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Compliance bei unseren Lieferanten
Mit unserem Lieferantenkodex verpflichten wir unsere Lieferanten, jene Grundsätze und Werte einzuhalten, die wir in unserem Code of Conduct und in der Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ niedergelegt haben. Lieferanten von Lösungen, die Künstliche Intelligenz (KI) beinhalten, müssen zudem seit 2020 die Anforderungen unserer KI-Leitlinien für digitale Ethik einhalten. Ferner müssen sich die Lieferanten der Telekom verpflichten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um aktive und passive Korruption zu verhindern. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie dieselben Anforderungen auch an ihre Subunternehmer stellen.
Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist Bestandteil unserer allgemeinen Einkaufsbedingungen. Er ersetzt selbstverständlich nicht die Gesetze und Vorschriften, die in Ländern gelten, in denen unsere Lieferanten tätig sind. Vielmehr soll er deren Einhaltung fördern und gewährleisten, dass die gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft und wirksam durchgesetzt werden. Seit 2014 bieten wir eine Online-Compliance-Schulung für unsere Lieferanten an.
Bei der Auswahl von Geschäftspartnern führen wir Prüfungen (Compliance Business Assessments) durch, die sich nach dem jeweiligen Risiko für Compliance-Verstöße richten. Neben Lieferanten, Entwicklungs- und Joint-Venture-Partnern betrifft dies insbesondere bestimmte Gruppen von Berater*innen, etwa Vertriebsmittler*innen. Für eine Partnerschaft mit ihnen haben wir eine eigene Richtlinie erstellt (Consultant Policy).
Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards
- Prinzip 10 (Eintreten gegen alle Arten der Korruption einschließlich Erpressung und Korruption)
ESG KPI „Einkaufsvolumen ohne CR-Risiko“ KPI
Der ESG KPICR-Risiko“ – Zielwert bis 2025 sind 95 Prozent – stellt das Einkaufsvolumen von direkten Geschäftspartnern dar, die im Berichtszeitraum durch einen etablierten externen Dienstleister ohne Auffälligkeiten auf negative Meldungen in der Medienberichterstattung geprüft werden. Hierbei fließen auch die Lieferanten ein, bei denen zwar Auffälligkeiten festgestellt, aber auch entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Der Anteil dieses risikogeprüften Einkaufsvolumens lag 2022 bei 99,6 Prozent (Vorjahr: 99,7 Prozent). Die Berechnung dieses ESG KPI sowie des ESG KPI „Als unkritisch verifiziertes Einkaufsvolumen“ erfolgt in Bezug zu dem im einheitlichen Einkaufsberichtssystem abgebildeten, geprüften konzernweiten Einkaufsvolumen (ohne die Kategorie „Network Capacity“ und T-Mobile US).
„Einkaufsvolumen ohne

ESG KPI „Als unkritisch verifiziertes Einkaufsvolumen“ KPI
Der ESG KPI2025 sind 60 Prozent – misst den Anteil an Lieferanten, der im Rahmen von dezidierten Überprüfungen auf soziale und ökologische Kriterien geprüft wurden – etwa im Zuge von EcoVadis , dem Carbon Disclosure Project (CDP ), Social Audits , Lieferantenbesuchen oder unserem Lieferantenentwicklungsprogramm. Der Anteil dieser CR-qualifizierten Lieferanten lag 2022 bei 64,1 Prozent (Vorjahr: 60 Prozent). Die Berechnung dieses ESG KPI sowie des ESG KPI „Einkaufsvolumen ohne CR-Risiko“ erfolgt in Bezug zu dem im einheitlichen Einkaufsberichtssystem abgebildeten, geprüften konzernweiten Einkaufsvolumen (ohne die Kategorie „Network Capacity“ und T‑Mobile US).
„Als unkritisch verifiziertes Einkaufsvolumen“ – Zielwert bis

Lieferantenmanagement
Unsere Zulieferer müssen sich vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zunächst über unser Lieferantenportal registrieren und qualifizieren. Durch ihre Angaben bekommen wir umfassende Informationen über unsere Lieferanten, auch zu deren CO2-Nachhaltigkeitszielen. Die Lieferanten erhalten über unseren Supplier Code of Conduct umfassende Informationen zu wesentlichen Prinzipien und Werten der Deutschen Telekom – beispielsweise zum Thema Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit.
