Menschenrechte

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Unser Ansatz zum Schutz der Menschenrechte

„Verantwortung leben“ ist Teil unserer Unternehmensstrategie und damit Anspruch an alle Mitarbeitenden des Konzerns. Der Schutz von Menschenrechten und Umweltbelangen ist seit mehr als zwei Jahrzehnten essenzieller Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns und unserer Unternehmensführung.

Unser Bekenntnis: Wir verpflichten uns dazu, die Menschenrechte und die Umweltbelange an jedem Ort, an dem wir tätig sind, auch in unseren Lieferketten und bei unseren Geschäftspartnern, zu achten und zu fördern.

Um unser Bekenntnis in die Praxis umzusetzen, haben wir seit 2016 ein umfassendes Programm zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht entwickelt und umgesetzt. Es beinhaltet unter anderem regelmäßige Analysen der potenziellen Risiken und Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltbelange. Die Analyseergebnisse nutzen wir, um negative Auswirkungen zu vermeiden, zu minimieren oder zu beenden. Zudem befähigen sie uns, gezielt Verbesserungen vorzunehmen.

In unserem „Menschenrechtskodex“ konkretisieren wir unser Bekenntnis zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und Umweltbelange an jedem Ort, an dem wir tätig sind – einschließlich unserer Zulieferer und Geschäftspartner. Der Kodex (ehemals „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“) ist Bestandteil unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung und wurde im Berichtsjahr erweitert. Unter anderem haben wir die Inhalte der bestehenden „Employee Relations Policy“ sowie unsere Regelungen zur Gestaltung der Mitarbeiterbeziehungen und Arbeitnehmerbelange vertiefend integriert. Der Kodex wurde im Jahr 2023 vom Konzernvorstand verabschiedet und anschließend intern und extern veröffentlicht. Gleichzeitig begann die Verabschiedung des Kodexes durch die Geschäftsleitungsorgane der einbezogenen Konzerngesellschaften. Dieser Prozess soll 2024 fortgesetzt werden. Der Menschenrechtskodex beschreibt unsere Werte und Normen, die durch unsere konzerninternen Richtlinien, Handlungsanweisungen und Prozesse konkretisiert werden und dadurch unseren Handlungsrahmen bilden. Wir orientieren uns dabei an international anerkannten menschen- und umweltrechtlichen Referenzinstrumenten, beispielsweise an der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“, den „Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO img)“ oder den „OECD-Leitsätzen img für multinationale Unternehmen“.

Anfang 2023 trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft. Es stellt weitere Anforderungen hinsichtlich der Ausübung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten an uns – sowohl bei den unternehmerischen Aktivitäten unserer Konzerngesellschaften als auch in der globalen Lieferkette. Um diese Anforderungen zu erfüllen, haben wir unsere Sorgfaltspflichtenprozesse umfassend angepasst und schrittweise in den maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert. Die neue Struktur des überarbeiteten Menschenrechtskodex orientiert sich auch an den Anforderungen des deutschen LkSGs.

Für die Wahrnehmung und Einhaltung unserer Sorgfaltspflichtenprozesse sind der Vorstand der Deutschen Telekom AG und die jeweiligen Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften verantwortlich. Eine regelmäßige und/oder anlassbezogene interne Berichterstattung zu menschenrechts- und umweltbezogenen Ergebnissen in Entscheidungsgremien (z. B. bei Geschäftsleitungen) sorgt dafür, dass stets informierte Entscheidungen getroffen werden können. Um Mitarbeitende zum Thema Menschenrechte zu schulen, haben wir im Berichtsjahr unser bestehendes Menschenrechtstraining aktualisiert und in weiteren Sprachen zur Verfügung gestellt.

Um die Funktionsfähigkeit des LkSG-Risikomanagementsystems zu überwachen, hat die Deutsche Telekom AG die Funktion „Menschenrechtsbeauftragte*r“ bzw. „LkSG-Beauftragte*r“ definiert. Gemäß Vorstandsbeschluss wird diese Funktion vom „Vice President Group Corporate Responsibility“ ausgeübt. Als Menschenrechtsbeauftragte berichtet diese Person direkt an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG und verfügt über weitere Unterstützungsfunktionen. Soweit Konzerngesellschaften nach landesgesetzlichen Regelungen dazu verpflichtet sind, haben sie in gleicher Form Überwachungsfunktionen für ihren Geschäftsbereich benannt. Die Gesamtkoordination der menschenrechtlichen Risikoanalyseprozesse sowie die Verantwortung für die übergeordnete Menschenrechtsstrategie sind im Bereich Group Corporate Responsibility verankert.

