Nachhaltiges Investment

SRI-Anlageprodukte bestehen aus Wertpapieren von Unternehmen, die einer Überprüfung nach Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG img) standhalten. Die Nachfrageentwicklung der T-Aktie img in dieser Anlagekategorie dient uns als Indikator, um unsere Nachhaltigkeitsleistung zu beurteilen.

Mit dem ESG KPI „Nachhaltiges Investment (SRI)“ messen wir, wie die Finanzmärkte unsere CR-Aktivitäten wahrnehmen.

Das Konzept der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) findet bei Investor*innen weiterhin Beachtung. Um unter anderem Auswirkungen unserer Tätigkeit auf die SDGs img zu bewerten, haben wir einen Prozess zur Wirkungsmessung von Projekten, Produkten und Maßnahmen eingeführt.

Claudia Kurpiers

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Claudia Kurpiers

Die T-Aktie in Nachhaltigkeitsratings und -indizes KPI

Im Rahmen unserer CR-Strategie beteiligen wir uns seit vielen Jahren erfolgreich an ESG-Ratings, die wir anhand von Reputation, Relevanz und Unabhängigkeit auswählen. Wird unser gesellschaftliches und ökologisches Engagement durch die Ratingagenturen gut bewertet, wird die T-Aktie img in entsprechenden Nachhaltigkeitsindizes img am Finanzmarkt gelistet.

2022 war die T-Aktie erneut in wichtigen Nachhaltigkeitsindizes gelistet, darunter die renommierten DJSI img World und DJSI Europe von S&P Global CSA. Nach wie vor führten auch die FTSE4Good Indizes (im elften Jahr in Folge) sowie der UN Global Compact 100 Index img unsere Aktie. Auch in den Euronext-Indizes sind wir weiterhin gelistet.

Eine Auswahl weiterer Listings der T-Aktie findet sich in der unten stehenden Tabelle.
 

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Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD img)

  • Die wichtigsten Kennzahlen zur Messung und zum Management klimabezogener Chancen und Risiken 

ESG KPI „Nachhaltiges Investment (SRI)“ KPI

Immer mehr Investor*innen berücksichtigen bei der Geldanlage Nachhaltigkeitsaspekte (Socially Responsible Investments, SRI img). SRI-Anlageprodukte bestehen aus Wertpapieren von Unternehmen, die einer Überprüfung nach Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG img) standhalten. Die Nachfrageentwicklung der T-Aktie img in dieser Anlagekategorie dient uns als Indikator, um unsere Nachhaltigkeitsleistung zu beurteilen. Der ESG KPI „Nachhaltiges Investment“ gibt den Anteil von Aktien der Deutschen Telekom an, der von solchen Investor*innen gehalten wird.

Unser Einsatz für mehr Nachhaltigkeit zahlt sich aus: Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren rund 31,3 Prozent der T-Aktien im Besitz von Investor*innen, die ökologische, soziale und Governance-Kriterien bei ihrer Investmententscheidung berücksichtigen, im Vorjahr waren es 28,3 Prozent.

Unser Ambitionsniveau: KPI steigern

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

  • Die wichtigsten Kennzahlen zur Messung und zum Management klimabezogener Chancen und Risiken 

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

  • Kriterium 1 (Strategie)
  • Kriterium 7 (Kontrolle)

Nachhaltige Kapitalanlagen & Anleihen

Unser Beitrag zu den SDG

In den vergangenen Jahren haben Nachhaltigkeitskriterien bei der Kapitalanlage politisch und wirtschaftlich stetig an Bedeutung gewonnen. Auch wir wollen unsere Kapitalanlage immer nachhaltiger gestalten – sowohl für Geld, das wir als Investorin anlegen, als auch für Anleihen img, um Fremdkapital für Investitionen aufzunehmen. Dazu evaluieren wir in enger Absprache mit den Konzernbereichen Corporate Responsibility und Treasury (Finanzmanagement) regelmäßig nachhaltige und attraktive Finanzierungsmodelle.

Nachhaltige Kapitalanlage 
Seit 2019 richtet sich die Kapitalanlage der Deutschen Telekom („DT Trust“) nach ökologischen und sozialen Standards. Der DT Trust orientiert sich dabei an den Kriterien des Staatlichen Pensionsfonds img von Norwegen („Norges“). Unter anderem schließen wir damit Firmen aus, die Menschenrechte verletzen, bestimmte Waffen produzieren oder deren Kerngeschäft als umweltschädlich angesehen wird.