Im Rahmen der Lieferantenbeziehung durchlaufen die Lieferanten einen mehrstufigen Prozess mit dem Ziel, die Risiken in der Lieferkette zu minimieren und unsere Lieferanten nachhaltig weiterzuentwickeln.
Global Reporting Initiative (GRI)
- GRI 2-6 (Allgemeine Standardangaben)
- Prinzip 1 (Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte)
- Prinzip 2 (Keine Beteiligung des Unternehmens an Menschenrechtsverletzungen)
- Prinzip 3 (Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlung)
- Prinzip 4 (Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit)
- Prinzip 5 (Abschaffung der Kinderarbeit)
- Prinzip 7 (Unterstützung eines vorsorgenden Ansatzes im Umgang mit Umweltproblemen)
- Prinzip 8 (Ergreifen von Initiativen für ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt)
- Prinzip 9 (Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien)
Eskalationsprozess
Kann ein Lieferant die Nachhaltigkeitsanforderungen, die in unserem Lieferantenkodex niedergelegt sind, nicht zufriedenstellend erfüllen, oder gibt es konkrete Verfehlungen, starten wir unseren Risiko-Eskalationsprozess .
Primär verantwortlich für diesen Prozess ist unsere Einkaufsorganisation – unterstützt und beraten durch die Bereiche Group Corporate Responsibility, Compliance und Recht. In Gesprächen machen wir dem Lieferanten unsere Forderungen deutlich. Sollten die Gespräche über verschiedene Instanzen hinweg nicht zum gewünschten Ergebnis führen, verständigen sich die Entscheidungsträger*innen auf ein gemeinsames Ergebnis und darauf, wie mit dem Lieferanten weiter zu verfahren ist. Das kann im schlimmsten Fall zur Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten führen.
Alle, die entlang unserer Lieferkette Missstände bezüglich der Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und Verhaltensgrundsätzen feststellen, können diese – auf Wunsch auch anonym – über unser TellMe-Portal melden.
Ein kritischer Sachverhalt kann vorliegen, wenn Lieferanten Anforderungen im Lieferantenkodex nicht zufriedenstellend erfüllen oder es zu konkreten Verfehlungen gekommen ist. Zur Feststellung von kritischen Sachverhalten arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen oder führen spezielle Vor-Ort-Audits durch.
Nach der Feststellung wird jedem kritischen Sachverhalt ein*e Risikomanager*in zugeordnet. Deren Aufgabe ist es, das Risikoereignis zu analysieren und ein Risikoteam zusammenzustellen.
Die Risikomanager*innen müssen klären, ob bei dem betroffenen Lieferanten Maßnahmen in Bezug auf den kritischen CSR-Sachverhalt definiert werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Vorgehen an geeigneter Stelle dokumentiert werden und der Prozess wird gestoppt.
Sofern Maßnahmen als notwendig erachtet werden, müssen diese definiert und ein Risikoplan muss erstellt werden. Dabei bekommen die Risikomanager*innen Unterstützung aus den Bereichen Einkauf und Nachhaltigkeit.
Der Risikoplan muss durch den Einkauf freigegeben werden.
Wurde der Risikoplan durch den Einkauf freigegeben, können die Risikomanager*innen mit den weiteren Schritten fortfahren. Erhält der Risikoplan keine Freigabe, beginnt der Prozess von vorne.
Nach Freigabe des Risikoplans erfolgt die Kommunikation und Umsetzung durch die Risikomanager*innen. Der Erfolg des Risikoplans wird geprüft und an geeigneter Stelle dokumentiert.
Konnte das Risiko erfolgreich reduziert werden, wird der Prozess gestoppt. Bei unzureichender Risikoreduzierung beginnt der Prozess von vorne.
Risikomonitoring
Wir arbeiten im Einkauf mit einem umfangreichen Risikomonitoring für Lieferanten. Zunächst nehmen wir eine Risikobewertung aller Warengruppen auf Basis der vom Bereich Group Corporate Responsibility definierten CSR-Kriteriensets vor. Anschließend unterziehen wir die Lieferanten einer umfangreichen Risikoanalyse. Spezialisierte Unternehmen bewerten dafür alle Lieferanten in Bezug auf Finanz-, CR- und Compliance-Risiken.
