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Corporate Responsibility Bericht 2022

Auditprozedere

Bei unseren Auditaktivitäten konzentrieren wir uns auf strategisch wichtige und besonders risikobehaftete Lieferanten. Sie werden regelmäßig alle zwei bis drei Jahre auditiert. Zu dieser Gruppe gehören etwa 250 von unseren insgesamt rund 25 000 aktiven Lieferanten. Sie decken gemeinsam rund 80 Prozent unseres Einkaufsvolumens ab. So verschaffen wir uns mit ihrer Überprüfung Transparenz über die Risiken in weiten Teilen unserer Lieferkette.

Die Mehrzahl der Audits img findet im Rahmen der Joint Audit Cooperation (JAC) statt. Dabei werden folgende Themenbereiche überprüft:

Die JAC Guidelines fordern von unseren Lieferanten unter anderem,

  • dass sie einen fairen Lohn zahlen, der den Beschäftigten einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht;
  • dass sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen achten sowie ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld bereitstellen und
  • dass sie eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden sowie maximal zwölf Überstunden pro Woche nicht überschreiten und nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens einen freien Tag gewähren.

Alle Anforderungen werden durch Vor-Ort-Audits regelmäßig geprüft. Dabei werden auch die Ausstattung und Qualität der Arbeits-, Schlaf- und Kantinenbereiche kontrolliert.

Die Telekom verpflichtet ihre Lieferanten nicht dazu, sich im Hinblick auf Umwelt- oder Sozialthemen extern zertifizieren zu lassen. Liegen keine Zertifikate in den Bereichen „Umwelt“ und „Soziale Verantwortung“ vor, erwarten wir jedoch, dass vergleichbare Managementsysteme genutzt werden. Die Erfahrung aus den Audits zeigt, dass die Mehrheit unserer relevanten produzierenden Lieferanten über ein externes Zertifikat oder vergleichbare Managementsysteme verfügt.

Die Überprüfung der wesentlichen sozialen und ökologischen Aspekte sowie der grundsätzlichen Menschenrechte bei unseren Audits steht im Einklang mit international anerkannten Richtlinien und Standards, wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Prinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Compact

  • Prinzip 1 (Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte)
  • Prinzip 2 (Keine Beteiligung des Unternehmens an Menschenrechtsverletzungen)
  • Prinzip 3 (Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlung)
  • Prinzip 4 (Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit)
  • Prinzip 5 (Abschaffung der Kinderarbeit)
  • Prinzip 7 (Unterstützung eines vorsorgenden Ansatzes im Umgang mit Umweltproblemen)
  • Prinzip 8 (Ergreifen von Initiativen für ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt)
  • Prinzip 9 (Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien)
  • Prinzip 10 (Eintreten gegen alle Arten der Korruption einschließlich Erpressung und Korruption)