Nachhaltige Anleihen
Schon 2021 hat unser Vorstand ein Rahmenwerk für nachhaltigkeitsbezogene Anleihen – das „Sustainability-Linked Bond Framework“ – verabschiedet. Damit haben wir ein Finanzierungsinstrument geschaffen, mit dem wir künftig Investor*innen die Möglichkeit bieten werden, unser Engagement zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen. Die Zinshöhe der Anleihen, die unter das Rahmenwerk fallen, ist an die Erreichung der hinterlegten Klimaziele gebunden. Erreichen wir unsere Ziele nicht, verpflichten wir uns, höhere Zinsen zu zahlen.

EU Taxonomie: Entsprechung

Die EU Taxonomie-Verordnung ist das Ergebnis einer europäischen Regulierungsinitiative. Ziel der Regulierung ist es, Investitionen in Unternehmen zu fördern, die verantwortungsvoll geführt sind und nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umsetzen. Die EU Taxonomie soll ein einheitliches Verständnis davon schaffen, welche Aktivitäten und Investitionen nachhaltig sind. Dafür hat die EU-Kommission klare Kriterien mit genauen Messgrößen festgelegt. Auf diese Weise sollen Investoren besser einschätzen können, ob ein Unternehmen, in das sie investieren wollen, nachhaltig arbeitet. Betroffene Unternehmen müssen seit 2021 darüber berichten, wie viel Umsatz sie mit solchen Wirtschaftsaktivitäten machen, die von der EU Taxonomie abgedeckt sind. Außerdem müssen die Unternehmen offenlegen, in welchem Umfang sie in diese Wirtschaftsaktivitäten investieren und welche Betriebsausgaben mit den Aktivitäten verbunden sind.

Sechs Umweltziele 
2021 wurden erste Kriterien verabschiedet, die festlegen, welche Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Sie gelten für die Taxonomie-Umweltziele „Klimaschutz“ („Climate Change Mitigation“) und „Anpassung an den Klimawandel“ („Climate Change Adaptation“). Außerdem gibt es weitere Taxonomie-Umweltziele in den Bereichen „Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung von Umweltverschmutzung“ und „Schutz von Ökosystemen und Biodiversität“. Für diese Ziele hat die EU-Kommission bislang jedoch noch keine Kriterien veröffentlicht.

Die EU Taxonomie unterscheidet zwischen „taxonomiefähigen“ und „taxonomiekonformen“ Wirtschaftsaktivitäten:

  • „Taxonomiefähige“ Wirtschaftsaktivitäten sind solche Aktivitäten, für die in der Taxonomie (Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139) konkrete Nachhaltigkeitskriterien festgelegt sind. 
  • „Taxonomiekonform“ sind Wirtschaftsaktivitäten dann, wenn sie diese Kriterien vollständig erfüllen. Um „taxonomiekonform“ zu sein, muss eine Wirtschaftsaktivität einen wesentlichen Beitrag zu einem der genannten sechs Umweltziele leisten und darf zugleich keinen negativen Einfluss auf eines der anderen Ziele haben („Do no significant harm“). Das Unternehmen muss zudem die in der Taxonomie-Verordnung definierten sozialen Mindeststandards erfüllen. Die folgende Grafik fasst die Taxonomie-Anforderungen zusammen:

Anwendungsbereich der EU Taxonomie = Taxonomiefähige Aktivitäten

Taxonomiekonforme Aktivitäten

Wesentlicher Beitrag
Vermeidung
negativer Auswirkungen
Einhaltung von Mindest-
standards

Wesentlich beitragen
zu mindestens einem der sechs Umweltziele der EU Taxonomie:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung von Verschmutzung
  6. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

Vermeidung negativer Auswirkungen
Eine Aktivität kann nur dann als Beitrag zu einem der sechs Ziele gewertet werden, wenn sie keine anderen erheblich negativen Umweltauswirkungen mit sich bringt („Do no significant harm“-Prinzip).