Besonders risikoreiche Lieferanten werden zusätzlich in Bezug auf weitere, global auftretende Risiken überwacht (z. B. Naturkatastrophen, politische Risiken). Hierfür nutzen wir EcoVadis
und führen spezielle Audits direkt vor Ort durch. Dabei ist es unser Ziel, Defizite gemeinsam mit den Lieferanten anzugehen und entsprechende Maßnahmen zur Korrektur zu ergreifen. Erst wenn keine Lösungen möglich sind, müssen wir uns von Lieferanten trennen.
Nachhaltigkeitsüberprüfungen von Lieferanten 2022
(ohne T-Mobile US) KPI
Im Jahr 2022 haben wir insgesamt 98 Überprüfungen bei Lieferanten durchgeführt – davon 83 Vor-Ort-Überprüfungen (sogenannte Social Audits ) und 15 mobile Umfragen. Von den Kontrollen waren 40 direkte und 58 indirekte Zulieferer betroffen.
Bei den Vor-Ort-Überprüfungen geben wir den Lieferanten im Vorfeld den ungefähren Zeitraum unseres Besuchs bekannt („semi-announced“). Dies ist notwendig, um die Anwesenheit relevanter Ansprechpartner*innen bei der Überprüfung sicherzustellen. Mit den mobilen Umfragen geben wir der Belegschaft unserer Lieferanten Gelegenheit, online anonyme Angaben zur sozialen und ökologischen Situation in ihren Betrieben zu machen. Die Umfragen dienen in erster Linie dazu, einen ersten Eindruck über die Arbeitsbedingungen vor Ort zu gewinnen, um dann bei Bedarf weitere Maßnahmen – etwa spezifische Vor-Ort-Überprüfungen (Social Audits) – einzuleiten.
Anzahl Überprüfungen | Anzahl Feststellungen | Anzahl erledigte Feststellungen | |
---|---|---|---|
Social Audits (durch externe Auditierungsfirmen) | 83 | 549 | 464 (224 Feststellungen aus 2022 und 240 noch ausstehende Feststellungen aus früheren Audits ) |
Mobile Umfragen * | 15 | - | - |
EcoVadis2014–2022) ( | 275 | - | - |
CDP Supply Chain ** | 207 | - | - |
Summe | 580 | - | - |
* Mobile Umfragen bei ausgewählten Lieferanten, um insbesondere die Situation der Arbeitnehmenden in den Betriebsstätten zu beurteilen. |
Auditprozedere
Bei unseren Auditaktivitäten konzentrieren wir uns auf strategisch wichtige und besonders risikobehaftete Lieferanten. Sie werden regelmäßig alle zwei bis drei Jahre auditiert. Zu dieser Gruppe gehören etwa 250 von unseren insgesamt rund 25 000 aktiven Lieferanten. Sie decken gemeinsam rund 80 Prozent unseres Einkaufsvolumens ab. So verschaffen wir uns mit ihrer Überprüfung Transparenz über die Risiken in weiten Teilen unserer Lieferkette.
Die Mehrzahl der AuditsJoint Audit Cooperation (JAC) statt. Dabei werden folgende Themenbereiche überprüft:
findet im Rahmen derDie JAC Guidelines fordern von unseren Lieferanten unter anderem,
- dass sie einen fairen Lohn zahlen, der den Beschäftigten einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht;
- dass sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen achten sowie ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld bereitstellen und
- dass sie eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden sowie maximal zwölf Überstunden pro Woche nicht überschreiten und nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens einen freien Tag gewähren.
Alle Anforderungen werden durch Vor-Ort-Audits regelmäßig geprüft. Dabei werden auch die Ausstattung und Qualität der Arbeits-, Schlaf- und Kantinenbereiche kontrolliert.
Die Telekom verpflichtet ihre Lieferanten nicht dazu, sich im Hinblick auf Umwelt- oder Sozialthemen extern zertifizieren zu lassen. Liegen keine Zertifikate in den Bereichen „Umwelt“ und „Soziale Verantwortung“ vor, erwarten wir jedoch, dass vergleichbare Managementsysteme genutzt werden. Die Erfahrung aus den Audits zeigt, dass die Mehrheit unserer relevanten produzierenden Lieferanten über ein externes Zertifikat oder vergleichbare Managementsysteme verfügt.