Weitere neue Verpflichtungen, die sich aus dem LkSG ergeben, werden durch bestehende Funktionen abgedeckt. Das Group Compliance Management beispielsweise verantwortet die Durchführung des „Compliance Risk Assessments“. Diese Risikobewertung wurde um weitere Menschenrechts- und Umweltdimensionen ergänzt. Sie stellt damit eine interne Quelle für die Identifikation von Risiken im eigenen Geschäftsbereich dar. Für das Themenfeld „Angemessene Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ sind Mitarbeitende aus dem Personalbereich fachlich verantwortlich. Die umweltbezogenen Themenfelder werden vom Bereich Group Corporate Responsibility verantwortet.

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 406 3-3 (Management der wesentlichen Themen)
  • GRI 407 3-3 (Management der wesentlichen Themen)

 

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Risikoanalyse-Prozesse

2023 haben wir unser Risikomanagementsystem überarbeitet und in erweiterter Form in allen relevanten Geschäftsabläufen verankert. Ziel des Risikomanagements ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen, zu verhindern oder zu minimieren. Es basiert auf einzelnen Sorgfaltspflichtprozessen, die aus den folgenden Kernelementen bestehen:

  • Risikoanalysen für die gesamte Lieferkette
  • Präventiv- und Abhilfemaßnahmen inklusive Kontroll- und Wirksamkeitsprüfungen
  • Beschwerdeverfahren
  • Berichterstattung

Risikoanalysen für die gesamte Lieferkette
Mithilfe der Risikoanalysen wollen wir Transparenz über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken innerhalb der Lieferkette erlangen. Dies soll uns in die Lage versetzen, zielgenaue Folgemaßnahmen abzuleiten und damit tatsächliche sowie potenzielle Risiken wirksam zu beseitigen oder zu minimieren. Im Rahmen des LkSG-Risikomanagementsystems führen wir deshalb jährlich Risikoanalysen für die eigenen Geschäftsbereiche der einbezogenen Konzerngesellschaften sowie deren unmittelbare Zulieferer durch. Im Jahr 2023 umfasste dies 248 Konzerngesellschaften und circa 20 000 unmittelbare Zulieferer. Der Teilkonzern T-Mobile US ist davon ausgenommen und führt eine Risikoanalyse nach eigener Systematik durch.

Für die Analysen haben wir externe und interne Informationen betrachtet, auf Plausibilität geprüft und priorisiert. Informationen aus öffentlich zugänglichen Berichten zu Länder- und Branchenrisiken haben wir ebenso einbezogen wie Informationen aus unseren bestehenden Managementprozessen. Interne Informationen erhielten wir zum Beispiel aus Beschwerdeverfahren, Ergebnissen des Compliance Risk Assessments, Mitarbeiterbefragungen, Audits img oder Zertifizierungen. Zudem berücksichtigten wir internes und externes menschenrechtliches und umweltbezogenes Wissen von relevanten Expert*innen, die als LkSG-Fachbereiche definiert und jährlich überprüft werden. Auf diese Weise erstellen wir seit dem Berichtsjahr eine jährliche Risikomatrix für den eigenen Geschäftsbereich und eine Risikoskala für Zulieferer, die zwischen hohen, mittleren und geringen Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette unterscheidet. Die Ergebnisse der Risikomatrix werden vom Konzernvorstand verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für die Ableitung weiterer Maßnahmen und fließen darüber hinaus in unternehmerische Entscheidungsprozesse ein. Zudem beeinflussen sie die Ausrichtung unserer internen und externen Kommunikation. Der Ergebnisbericht 2023 wurde in unserer „Jährlich ergänzenden Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie (Jahresbericht LkSG)“ veröffentlicht.

Neben den jährlichen Analysen werden unterjährig anlassbezogene Risikoanalysen für die gesamte Lieferkette inklusive Geschäftspartner durchgeführt. Dazu gehört auch die Betrachtung der Risiken vor der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung, beispielsweise im Rahmen von Unternehmensakquisitionen. So waren 2023 unter anderem die Extremwetterereignisse in Griechenland und der Krieg in Nahost Auslöser für anlassbezogene Risikoanalysen. Zudem zog die Gründung der neuen Gesellschaft Deutsche Telekom Tiefbau GmbH eine solche Analyse in unserem eigenen Geschäftsbereich nach sich. Weitere Auslöser waren Hinweise auf mögliche Risiken beziehungsweise Verstöße, die über unseren Beschwerdekanal „TellMe“ eingegangen sind.

Ableitung und Umsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen
Sobald im Rahmen der jährlichen oder anlassbezogenen Risikoanalyse ein hohes Risiko und/oder eine Sorgfaltspflichtverletzung identifiziert wird, ergreifen wir unverzüglich angemessene und risikobasierte Präventions- und/oder Abhilfemaßnahmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Überarbeitung und Implementierung von Richtlinien oder Handlungsanweisungen. Außerdem führen wir bei Bedarf Schulungen durch und nehmen risikobasierte lokale Kontrollen vor, etwa in Form von Human Rights Impact Assessments oder internen und externen Auditierungen.

Folgende Maßnahmen haben wir 2023 beispielsweise durchgeführt:

  • Anpassung unseres Menschenrechtskodex inklusive unserer Grundsätze und Erwartungen gegenüber Beschäftigten und Zulieferern
  • Überarbeitung und Implementierung der konzernweiten Menschenrechtsschulung für alle Beschäftigten des Konzerns (ohne T-Mobile US)
  • Durchführung einer vertiefenden Schulung für Mitarbeitende mit dem Schwerpunkt Diskriminierung im Rahmen eines neu konzipierten E-Learnings
  • Umsetzung von fachspezifischen Schulungen beispielsweise für Einkaufsfunktionen
  • Engagement in Netzwerken und Verbänden wie zum Beispiel der „Joint Alliance for CSR“ (JAC, ehemals Joint Audit Cooperation), um gemeinsame Auditierungen von Zulieferern zu branchenweiten und/oder übergreifenden Themenfeldern durchzuführen, dem „United Nations Global Compact“ oder „econsense“

Aufgrund der ermittelten Risikolage sahen wir 2023 keine Veranlassung für eine risikobasierte Auditierung in Form eines Human Rights Impact Assessment vor Ort bei einer unserer einbezogenen Konzerngesellschaften.

Beschwerdeverfahren
Wir geben Personen aus sämtlichen Interessengruppen über unser Hinweisgeber- und Beschwerdeportal „TellMe“ die Möglichkeit, Informationen zu regelwidrigem Verhalten zu melden. In diesem Rahmen besteht auch die Möglichkeit, auf Missstände im Hinblick auf Menschenrechte oder Umweltbelange hinzuweisen, die in einer Beziehung zur Deutschen Telekom und unserer Lieferkette stehen.

Das Verfahren ist über unsere Homepage sowie die Internet-Auftritte der Konzerngesellschaften öffentlich zugänglich. Um allen Personen einen Zugang zum Beschwerdeverfahren zu bieten, nehmen wir Hinweise sowohl telefonisch unter einer kostenlosen und internationalen Service-Nummer als auch per Mail, per Brief oder über eine Online-Eingabe auf oben genannter Website entgegen – bei Bedarf auch anonym.

Alle Meldungen werden von dem geschulten Personal unseres Compliance-Bereichs zur Weiterverarbeitung aufgenommen. Dabei achten unsere Fachkräfte auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und den Schutz der hinweisgebenden beziehungsweise beschwerdeführenden Person. Die Erkenntnisse aus den Beschwerden und Hinweisen fließen in die jährlichen Risikoanalysen mit ein.

Über das Hinweisgeber- und Beschwerdeportal „TellMe“ können Mitarbeitende sowie Externe Hinweise abgeben und Beschwerden melden – bei Bedarf anonym. Insgesamt sind im Berichtsjahr fünf Hinweise und Beschwerden über „TellMe“ mit menschen- oder umweltrechtlichem Bezug eingegangen. Aus den eingegangenen Beschwerden und Hinweisen wurden insbesondere Risiken im Bereich der Tiefbauarbeiten im Glasfaserausbau img abgeleitet und in der jährlichen Risikoanalyse berücksichtigt.

Berichterstattung
Speziell zum Thema Menschenrechte haben wir im Berichtsjahr folgende Berichte und Dokumentationen veröffentlicht:

  • Menschenrechtskodex: Teil der Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie gemäß § 6 II LkSG
  • Jahresbericht LkSG: Ergebnisse der jährlichen Risikoanalyse für das Jahr 2023 als ergänzende Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der Deutsche Telekom AG sowie der weiteren gemäß LkSG berichtspflichtigen deutschen Konzerngesellschaften

Spätestens vier Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahrs planen wir im Einklang mit den Anforderungen des LkSG die behördliche Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde gemäß § 10 LkSG auf unserer Website zu veröffentlichen.

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