Wir wollen unsere Mobilfunk-Infrastruktur, unsere Produkte sowie die zugrunde liegenden Prozesse so ressourceneffizient, sicher und gesundheitsverträglich wie möglich gestalten. Den Rahmen hierfür liefern in Deutschland insbesondere die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunk-Netzbetreiber sowie die Mobilfunk-Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung wird im zweijährigen Turnus von externen Gutachter*innen überprüft. 2022 überreichten die Mobilfunk-Netzbetreiber der Bundesregierung das aktuelle Mobilfunk-Gutachten (für die Jahre 2020 und 2021), das vom Deutschen Institut für Urbanistik koordiniert, erstellt und veröffentlicht wurde. Der Mobilfunk-Ausbau verlaufe laut Gutachten größtenteils konfliktfrei; die wenigen auftretenden Kontroversen seien auf Einzelfälle zurückzuführen. Hierfür wurden deutschlandweit über 1 700 Kommunen befragt, von denen 90 Prozent angaben, keine oder nur einen geringen Anteil konflikthafter Entscheidungsfälle gehabt zu haben.
Im Juni 2020 haben wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren deutschen Netzbetreibern die bereits seit 2001 bestehende Vereinbarung zum Informationsaustausch beim Ausbau der Mobilfunknetze überarbeitet und fortgeschrieben. Dies soll sicherstellen, dass die Kommunen beim Aufbau der 5G-Netze und bei einem möglichst schnellen und konfliktfreien Ausbau der Netzinfrastruktur eingebunden werden. Darüber hinaus haben die vier Netzbetreiber die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden2020 um eine Regelung für den Ausbau von Kleinzellen ergänzt. Die Netzbetreiber hatten dies bereits im Februar 2020 in der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Thema Kleinzellen gegenüber der Bundesregierung zugesagt.
Richtlinie zu elektromagnetischen Feldern Eine übergeordnete Rolle spielt das seit 2004 konzernweit gültige Regelwerk zu elektromagnetischen Feldern (EMF): Unsere EMF-Policy beinhaltet einheitliche Mindestanforderungen für den Bereich Mobilfunk und Gesundheit, die weit über die jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Mit ihr geben wir den Landesgesellschaften einen verbindlichen Rahmen vor, um einen konzernweit einheitlichen, verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema „Mobilfunk und Gesundheit“ sicherzustellen. Sämtliche Landesgesellschaften haben die EMF-Policy formell anerkannt und die geforderten Maßnahmen weitestgehend umgesetzt.
Mit der EMF-Policy verpflichten wir uns zu folgenden Maßnahmenpaketen:
EMF-Policy
Transparenz
Information
Partizipation
Wissensförderung und Partnerschaft
Transparenz
Wir setzen uns für Offenheit in allen Belangen des Mobilfunks ein. Sämtliche relevanten Informationen über unsere Mobilfunk-Anlagen in Deutschland sind öffentlich zugänglich, beispielsweise über die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur.
Information
Wir stellen verständliche Verbraucherinformationen bereit und betreiben eine sachliche und fundierte Informationspolitik. Auf unserer Konzernwebsite bieten wir Interessierten aktuelle Mitteilungen an. Außerdem klären wir unsere Kund*innen online über die SAR-Werte der mobilen Geräte auf. Weitere Details hierzu sind auch in den Shops und über unsere kostenlose Umwelthotline erhältlich.
Partizipation
Beim Netzausbau setzen wir auf enge Zusammenarbeit und einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten, zum Beispiel mit Kommunen. Es ist unser Ziel, einvernehmliche Lösungen zu finden und tragfähige Kompromisse auszuhandeln. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind ein fairer Umgang mit kritischen Argumenten und die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen.