Die Überprüfung der wesentlichen sozialen und ökologischen Aspekte sowie der grundsätzlichen Menschenrechte bei unseren Audits steht im Einklang mit international anerkannten Richtlinien und Standards, wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Prinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards
- Prinzip 1 (Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte)
- Prinzip 2 (Keine Beteiligung des Unternehmens an Menschenrechtsverletzungen)
- Prinzip 3 (Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlung)
- Prinzip 4 (Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit)
- Prinzip 5 (Abschaffung der Kinderarbeit)
- Prinzip 7 (Unterstützung eines vorsorgenden Ansatzes im Umgang mit Umweltproblemen)
- Prinzip 8 (Ergreifen von Initiativen für ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt)
- Prinzip 9 (Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien)
- Prinzip 10 (Eintreten gegen alle Arten der Korruption einschließlich Erpressung und Korruption)
Auditergebnisse 2022 KPI
Über das auf Konzernebene aufgesetzte und gesteuerte Auditierungsprogramm wurden 2022 insgesamt 83 Vor-Ort-Audits durchgeführt.
Wie in den Vorjahren konzentrierten wir unsere Auditaktivitäten auf Lieferanten in Asien, aber auch in Europa, Lateinamerika, Ozeanien und Afrika.
Zu den auditierten Lieferanten gehörten Produzenten aus den Bereichen IT-Hardware, -Software und -Dienstleistungen sowie Netzwerke und Endgeräte.
Alle im Zuge der Überprüfungen identifizierten Verstöße werden in einem Korrektur- und Maßnahmenplan erfasst und die fristgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen wird regelmäßig nachverfolgt. Bei den im Berichtszeitraum durchgeführten Überprüfungen wurden keine gravierenden Verfehlungen von Arbeitsbedingungen oder anderen grundsätzlichen Menschenrechten festgestellt, wie Diskriminierung, Zwangsarbeit oder Kinderarbeit. Darüber hinaus wurden auch keine Fälle von Bestechung oder Korruption sowie auch keine kritischen Verstöße gegen generelle Compliance-Regeln wie das Recht auf intellektuelles Eigentum aufgedeckt.
- Von den 83 Lieferanten, die 2022 auditiert wurden (elf davon in sogenannten Validated Audit Processes der Responsible Business Alliance ), waren circa 43 Prozent (36 Audits) direkte Lieferanten und 57 Prozent (47 Audits) Tier-2-, -3- und -4-Supplier, also indirekte Lieferanten.
- Bei den 2022 durchgeführten Audits wurden insgesamt 549 Verstöße gegen die Lieferantenanforderungen der Telekom aufgedeckt. Diese Feststellungen teilen sich wie folgt auf: 231 Fälle im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 67 Fälle im Bereich Arbeitszeiten, 104 Fälle im Bereich Umweltschutz, 23 Fälle im Bereich Arbeitsbedingungen, 51 Fälle bei Löhnen und Leistungsentgelt, 53 Fälle im Bereich Unternehmensethik, acht Fälle in Vereinigungsfreiheit, vier Fälle im Bereich Disziplinarmaßnahmen sowie acht Fälle im Bereich Diskriminierung. Darunter waren 36 Verfehlungen mit zu priorisierender Erledigung und weitere 286 schwerwiegende Befunde. Inklusive der Umsetzung einiger offener Verbesserungsmaßnahmen aus den Vorjahren konnten 2022 insgesamt 464 Verstöße behoben werden. Beispiele für kritische Verstöße im Jahr 2022 sowie eingeleitete Verbesserungsmaßnahmen finden sich in der unten stehenden Tabelle. Wie in den Vorjahren entfielen mit 42 Prozent die meisten Verstöße auf den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (2021: 43 Prozent), gefolgt von Umwelt mit 19 Prozent (2021: 16 Prozent). Der Bereich Arbeitszeiten mit 12 Prozent nimmt den dritten Platz ein (2021: 18 Prozent).
