Zum Schutz von Gesellschaftsvermögen sowie zur Vermeidung von Korruptionsrisiken und sonstigen Interessenkonflikten ist die Auswahl und Überwachung von Beratern, Vermittlern und vergleichbaren externen Intermediären für die Deutsche Telekom AG von besonderer Bedeutung. Die Deutsche Telekom AG hat deshalb eine Konzernrichtlinie implementiert, die Vorgaben für die Auswahl, die Überwachung sowie die Vertragsgestaltung und -abwicklung mit externen Beratern, Vermittlern und vergleichbaren externen Intermediären enthält.