Einhaltung von Mindeststandards
Die Mindeststandards („Minimum Safeguards“) sind soziale Anforderungen in Übereinstimmung mit

  • den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen,
  • den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte,
  • den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • sowie weiteren Anforderungen der europäischen Gesetzgebung.
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Umsetzung bei der Deutschen Telekom 
Derzeit sind folgende Wirtschaftsaktivitäten der Deutschen Telekom taxonomiefähig (die Aktivitätsnummern beziehen sich auf den Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, der die Kriterien für das Taxonomie-Umweltziel „Klimaschutz“ beschreibt):

Eine vollständige Darstellung der Wirtschaftsaktivitäten, die bisher Bestandteil der EU Taxonomie sind, findet sich im EU-Compass.

Für alle taxonomiefähigen Aktivitäten wurde geprüft, ob diese auch als „taxonomiekonform“ eingestuft werden können. Ein Taxonomie-Kriterium, das für alle Aktivitäten gilt, ist die Klimarisikoanalyse. Diese wurde auf Konzernebene durchgeführt. Dabei wurden im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Aktivitäten keine wesentlichen Klimarisiken identifiziert. Im operativen Segment USA sowie den Landesgesellschaften in Griechenland und Ungarn befindet sich das Management von Klimarisiken allerdings noch im Aufbau und erfüllt bisher nicht vollumfänglich die Taxonomieanforderungen. Daher werden taxonomiefähige Aktivitäten, die das operative Segment USA sowie die Landesgesellschaften in Griechenland und Ungarn betreffen, für das Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Die Einhaltung der sozialen Mindeststandards gewährleisten wir für alle taxonomiefähigen Aktivitäten durch ein konzernübergreifendes Managementsystem. Die Standards nehmen Bezug auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Internationalen Charta der Menschenrechte. Wir erfüllen unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht durch ein risikobasiertes Managementsystem, das sowohl unseren Konzern als auch unsere Lieferkette abdeckt. Außerdem pflegen wir einen vertrauensvollen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften.

Ausführliche Informationen zur Taxonomie-Konformitätsprüfung finden sich in den entsprechenden Abschnitten im CR-Bericht sowie der nichtfinanziellen Erklärung in unserem Geschäftsbericht

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über unsere taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten für das Berichtsjahr. Sie schlüsselt sowohl absolute Werte als auch den jeweiligen prozentualen Anteil an Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben des Konzerns auf.

KPI img der EU Taxonomie – Taxonomie-Fähigkeit und -Konfirmität der Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns Deutsche Telekom  

Konzern Deutsche Telekom 2022
  Umsatz Investitionsausgaben Betriebsausgaben
  in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. € in %
Konzern (gesamt) 114 197 100,0 38 486 100,0 404 100,0
davon: taxonomiefähige Aktivitäten 2 063 1,8 310 0,8 135 33,5
  davon: taxonomiekonforme Aktivitäten 565 0,5 0 0,0 2 0,4
  8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen 565 0,5 0 0,0 2 0,4
  davon: nicht-taxonomiekonforme Aktivitäten 1 498 1,3 310 0,8 134 33,1
  8.1 Datenverarbeitung und Hosting 1 124 1,0 171 0,4 77 19,0
  8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen 364 0,3 3 0,0 57 14,1
  6.15 Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr 10 0,0 5 0,0 0 0,0
  6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0 0,0 130 0,3 0 0,0
davon: nicht-taxonomiefähige Aktivitäten 112 134 98,2 38 176 99,2 269 66,5
 

Die der Berechnung gemäß EU Taxonomie zugrunde liegenden Gesamtwerte des Konzerns beliefen sich für das Berichtsjahr beim Umsatz auf 114,2 Milliarden Euro, bei den Investitionsausgaben auf 38,5 Milliarden Euro und bei den Betriebsausgaben auf 0,4 Milliarden Euro. Die Umsätze und Investitionsausgaben wurden auf Basis des Konzernabschlusses ermittelt. Die Angaben zu den Investitionsausgaben sind entsprechend den Vorschriften der EU Taxonomie nicht Bestandteil eines Investitionsausgabenplans (sog. Capex-Plan) zur Finanzierung einer Ausweitung taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten. Die Betriebsausgaben gemäß EU Taxonomie umfassen nur einen kleinen Teil der Gesamtbetriebsausgaben. Dazu gehören Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie andere direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen. Weiterführende Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen und Kennzahlen der EU Taxonomie finden Sie ebenfalls in der nichtfinanziellen Erklärung in unserem Geschäftsbericht.