Bereich | Befunde bei Lieferanten | Eingeleitete Verbesserungen | Status (Ende 2022) |
---|---|---|---|
Umwelt | Eine Fabrik hatte keine Dokumentation zur Bewertung von Dienstleistern für die Entsorgung gefährlicher Abfälle vorgelegt. | Die Fabrik hat Checklisten zur Auditierung von Dienstleistern für die Entsorgung gefährlicher Abfälle vorbereitet und führt Überprüfungen durch. | abgeschlossen |
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde an einen qualifizierten Betrieb vergeben, der über ein Zertifikat und die erforderlichen Dokumentationen verfügt. Der Altölbehälter (Schmieröle) war jedoch nicht mit einem GHS-Label versehen und befand sich an der Außenseite des Gebäudes ohne Überdachung. Der Altölbehälter enthielt beim Check verschiedene Arten wie Schmieröl und Schneidöl. | GHS-Label werden an jedem Abfallbehälter angebracht, und alle Abfallbehälter werden an der Außenseite des Gebäudes unter einer Überdachung aufgestellt, um Schäden durch eindringenden Regen zu vermeiden. | abgeschlossen | |
Geschäftsethik | Der Lieferant verfügte über kein Verfahren zur Risikoanalyse. | Es wurde eine Risikoanalyse in Bezug auf Korruption durchgeführt. | abgeschlossen |
Zwangsarbeit | Arbeitsverträge von entsandten Mitarbeiter*innen enthielten unzulässige Positionen und Inhalte. Die Standard-Arbeitsverträge der Arbeitnehmer*innen waren unvollständig, z. B. aufgrund fehlender Positionsbezeichnungen und Gültigkeitsdauern. Zudem unterzeichnete die Fabrik keine unbefristeten Arbeitsverträge mit Arbeitnehmer*innen, die mehr als zehn Jahre im Betrieb waren, und holte auch nicht die Zustimmung der Arbeitnehmer*innen ein. | Mit den Arbeitsagenturen wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Das Gehalt der Mitarbeitenden wird von unserem Unternehmen bezahlt, und die Leihgebühr wird monatlich an die Arbeitsagentur gezahlt. Alle Mitarbeitenden wurden im Arbeitsrecht geschult. Neue Mitarbeitende müssen ihre Jobbezeichnung im Arbeitsvertrag bestätigen. Im Arbeitsvertrag werden die Tätigkeitsbeschreibung, der Ort und die Vertragsdauer angegeben. Arbeitnehmende, die seit mehr als zehn Jahren beschäftigt waren, haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterzeichnet. Mitarbeitende wurden zu den gesetzlichen Vorgaben zur Vorbeugung von Berufskrankheiten geschult und mit betroffenen Mitarbeitenden wurde eine Zusatzvereinbarung zu Berufskrankheitsrisiken unterzeichnet. | abgeschlossen |
Arbeitsschutz | Die Fabrik hat keine Evakuierungsübungen in den Schlafräumen der Arbeitnehmer*innen veranlasst. | Die Fabrik hat eine Evakuierungsübung in den Schlafräumen durchgeführt. Diese Prüfung wurde vom Auditor abgenommen. | abgeschlossen |
Beobachtungen vor Ort ergaben, dass es sich bei der Augenspülstation in der Werkstatt um eine Station mit Druckbetätigung handelte, deren Fassungsvermögen nur fünf Liter betrug, was nicht den Anforderungen entsprach. | Es wurde eine feste Augenspülstation mit einem Fassungsvermögen von 53 Litern installiert. | abgeschlossen | |
Zwei Lötarbeiter*innen an der Montagelinie trugen Aktivkohlemasken anstelle von staubdichten Masken. Die Fabrik hat dies vor Ort korrigiert. | Es wurden Schulungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Führungskräfte durchgeführt. Zudem wurde die Schutzausrüstung für die Mitarbeitenden vor Ort ausgetauscht. | abgeschlossen | |
Arbeitszeiten | Die monatliche Arbeitszeit der Arbeitenden überstieg die gesetzlichen Anforderungen. | Die Betriebsstätte hat einen Plan zur schrittweisen Reduzierung der Arbeits- und Überstunden ausgearbeitet, um die monatliche Arbeitszeit gemäß den nationalen Gesetzen einzuhalten. | abgeschlossen |
Löhne & Gehälter | Eine Fabrik hatte den Beschäftigten keine gesetzlich vorgeschriebenen Überstundenzuschläge gezahlt. | Die Fabrik hat Verfahrensdokumente zur sozialen Verantwortung erstellt, ein „Arbeitszeitkontrollverfahren“ und ein „Gehalts- und Vergütungskontrollverfahren“ eingeführt und die Arbeitsbedingungen mithilfe dieser Verfahrensdokumente kontinuierlich verbessert. Zudem wurde die Anwesenheitsdokumentation überarbeitet, um die tägliche Anwesenheit und die Überstunden genau zu erfassen. Die Fabrik zahlt die Überstundenvergütung in strikter Übereinstimmung mit der Anwesenheitsdokumentation und dem „Überstundenmanagementsystem“ in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften. | abgeschlossen |
Entwicklungsprogramm für Lieferanten
Damit unsere Lieferanten unsere hohen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen können, arbeiten wir partnerschaftlich mit ihnen zusammen.
