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Telekom CR-Wissen
Soziales [1] Oktober, 2022

Code of Conduct: Pseudonymisierungslösungen

Im Oktober 2019 veröffentlichte die „Fokusgruppe Datenschutz des Digitalgipfels“ unter Mitarbeit verschiedener Experten aus Wirtschaft (u. a. die...

Im Oktober 2019 veröffentlichte die „Fokusgruppe Datenschutz des Digitalgipfels“ unter Mitarbeit verschiedener Experten aus Wirtschaft (u. a. die Deutsche Telekom AG) und Behörden (u.a. Datenschutzaufsicht, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) einen Entwurf für einen Code of Conduct für Pseudonoymisierungslösungen und die Umsetzung von Pseudonymisierungsverfahren. Mehrere Mitglieder der Fokusgruppe haben sich mittlerweile entschlossen, den Entwurf weiterzuentwickeln und für eine offizielle Anerkennung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden einzureichen. In Rücksprache mit der Fokusgruppe werden der  Bitkom e.V. (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) sowie der GDD e.V. (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit) die Weiterentwicklung inhaltlich und organisatorisch koordinieren und den Code-Ownership übernehmen. Für die Überwachung des Code of Conduct ist der SRIW e.V. (Selbstregulierung Informationswirtschaft) vorgesehen.
Ziel ist weiterhin eine EU-weit einheitliche Verhaltensregeln für die Pseudonymisierung von Daten zu erhalten. Ohne standardisierte Vorgaben bleibt der Einsatz der Pseudonymisierung uneinheitlich, was im Einzelfall nachteilig für Betroffene sein kann.

 


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