Da das Kerngeschäft der Deutschen Telekom bisher von den Kriterien der EU Taxonomie nicht adäquat erfasst wird, ergibt sich bei aggregierter Betrachtung der Taxonomiefähigkeit aller Wirtschaftsaktivitäten auch für 2022 nur ein geringer taxonomiefähiger Anteil von Umsatz (1,8 %), Investitionsausgaben (0,8 %) und Betriebsausgaben (33 %) für den Konzern Deutsche Telekom.

Im Geschäftsjahr 2022 belief sich der taxonomiekonforme Anteil aller Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns Deutsche Telekom auf 0,5 Prozent des Umsatzes, 0,0 Prozent der Investitionsausgaben und 0,4 Prozent der Betriebsausgaben. Der taxonomiekonforme Anteil resultiert aus der Wirtschaftsaktivität 8.2 „Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen“. 

Bezogen auf das operative Segment Systemgeschäft (T-Systems) liegt der taxonomiekonforme Anteil der Umsätze bei 12,3 Prozent sowie bei 0,1 Prozent der Investitionsausgaben und 0,8 Prozent der Betriebsausgaben. Wir beabsichtigen, die Taxonomiekonformität unserer Wirtschaftsaktivitäten kontinuierlich zu steigern. Weiterführende Informationen finden sich in den Abschnitten zur Taxonomie-Aktivität 8.1 und zur Taxonomie-Aktivität 8.2

Silke Thomas

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Silke Thomas

 

Branchensicht und Ausblick EU-Taxonomie

Weiterentwicklung
Der wesentliche Teil unseres Geschäftsmodells wird nicht von der EU Taxonomie erfasst – denn die EU Taxonomie umfasst keine Kriterien für die Wirtschaftsaktivität „Bereitstellung und Betrieb einer Netzwerk-Infrastruktur für Telekommunikation“. Daher können wir bisher den Mehrwert unserer Aktivitäten für die Digitalisierung und die damit verbundenen ökologischen Vorteile nur zu einem kleinen Teil innerhalb der EU Taxonomie abbilden. Wir sind überzeugt, dass die IT-Lösungen und Produkte, die auf unserem Netzwerk laufen, Unternehmen und Privatpersonen dabei unterstützen können, CO2-Emissionen zu reduzieren. Aus diesem Grund sollte die Weiterentwicklung der Taxonomie die Bedeutung der Telekommunikationsnetzwerke berücksichtigen. Daher evaluieren wir in verschiedenen Wirtschafts- und Branchenverbänden, ob dieser Beitrag unserer Kernaktivitäten durch angemessene Kriterien in der EU Taxonomie abgebildet werden könnte. Dazu gehören unter anderem die Arbeitsgruppe „Sustainable Finance“ im europäischen Telekommunikationsverband ETNO (European Telecommunications Network Operators’ Association) sowie bis 2022 die „EU Platform on Sustainable Finance“. Außerdem engagieren wir uns beim European Roundtable (ERT), auf nationaler Ebene bei econsense sowie in vielen weiteren Organisationen und Stakeholder-Dialogen. Unsere Position haben wir in verschiedenen Positionspapieren erläutert, wie beispielsweise hier mit ETNO.

Zurzeit erarbeitet die EU-Kommission Kriterien für die vier Umweltziele, die bisher noch nicht mit Kriterien hinterlegt sind. Dies sind die Ziele „Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung von Umweltverschmutzung“ und „Schutz von Ökosystemen und Biodiversität“. Basis hierfür sind die Empfehlungen, die das Expertengremium „Platform on Sustainable Finance“ im März und Oktober 2022 an die EU-Kommission übermittelt hat. Für die Deutsche Telekom ist in erster Linie der Vorschlag der Expert*innen relevant, IT-Lösungen, die einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft oder zum Schutz von Wasserressourcen leisten, in die EU Taxonomie aufzunehmen. Sobald die EU-Kommission den Kriterien-Entwurf veröffentlicht, werden wir prüfen, wie diese Kriterien im Informations- und Kommunikationssektor angewendet werden können, und unsere Einschätzung in der geplanten Konsultationsphase mitteilen.