Seit 2018 führen wir das ehemals Telekom-eigene Lieferantenentwicklungsprogramm als Branchenansatz unter dem Namen „Sustainable Development Program“ (SDP) fort. Im Jahr 2021 wurde das SDP in die Joint Audit Cooperation (JAC) überführt. Neben der Deutschen Telekom in der Projektleitung arbeiten Telefónica, Swisscom und Orange gemeinsam daran, das SDP-Konzept gemäß den JAC-Nachhaltigkeitszielen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Wir bauen darauf, dass sich in naher Zukunft weitere JAC-Mitgliedsunternehmen dem Programm anschließen werden. Die Grafik zeigt Themenbereiche, die bei den teilnehmenden Lieferanten überprüft werden. Auf Grundlage dieser Prüfungen wird gemeinsam mit dem jeweiligen Lieferanten ein Maßnahmenplan vereinbart. Alle Aktivitäten und Ergebnisse werden dokumentiert, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu messen.
Ausgabenanalyse 2022
Unsere Lieferanten kommen aus verschiedenen Industrien und Ländern. Damit Sie sich ein Bild von der Vielfalt unserer über 25 000 Lieferanten verschaffen können, finden Sie im Folgenden die von uns beauftragten Lieferantentypen; die Übersicht enthält den jeweils auf sie entfallenden Anteil unserer Ausgaben (CAPEX & OPEX) und die geografische Verteilung.
2022 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Lieferantenkategorie | Ausgaben- anteil (%) | Zahl der konsolidierten Lieferanten | Zahl der inländischen Tochter- gesellschaften von Lieferanten | Zahl der ausländischen Tochter- gesellschaften von Lieferanten | Zahl der Tochter- gesellschaften von kritischen Lieferanten | Zahl der Tochter- gesellschaften von riskanten Lieferanten |
Gebäude, Anlagen, Möbel und zugehörige Dienstleistungen | 3,5 % | 2 292 | 563 | 1 969 | 53 | 2 |
Bauarbeiten | 18,2 % | 4 868 | 4 435 | 1 297 | 168 | 0 |
Consulting, Auftragsvergabe, Leiharbeit und Service-Center | 2,7 % | 1 174 | 336 | 1 002 | 27 | 0 |
Elektrische Haushaltsgeräte | 0,0 % | 104 | 35 | 78 | 4 | 0 |
Kommunikationstechnik und -geräte für Endnutzer | 22,1 % | 1 071 | 347 | 911 | 42 | 0 |
Energie, Treibstoff, Gas, Wasser | 0,4 % | 148 | 45 | 107 | 4 | 0 |
Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Gebühren, Untersuchungen, Zertifizierung | 1,0 % | 864 | 216 | 824 | 17 | 2 |
Fuhrpark und Reise | 0,6 % | 671 | 234 | 472 | 35 | 2 |
Verpflegung und Catering | 0,1 % | 365 | 78 | 309 | 22 | 0 |
HR-Services, Schulung und Übersetzung | 0,7 % | 2 654 | 1 157 | 1 780 | 67 | 2 |
Informationstechnologie | 17,5 % | 5 192 | 1 907 | 4 552 | 151 | 1 |
Logistik und Post | 0,9 % | 592 | 256 | 419 | 9 | 1 |
Marketing, Medien, Inhalte, Druck, Messen | 8,7 % | 5 425 | 2 473 | 3 469 | 152 | 3 |
Netzkapazität | 5,6 % | 1 051 | 147 | 1 436 | 40 | 1 |
Netzinfrastruktur | 13,8 % | 2 286 | 892 | 1 998 | 76 | 2 |
Büroausstattung, Bürotechnik und Büromaterial | 0,2 % | 786 | 403 | 433 | 14 | 0 |
Service-Plattformen | 1,3 % | 735 | 282 | 540 | 24 | 0 |
SIM-Karten | 0,1 % | 39 | 25 | 24 | 2 | 0 |
Werkzeug und Schutzausrüstung | 0,3 % | 537 | 199 | 353 | 13 | 0 |
Nicht definiert/Nicht definiert | 2,2 % | 224 | 107 | 109 | 6 | 0 |
TOTAL | 100 % | 748 | 10 | |||
Einmalig erfasste konsolidierte Lieferanten: 20 943 | Einmalig erfasste Lieferanten auf lokaler / Tochter- gesellschafts- ebene: 28 272 | Gesamtzahl ungeachtet der jeweiligen Kategorie | Gesamtzahl ungeachtet der jeweiligen Kategorie |
Begriffsbestimmungen und Beispiele
- Konsolidierter Lieferant = Konzernebene
- Inländische Tochtergesellschaft des Lieferanten = Tochtergesellschaften des jeweiligen Unternehmens mit Sitz in Deutschland
