Über diesen Bericht
Wir wollen die Erwartungen heterogener Anspruchsgruppen an eine transparente und fundierte Berichterstattung erfüllen und gleichzeitig eine breite Öffentlichkeit für unsere Nachhaltigkeitsthemen begeistern. Deshalb schöpfen wir mit unserem Corporate-Responsibility-Bericht 2022 inhaltliche, multimediale und technologische Möglichkeiten aus und machen das Stöbern im Bericht zu einem abwechslungsreichen und kurzweiligen Erlebnis – für CR-Expert*innen ebenso wie für Lai*innen.
Die CR-Berichterstattung ist bei der Telekom seit über 25 Jahren gelebte Praxis: Neben unserem CR-Bericht veröffentlichen wir jährlich eine nichtfinanzielle Erklärung in unserem Geschäftsbericht und erfüllen damit die Anforderungen nach §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB sowie der EU Taxonomieverordnung.
Um die für uns und unsere Stakeholder wesentlichen Berichtsthemen zu identifizieren, führen wir jährlich einen umfassenden Wesentlichkeitsprozess durch. Ergänzt wird unsere Berichterstattung durch aktuelle Informationen im Verantwortungsbereich auf unserer Website.
Struktur des Online-Berichts
Geltungsbereich, Berichtszeitraum und Zielgruppen
Als Konzernbericht schließt der Fortschrittsbericht „Steuerung und Fakten“ der Deutschen Telekom sowie der Abschnitt Kennzahlen viele Landesgesellschaften ein. Er umfasst – wie auch der Geschäftsbericht – den Zeitraum vom 1. Januar 2022 zum 31. Dezember 2022. Die CR-Berichterstattung erfolgt jährlich. Somit knüpft der Fortschrittsbericht 2022 an den Bericht 2021 an. Abweichungen sind entsprechend gekennzeichnet. Das Veröffentlichungsdatum ist der 28. März 2023. Der Fortschrittsbericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards 2021 erstellt.
Der CR-Bericht bezieht sich auf den Konzern mit seinen 63 inländischen und 290 ausländischen vollkonsolidierten Unternehmen, Abweichungen sind entsprechend gekennzeichnet.
Unsere ergänzenden Themenseiten unter „Nachhaltigkeit erleben“ sind so konzipiert, dass sie auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen Bezug nehmen. Sie werden bei Bedarf unterjährig aktualisiert und/oder ergänzt.
Mit dem vorliegenden Bericht wenden wir uns gezielt an die Stakeholder der Telekom. Dazu gehören Analyst*innen und Investor*innen, CR-Ranking- und -Ratingagenturen sowie Nichtregierungsorganisationen, aber auch Kund*innen, Beschäftigte, Geschäftspartner sowie Vertreter*innen von Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Politik.
Global Reporting Initiative (GRI)
- GRI 102-48 (Allgemeine Standardangaben)
- GRI 102-49 (Allgemeine Standardangaben)
- GRI 102-50 (Allgemeine Standardangaben)
- GRI 102-51 (Allgemeine Standardangaben)
- GRI 102-52 (Allgemeine Standardangaben)
Umsetzung internationaler Reportingstandards
Der vorliegende Fortschrittsbericht Steuerung und Fakten sowie der Abschnitt Kennzahlen erfüllt die international anerkannten Leitlinien (GRI-Standards) der Global Reporting Initiative (GRI). Zudem machen wir an vielen Stellen unseren Beitrag zur Erreichung der SDGs deutlich. Zusätzlich weisen wir mit dem vorliegenden Bericht 2022 entlang eines Index aus, welche Berichtsinhalte auf die Kriterien des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) einzahlen. Der Bericht 2022 dient außerdem als Fortschrittsbericht (Communication on Progress – CoP) der Telekom im Rahmen des Global Compact der Vereinten Nationen. Darüber hinaus gibt die Deutsche Telekom jährlich eine ausführliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex ab.
Prüfbescheinigung
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen
An die Deutsche Telekom AG, Bonn
Unser Auftrag
Wir haben die mit dem Symbol gekennzeichneten Angaben im Corporate-Responsibility-Bericht der Deutschen Telekom AG, Bonn, (im Folgenden „Gesellschaft“) für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 (im Folgenden „Nachhaltigkeitsbericht“) einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Unser Auftrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die mit dem Symbol
gekennzeichneten Angaben.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren die nicht mit dem Symbol gekennzeichneten Abschnitte und sonstige Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den in den Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative genannten Grundsätzen (im Folgenden „GRI-Kriterien“) sowie für die Auswahl der zu beurteilenden Angaben.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Berichterstattung) oder Irrtümern ist.
Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und -berechnung sowie getroffenen Annahmen resultieren.
Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) – an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die mit dem Symbol gekennzeichneten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht abzugeben.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren die nicht mit dem Symbol gekennzeichneten Abschnitte und sonstige Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Fi-nancial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die mit dem Symbol gekennzeichneten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien aufgestellt worden sind. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder gekennzeichneten Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung, die wir überwiegend in den Monaten Oktober 2022 bis März 2023 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
- Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern,
- Befragung relevanter Mitarbeiter*innen, die in den Aufstellungsprozess des Nachhaltigkeitsberichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben im Nachhaltigkeitsbericht,
- Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben im Nachhaltigkeitsbericht,
- Analytische Beurteilung ausgewählter Angaben im Nachhaltigkeitsbericht,
- Prüfung von Prozessen zur Erfassung, Kontrolle, Analyse und Aggregation ausgewählter Daten verschiedener Standorte der Gesellschaft auf Basis von Stichproben,
- Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht,
- Beurteilung der Darstellung der ausgewählten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht.
Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die mit dem Symbol gekennzeichneten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien aufgestellt worden sind.
Verwendungsbeschränkung
Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen.
Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Düsseldorf, den 30. März 2023
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Tim Hoffmann Dr. Matthias Schmidt
Wirtschaftsprüfer
Prüfbescheinigung nichtfinanzielle Erklärung
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung
An die Deutsche Telekom AG, Bonn
Unser Auftrag
Wir haben die im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der Deutsche Telekom AG, Bonn, (im Folgenden „die Gesellschaft“), die mit der nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 (im Folgenden „zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung“) einer betriebswirtschaftlichen Prüfung unterzogen. Dabei haben wir auftragsgemäß die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Indikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2)“ (im Folgenden die „Indikatoren“) mit hinreichender Sicherheit geprüft und alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben mit begrenzter Sicherheit geprüft.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung aufgeführten externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie die mit dem SDG-Symbol gekennzeichneten Bezüge zu den United Nations Sustainable Development Goals (SDG).
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die „EU-Taxonomieverordnung“) und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit der in Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie “ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe durch die gesetzlichen Vertreter (im Folgenden „Auslegung“).
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und die Anwendung angemessener Methoden zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Darstellungen und Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist.
Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.
Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, zu denen auch die Indikatoren zählen, unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und -berechnung sowie getroffenen Annahmen resultieren.
Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) – an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns jeweils durchgeführten Prüfungshandlungen ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit über die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Indikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2)“ sowie ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über alle weiteren in der zusammengefassten nicht finanziellen Erklärung enthaltenen Angaben abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir
- mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 dargestellten Indikatoren in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB durch die gesetzlichen Vertreter angegeben worden sind und
- mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft enthaltenen Angaben mit Ausnahme der dort aufgeführten externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie der mit dem SDG-Symbol gekennzeichneten Bezüge zu den United Nations Sustainable Development Goals (SDG) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.
Die für den Teil unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit durchgeführten Prüfungshandlungen sind im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung, die wir überwiegend in den Monaten Oktober 2022 bis Februar 2023 durchgeführt haben, haben wir u. a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
- Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern,
- Befragung relevanter Mitarbeiter*innen, die in den Aufstellungsprozess einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
- Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
- Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
- Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzern- und Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht,
- Beurteilung der Darstellung der zusammenfassten nichtfinanziellen Erklärung,
- Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.
Im Rahmen des Teils unserer Prüfung, welcher zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit hinsichtlich der in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft dargestellten Indikatoren durchgeführt wurde, haben wir zusätzlich zu den oben aufgeführten die folgenden Prüfungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten durchgeführt:
- Beurteilung der Konzeption und Implementierung der Systeme und Prozesse zur Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der Angaben zu den Indikatoren,
- Beurteilung der Risiken,
- Einzelfallprüfungen auf Basis von Stichproben.
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. Insbesondere betreffen diese Unsicherheiten auch die Quantifizierungen von Leistungsindikatoren bei deren Messung bzw. Beurteilung.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung wurden die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 dargestellten Indikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2)“ in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB durch die gesetzlichen Vertreter angegeben.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass alle weiteren Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit §§ 289c bis 289e, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt „EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Deutsche Telekom“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.
Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung aufgeführten externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie den mit dem SDG-Symbol gekennzeichneten Bezügen zu den United Nations Sustainable Development Goals (SDG) ab.
Verwendungsbeschränkung
Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen.
Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Düsseldorf, den 21. Februar 2023
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Dr. Tim Hoffmann gez. Dr. Matthias Schmidt
Wirtschaftsprüfer
Der CR-Bericht 2022 nimmt als Fortschrittsbericht die wesentlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum in den Blick und bietet zusätzlich Informationen zu aktuellen Entwicklungen. Um unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen, nutzen wir verschiedene Formate: