Über diesen bericht pRüfBeSCheinigung 11 prÜfbesCheinigung. bescheinigung über eine unabhängige betriebswirtschaftliche prüfung an die Deutsche Telekom ag, Bonn Wir haben auftragsgemäß eine betriebswirtschaftliche prüfung zur erlangung gewissen Sicherheit hinsichtlich der Beachtung der aa1000 accountability prinzipien (Typ 2-prüfung) sowie ausgewählter nachhal- tigkeitsinformationen im „Corporate Responsibility Bericht 2013“ der Deutsche Telekom ag, Bonn, (im folgenden: „gesellschaft“) für das geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 (im folgenden: „CR-Bericht“) durchgeführt. unsere betriebswirtschaftliche prüfung bezog sich auf ausgewählte einzelne angaben sowie ausgewählte voll- ständige deutsche Seiten auf der Konzernwebsite „Corporate Responsi- bility Bericht 2013” mit informationen zum geschäftsjahr 2013. Sofern unsere prüfung die gesamten inhalte der Seiten abdeckt, wie in den Kapiteln lieferanten, Strategie und management sowie Verbraucher- und Jugendschutz, werden diese Seiten mit dem Symbol gekenn- zeichnet. einzelne durch uns geprüfte angaben in der Rubrik „Kennzah- len“ werden direkt mit dem Symbol gekennzeichnet. nicht gegen- stand des prüfungsauftrags sind nicht gekennzeichnete Seiten bzw. Daten und angaben, auf die aus den Webseiten heraus verwiesen oder verlinkt wird. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der gesell- schaft, die in dem accountability principles Standard (2008) definierten prinzipien „inclusivity“, „materiality“ und „Responsiveness“ (die „aa1000 accountability prinzipien“) zu beachten und die nachhaltigkeitsinformationen im CR-Bericht in übereinstim- mung mit den in den Sustainability Reporting guidelines Vol. 3.1 (S. 7 bis 17) der global Reporting initiative (gRi) genannten Kriterien zu erstellen. Diese Verantwortung umfasst die Konzeption, implementierung und aufrechterhaltung von Systemen und prozessen zur Sicherstellung der Beachtung der aa1000 accountability prinzipien und zur erstellung des CR-Berichts unter der Verwendung von annahmen und Schätzun- gen für einzelne CR-angaben, die unter den gegebenen umständen angemessen sind. Verantwortung des wirtschaftsprüfers unsere aufgabe ist es, auf der grundlage der von uns durchgeführten Tätigkeit eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der annahme veranlassen, dass in allen wesentlichen Belangen die von der gesellschaft eingerichteten Systeme und prozesse nicht dazu geeignet sind, die aa1000 accountability prinzipien „inclusivity“, „materiality“ und „Responsiveness“ zu beachten oder die mit dem Symbol gekennzeichneten angaben und Seiten des CR-Berichts nicht in übereinstimmung mit den gRi Kriterien der Sustainability Reporting guidelines Vol. 3.1 (S. 7 bis 17) der gRi erstellt worden sind. Diese ausgewählten angaben befinden sich in den Rubriken „Strategie und management“, „lieferanten“, „Verbrau- cher- und Jugendschutz“ sowie „Kennzahlen“ des CR-Berichts. Darüber hinaus wurden wir beauftragt, empfehlungen zur Weiterent- wicklung des nachhaltigkeitsmanagements und der CR-Berichterstat- tung auszusprechen. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche prüfung unter Beachtung des aa1000 assurance Standard (aa1000aS) 2008 und unter ergänzender Beachtung des international Standard on assurance engagements (iSae) 3000 vorgenommen. Diese Standards erfordern, dass wir die Berufspflichten einhalten und den auftrag unter Berücksichtigung des grundsatzes der Wesentlich- keit so planen und durchführen, dass wir unsere Beurteilungen mit einer gewissen Sicherheiti abgeben können, dem grad an Sicherheit, der von der Deutschen Telekom ag nachgefragt wurde. Wir sind unab- hängig im Sinne des abschnitts 3.2 des aa1000aS (2008). aufgrund unserer fachkenntnisse und erfahrungen mit nicht-finanziellen Beurtei- lungen, nachhaltigkeitsmanagement und sozialen und ökologischen Themen verfügen wir über die erforderlichen Kompetenzen zur Durch- führung dieser betriebswirtschaftlichen prüfung. Bei einer betriebswirtschaftlichen prüfung zur erlangung einer gewis- sen Sicherheiti sind die durchgeführten prüfungshandlungen im Ver- gleich zu einer betriebswirtschaftlichen prüfung zur erlangung einer hohen Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird. Die auswahl der prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen ermes- sen des Wirtschaftsprüfers. Wir haben Vor-ort-prüfungen auf ebene der Konzernzentrale, Bonn, sowie auf ebene ausgewählter Tochtergesell- schaften, insbesondere bei T-mobile uSa inc., Bellevue, Washington (u.S.), oTe a.e, athen, griechenland, Cosmote mobile Telecommunica- tions S.a, athen, griechenland, magyar Telekom plc., Budapest, ungarn, und Croatian Telekom inc., zagreb, Kroatien, durchgeführt. im zusammenhang mit der Beachtung der aa1000 accountability prin- zipien haben wir unter anderem die folgenden prüfungshandlungen durchgeführt: Deutsche Telekom - Corporate Responsibility Bericht 2013