- Ausländische Tochtergesellschaft des Lieferanten = Zahl der Tochtergesellschaften des Lieferanten mit Sitz außerhalb Deutschlands
- Konsolidierte Lieferanten werden einmalig auf Konzernebene gezählt; lokale Lieferanten werden mehrfach gezählt, wenn es verschiedene Geschäftsbetriebe/-standorte gibt
- Kritischer Lieferant: Compliance-, Finanz- und Resilienzrisiken
- Lieferant mit CR-Risiko: Einhaltungs-/Compliance-Risiken in Bezug auf definierte ethische, ökologische und soziale Anforderungen
ESG KPI „CDP Supply Chain Program“ KPI
Bereits seit 2016 legen wir im Rahmen des „Supplier Engagement Rating“ des CDP unsere Aktivitäten bei der Lieferanteneinbindung offen. Das Rating bewertet, wie gut es Unternehmen gelingt, das Thema Klimaschutz in ihre Lieferkette zu integrieren. 2022 haben wir wie im Vorjahr ein „A“ erreicht. Damit sind wir im Supplier Engagement Leader Board. Ein wichtiger Schritt dorthin war die Berechnung von sogenannten lieferantenspezifischen Emissionsintensitäten auf Basis der Lieferantenantworten zum CDP Supply Chain Program. Dabei wurden die Gesamtemissionen des Lieferanten (Scope 1 und 2 sowie Scope 3 für die vorgelagerte Lieferkette) ins Verhältnis zum Gesamtumsatz des Lieferanten gesetzt.
Der ESG KPI. 2022 belief sich der vom CDP Supply Chain Program abgedeckte Anteil des Einkaufsvolumens auf über 52 Prozent.
„CDP Supply Chain Program“ gibt Aufschluss darüber, inwieweit das Volumen unserer Einkäufe bei emissionsintensiven Lieferanten vom CDP Supply Chain Program abgedeckt ist

Lieferantenbeziehung (KPI) KPI
Der Anteil des auditierten Einkaufsvolumens stieg leicht von 20,6 Prozent im Vorjahr auf 21,1 Prozent im Jahr 2022. Gleichzeitig stieg der Anteil des via EcoVadis abgedeckten Einkaufsvolumens leicht auf 39,7 Prozent.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex
- Kriterium 1 (Strategie)
- Kriterium 3 (Ziele)
- Kriterium 4 (Tiefe der Wertschöpfungskette)
- Kriterium 6 (Regeln und Prozesse)
- Kriterium 17 (Menschenrechte)
- Prinzip 1 (Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte)
- Prinzip 2 (Keine Beteiligung des Unternehmens an Menschenrechtsverletzungen)
- Prinzip 5 (Abschaffung der Kinderarbeit)
European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS)
- V28-04 (Lieferkette)
Verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung
Wir fordern von unseren Lieferanten, die Umwelt zu schützen und verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen. Diese Forderung findet sich sowohl in unserer Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ wie auch in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten wieder, dessen Anforderungen grundsätzlich von allen Lieferanten akzeptiert werden müssen.
Bei relevanten Waren-/Produktgruppen wird bei der Lieferanten- und Produktauswahl unter anderem der Einsatz von gefährlichen Materialien und konfliktbehafteten Rohstoffen überprüft und bewertet. Insbesondere bei kritischen Lieferanten verlangen wir Selbstauskünfte (über EcoVadisSocial Audits durch. Dabei prüfen wir unter anderem, ob unsere Lieferanten über ein Umweltmanagementsystem inklusive eines Abfallmanagementsystems verfügen und wie sie ihren Energie- und Wasserverbrauch managen.
und CDP ) und führen Lieferantenkontrollen in Form vonAußerdem überprüfen wir stets, ob ein Managementsystem zum Umgang mit Konfliktrohstoffen vorliegt. Hierbei wird unter anderem der Einsatz von gefährlichen Materialien und konfliktbehafteten Rohstoffen sowie seltenen Erden bei der Lieferanten- und Produktauswahl überprüft und bewertet – insbesondere im Kontext der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten.