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Die Umsetzung der EMF-Policy wird kontinuierlich geprüft. Die Ergebnisse nutzen wir in unserer internationalen Arbeitsgruppe „EMF Core Team“, um einzelne Aspekte zu verbessern und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
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Unser Ansatz für sicheren Mobilfunk
Unser Beitrag zu den SDG
Wir wollen unsere Mobilfunk-Infrastruktur, unsere Produkte sowie die zugrunde liegenden Prozesse so ressourceneffizient, sicher und gesundheitsverträglich wie möglich gestalten. Den Rahmen hierfür liefern in Deutschland insbesondere die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunk-Netzbetreiber sowie die Mobilfunk-Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung wird im zweijährigen Turnus von externen Gutachter*innen überprüft. 2022 überreichten die Mobilfunk-Netzbetreiber der Bundesregierung das aktuelle Mobilfunk-Gutachten (für die Jahre 2020 und 2021), das vom Deutschen Institut für Urbanistik koordiniert, erstellt und veröffentlicht wurde. Der Mobilfunk-Ausbau verlaufe laut Gutachten größtenteils konfliktfrei; die wenigen auftretenden Kontroversen seien auf Einzelfälle zurückzuführen. Hierfür wurden deutschlandweit über 1 700 Kommunen befragt, von denen 90 Prozent angaben, keine oder nur einen geringen Anteil konflikthafter Entscheidungsfälle gehabt zu haben.
Im Juni 2020 haben wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren deutschen Netzbetreibern die bereits seit 2001 bestehende Vereinbarung zum Informationsaustausch beim Ausbau der Mobilfunknetze überarbeitet und fortgeschrieben. Dies soll sicherstellen, dass die Kommunen beim Aufbau der 5G-Netze und bei einem möglichst schnellen und konfliktfreien Ausbau der Netzinfrastruktur eingebunden werden. Darüber hinaus haben die vier Netzbetreiber die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden 2020 um eine Regelung für den Ausbau von Kleinzellen ergänzt. Die Netzbetreiber hatten dies bereits im Februar 2020 in der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Thema Kleinzellen gegenüber der Bundesregierung zugesagt.
Richtlinie zu elektromagnetischen Feldern
Eine übergeordnete Rolle spielt das seit 2004 konzernweit gültige Regelwerk zu elektromagnetischen Feldern (EMF ): Unsere EMF-Policy beinhaltet einheitliche Mindestanforderungen für den Bereich Mobilfunk und Gesundheit, die weit über die jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Mit ihr geben wir den Landesgesellschaften einen verbindlichen Rahmen vor, um einen konzernweit einheitlichen, verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema „Mobilfunk und Gesundheit“ sicherzustellen. Sämtliche Landesgesellschaften haben die EMF-Policy formell anerkannt und die geforderten Maßnahmen weitestgehend umgesetzt.
Mit der EMF-Policy verpflichten wir uns zu folgenden Maßnahmenpaketen:
EMF-Policy
und Partnerschaft
Transparenz
Wir setzen uns für Offenheit in allen Belangen des Mobilfunks ein. Sämtliche relevanten Informationen über unsere Mobilfunk-Anlagen in Deutschland sind öffentlich zugänglich, beispielsweise über die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur.
Information
Wir stellen verständliche Verbraucherinformationen bereit und betreiben eine sachliche und fundierte Informationspolitik. Auf unserer Konzernwebsite bieten wir Interessierten aktuelle Mitteilungen an. Außerdem klären wir unsere Kund*innen online über die SAR-Werte der mobilen Geräte auf. Weitere Details hierzu sind auch in den Shops und über unsere kostenlose Umwelthotline erhältlich.
Partizipation
Beim Netzausbau setzen wir auf enge Zusammenarbeit und einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten, zum Beispiel mit Kommunen. Es ist unser Ziel, einvernehmliche Lösungen zu finden und tragfähige Kompromisse auszuhandeln. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind ein fairer Umgang mit kritischen Argumenten und die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen.
Wissensförderung und Partnerschaft
Unsere Leitlinien verlangen zielgerichtete Forschungsförderung, fachliche Exzellenz, Transparenz, Objektivität und Verständlichkeit.
Die Umsetzung der EMF-Policy wird kontinuierlich geprüft. Die Ergebnisse nutzen wir in unserer internationalen Arbeitsgruppe „EMF Core Team“, um einzelne Aspekte zu verbessern und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
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Cornelia SzyszkowitzFragen Sie unsere Expertin: