21. Februar 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

gez. Dr. Tim Hoffmann                                                  gez. Dr. Matthias Schmidt
Wirtschaftsprüfer

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