Im Berichtszeitraum haben wir die Anforderungen an unsere Lieferanten erneut angepasst und insbesondere in Bezug auf ihr ökologisch verantwortliches Handeln deutlich geschärft, auch vor dem Hintergrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): Seitdem sind der Beitrag zu Umweltschutz und Klimawandel, ein verantwortungsvolles Abfallmanagement und die Handhabung persistenter organischer Schadstoffe, die in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden, ebenso in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten verankert wie der Verzicht auf die Herstellung quecksilberhaltiger Produkte. Seit 2022 werden diese Kriterien bei ausgesuchten Ausschreibungen angewendet und mit einer Gewichtung von bis zu 20 Prozent in die Lieferantenauswahl einfließen.
Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards
- Prinzip 7 (Unterstützung eines vorsorgenden Ansatzes im Umgang mit Umweltproblemen)
- Prinzip 8 (Ergreifen von Initiativen für ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt)
- Prinzip 9 (Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien)
Unser Ansatz für Nachhaltigkeit im Einkauf
Unser Beitrag zu den SDG
Unsere konzernweite Einkaufsstrategie sowie die daraus abgeleiteten Richtlinien berücksichtigen das Thema Nachhaltigkeit umfassend. Diese betreffen den gesamten Beschaffungsprozess. Die Strategie wird mithilfe interner und externer Leistungskennzahlen und Managementinstrumente umgesetzt.
Korruption und Bestechung können langfristige wirtschaftliche Schäden verursachen, fairen Wettbewerb und bedarfsgerechte Investitionen verhindern, Arbeitsplätze vernichten sowie Armut und Ungleichheit in der Bevölkerung verstärken. Im Rahmen der Impact-Betrachtung unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir auch die Nachhaltigkeitsperformance unserer Lieferanten eingehend betrachtet. Für die Themen Korruption und Bestechung identifizierten wir hierbei ein moderates Risiko.
Wir engagieren uns deshalb unter anderem für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien und setzen uns für die Substitution von konfliktbelasteten Materialien ein. Zudem bieten wir unseren Lieferanten E-Learnings zum Thema Compliance an.
Lieferantenkodex
Unser Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) ist Bestandteil unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen und muss damit von unseren Lieferanten anerkannt werden. In Anlehnung an unsere eigenen Konzernrichtlinien sind in dem Kodex ethische, soziale und ökologische Grundsätze sowie grundsätzliche Menschenrechte festgeschrieben:
Darüber hinaus bekennen wir uns mit dem Lieferantenkodex zu international anerkannten Normen und Standards wie den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie zum Global Compact der Vereinten Nationen:
Zudem finden sich darin auch Anforderungen zu weiteren relevanten Themen wie Datenschutz, Korruption und Künstliche Intelligenz. Bei unseren strategisch wichtigen und besonders risikobehafteten Lieferanten lassen wir die Einhaltung des Lieferantenkodex regelmäßig vor Ort von externen Auditierungsfirmen prüfen. Außerdem haben wir 2022 unseren Lieferantenkodex anhand der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) aktualisiert.
Globale Einkaufsrichtlinie
Fixiert sind unsere Nachhaltigkeitsprinzipien für den Einkauf in der Konzernrichtlinie „Globale Einkaufsrichtlinie“.
Leitfaden für den Einkauf
Der „Leitfaden für den Einkauf“ liefert konkrete Handlungsanweisungen für den Einkauf in Deutschland und gilt als Empfehlung für die Landesgesellschaften.
Weitere Richtlinien
Außerdem sind für unsere Lieferanten folgende Richtlinien bindend: Konzernrichtlinie zur Vermeidung von Korruption, Statement on Extractives und die Liste verbotener Stoffe.
Verankerung im Unternehmen
Kontrollinstrumente
Die ESG KPIs sind ein wichtiges Steuerungsinstrument für den Einkauf.
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Global Reporting Initiative (GRI)
GRI 205 3-3 (Management der wesentlichen Themen)
Global Compact