SDG 10 - WENIGER UNGLEICHHEIT
Unsere Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt leisten einen Beitrag zum 10. Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen: Weniger Ungleichheiten.
„Der neue Kollege ist schon älter, der denkt bestimmt ganz konservativ.“ „Julia ist gerade Mutter geworden, sie hat sicher kein Interesse an einer Beförderung.“ „Deutsche sind immer so gründlich und korrekt.“ Wir alle tragen solche „unbewussten Denkmuster“ mit uns. Sie beeinflussen uns immer, auch bei beruflichen Entscheidungen: Wer bekommt den Job? Wer wird befördert? Wie stellen wir ein Projektteam zusammen? Mit einer internen Kommunikationskampagne zeigen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf, wie solche unbewussten Denkmuster bei unseren Entscheidungen heimlich mitreden. Mithilfe von Erklärvideos und in praxisorientierten Workshops machen wir ihnen bewusst, welchen Einfluss dies auf unser Denken, Fühlen und Handeln hat – aber auch, wie diese Denkmuster überwunden werden können, um sachlichere Entscheidungen zu treffen. Seit dem Start der Initiative im Jahr 2015 haben wir konzernweit mehr als 250 Workshops durchgeführt. Nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Mitglieder des Vorstands haben daran teilgenommen.
Sich mit Menschen auszutauschen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen wie man selbst, kann eine große Hilfe sein. Deshalb unterstützen wir die zahlreichen Mitarbeiternetzwerke bei der Telekom. Zum Beispiel Magenta Pride: Das ist das Netzwerk lesbischer, schwuler, bisexueller, Trans*- und Inter*-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Es berät bei Fragen rund um das Thema sexuelle Identität, unterstützt und vermittelt, wenn nötig, Hilfe. Zudem steht es unseren Führungskräften und Fachbereichen beratend zur Seite. Weitere Beispiele für Netzwerke sind das Frauennetzwerk Women@Telekom, unser Väternetzwerk oder das Netzwerk internationaler Mitarbeiter in Deutschland.
Wir unterstützen die Mitarbeiternetzwerke nicht nur, sondern nutzen auch ihr Expertenwissen. 2019 hat Women@Work einen Hackathon zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) organisiert. Er beschäftigte sich unter anderem mit der Frage, wie KI dabei helfen kann, Bewerbungsprozesse vorurteilsfrei zu gestalten. Eine Idee des Hackathons setzen wir derzeit um und entwickeln eine Software, die mithilfe von KI Stellenanzeigen auf versteckte Vorurteile analysiert.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf einen angst- und gewaltfreien Arbeitsplatz – ob im Büro, in unseren Telekom Shops oder beim Kundentermin. Dazu setzt das Team der personellen Sicherheit entsprechende Präventionsmaßnahmen um. Liegen konkrete Sachverhalte vor, so gehen die Kolleginnen und Kollegen des Bedrohungsmanagements jedem Fall von Gewaltandrohung, Stalking, Mobbing, sexueller Belästigung oder körperlicher Gewalt streng vertraulich nach. Dabei kooperiert es bei Bedarf mit einem externen Netzwerk aus Fachleuten, zum Beispiel mit Polizei, Frauenhäusern und Opferschutz. Jeder kann sich per Mail an „bedrohungsmanagement@telekom.de“ unmittelbar an das Team wenden – stets streng vertraulich. Diese und weitere Einheiten im Konzern sind vernetzt und stehen zur Verfügung, selbst wenn es privat zu Problemen kommt. Denn eine solche Belastung verfolgt einen auch bei der Arbeit.
Bei der Telekom richtet sich die Bezahlung der Beschäftigten nach dem Schwierigkeitsgrad und der Komplexität der konkreten Aufgabe, also nach den Erfordernissen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, Ethnie, sexuelle Orientierung oder eine eventuelle Behinderung des Beschäftigten spielen für die Bezahlung keine Rolle. Eine transparente und geschlechtsneutrale Bezahlung stellen wir über unsere Tarifverträge und Kollektivvereinbarungen mit unseren Sozialpartnern sicher. Gemäß dem deutschen Entgelttransparenzgesetz veröffentlichen wir erstmals 2018 einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit, als Anlage zu unserem Geschäftsbericht. Außerdem legen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Anfrage dar, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Insgesamt haben bisher weniger als ein Prozent der Beschäftigten von ihrem Anspruch auf Auskunft Gebrauch gemacht.