Die EU Taxonomie konzentriert sich in ihrer derzeitigen Form auf ökologische Ziele. Sie soll künftig durch eine „soziale Taxonomie“ ergänzt werden. So sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, auch ihre Beiträge im sozialen Bereich geltend zu machen. Angesichts des anspruchsvollen regulatorischen Umfelds, mit dem derzeit Unternehmen konfrontiert sind, wurden die Pläne vorübergehend ausgesetzt. Das Expertengremium „Platform on Sustainable Finance“ hat in einem ersten Schritt allerdings im Oktober 2022 einen Vorschlag zur Konkretisierung der sozialen Mindeststandards erstellt, die bereits Teil der EU Taxonomie sind. Die Expert*innen schlagen vor, sich dabei auf folgende Felder zu fokussieren: Achtung von Menschen- und Arbeitsrechten, Antikorruption, Steuern und fairer Wettbewerb. Inwieweit die EU-Kommission die Empfehlungen der Expert*innen rechtlich umsetzen wird, steht bislang noch nicht fest.

Mit Anwendung der „Corporate Sustainability Reporting Directive“, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird die Zahl der Unternehmen, die taxonomiebezogene Informationen offenlegen müssen, schrittweise wachsen. Das wird uns perspektivisch dabei helfen, die Taxonomiekonformität von eingekauften Gütern und Dienstleistungen – wie von der EU Taxonomie gefordert – zu prüfen.

Silke Thomas

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Taxonomie-Aktivität 8.1.: Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

Die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ (8.1) decken wir durch das operative Segment Systemgeschäft (T-Systems) ab. Neben Rechenzentrumsflächen, die von uns betreut werden („operated by T-Systems“), wurden auch Teilflächen externer Anbieter („operated on co-locations“) in die Evaluierung der Taxonomiefähigkeit mit einbezogen. 

Die Wirtschaftsaktivität 8.1 macht den größten Anteil der taxonomiefähigen Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben aus: Die taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten für Datenverarbeitung und Hosting lagen 2022 bei 1,0 Prozent des Umsatzes, bei 0,4 Prozent  der Investitionsausgaben sowie bei 19,0 Prozent der direkten Aufwendungen (bezogen auf die relevanten Gesamtwerte des Konzerns). Um die Taxonomiefähigkeit auf Segmentebene zu zeigen, legen wir ergänzende Kennzahlen für das operative Segment Systemgeschäft (T-Systems) ebenfalls offen. Der taxonomiefähige Anteil liegt hier bezogen auf den Außenumsatz des Segments bei 36,0 Prozent und bezogen auf die Investitionsausgaben bei 62,6 Prozent.

Rechenzentren müssen dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren entsprechen, um gemäß EU Taxonomie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Diesen Kodex erfüllen derzeit fünf der acht von T-Systems unmittelbar betreuten Standorte. Die Einhaltung des Kodex wird bislang nicht extern geprüft – dies wird jedoch von der EU Taxonomie gefordert. Daher stufen wir die Rechenzentren, die für die Wirtschaftsaktivität 8.1 eingesetzt werden, im Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ein. 

Zudem fordert die EU Taxonomie, dass in den Rechenzentren Kühlmittel eingesetzt werden, deren Treibhausgaspotenzial den Wert von 675 nicht überschreitet. Dieses Kriterium erfüllt bisher ein Rechenzentrum, das 2022 vollständig saniert wurde. An den übrigen Standorten werden derzeit noch branchenübliche Kühlmittel eingesetzt, die die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase erfüllen. Daher liegen die taxonomiekonformen Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben für die Wirtschaftsaktivität 8.1 jeweils bei 0,0 Prozent.

Wir werden die Umstellung auf taxonomiekonforme Kühlmittel dann vornehmen, wenn unsere Rechenzentren turnusmäßig saniert werden. Für die einzelnen Rechenzentren werden wir detailliert prüfen, inwieweit eine erhebliche Beeinträchtigung der übrigen Umweltziele vermieden wird, sobald diese die genannten anspruchsvollen Klimaschutzanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen. Auf diese Weise werden wir die Taxonomiekonformität unserer Rechenzentren kontinuierlich erhöhen. 
 

Silke Thomas

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Taxonomie-Aktivität 8.2.: Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Der Wirtschaftsaktivität „Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen“ (8.2) ordnen wir Lösungen und Produkte zu, die ein klares Potenzial zur Einsparung von CO2-Emissionen auf Nutzerseite haben. Dies sind insbesondere Lösungen, die in die Berechnung unserer ESG img KPIs „Enablement Factor“ und „Anteil Umsatz mit Nachhaltigkeitsbezug“ einfließen beziehungsweise mit unserem Label #GreenMagenta gekennzeichnet sind. Innerhalb unserer konzernweiten Geschäftsaktivitäten identifizierten wir folgende taxonomiefähigen Dienstleistungen:

  • Geschäftsbezogene Webkonferenzen (Einsparung reisebedingter CO2-Emissionen)
  • Workplace- und Cloud-Lösungen (Steigerung der Energieeffizienz durch verbesserte Server-Auslastung)
  • IoT-Lösungen (Einsparung von CO2-Emissionen, u. a. durch effiziente Lichtschaltung)

Diese bieten wir in finanziell wesentlichem Umfang im operativen Segment Deutschland img, in unseren wesentlichen Tochtergesellschaften im operativen Segment Europa sowie im operativen Segment Systemgeschäft (T-Systems) an.

Die taxonomiefähigen Lösungen unter Wirtschaftsaktivität 8.2 machen 0,8 Prozent des Umsatzes aus. Hierzu leisten insbesondere die geschäftsbezogenen Webkonferenzlösungen einen wesentlichen Beitrag.

Als Nachweis für die Taxonomiekonformität ist eine Lebenszyklusanalyse erforderlich. Diese muss belegen, dass die Lösung über den gesamten Lebenszyklus hinweg „erheblich weniger Treibhausgasemissionen“ verursacht als die relevante, am Markt verfügbare Referenzlösung. Als Referenzlösungen verstehen wir alternative Lösungen, die in den Märkten, in denen wir aktiv sind, in einem Unternehmen typischerweise zum Einsatz kommen. Dabei setzen wir voraus, dass sich die Unternehmen an Best Practices orientieren. Die technischen Bewertungskriterien legen keinen konkreten Schwellenwert für „erhebliche“ Treibhausgaseinsparungen, gemessen an der Referenzlösung, fest. Da sich die taxonomiefähigen Lösungen technologisch voneinander unterscheiden, haben wir für jede Lösung individuell geprüft, ab welchem Umfang Treibhausgaseinsparungen gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen als „erheblich“ gelten können. Die erforderlichen Lebenszyklusanalysen liegen für geschäftsbezogene Webkonferenz-Lösungen sowie für die Cloud-Lösungen „Future Cloud Infrastructure“, „Open Telekom Cloud“ und „SAP Cloud Services“ vor. Da wir für die IoT-Lösungen bislang keine Lebenszyklusanalyse angefertigt haben, werden sie für das Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ausgewiesen.

Für die untersuchten taxonomiefähigen geschäftsbezogenen Webkonferenz-Lösungen konnten erhebliche Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zu physischen Meetings nachgewiesen werden. So tragen hybride Meetings zu Treibhausgaseinsparungen von rund 28 Prozent (kleine Meetings) beziehungsweise 37 Prozent (große Meetings) bei.

Innerhalb der untersuchten Workplace- und Cloud-Lösungen zeigt die Lebenszyklusanalyse der „Future Cloud Infrastructure“ Treibhausgaseinsparungen von rund 16 Prozent (verglichen mit dezentralen Rechenzentren, die unsere Kunden selbst betreiben). Hinter der „Future Cloud Infrastructure“ verbirgt sich ein „Infrastructure as a service“-Modell: Die IT-Systeme des Kunden werden auf einer Plattform zusammengeführt, die durch T-Systems gehostet wird. Durch diese Zentralisierung sinkt nicht nur der Materialverbrauch für Hardware – dank der größeren Energieeffizienz unserer Rechenzentren können darüber hinaus auch Treibhausgase eingespart werden. Die „Open Telekom Cloud“ wird ebenfalls als „Infrastructure as a Service“-Modell angeboten. Unternehmen erhalten über eine von T-Systems betriebene Plattform flexibel unter anderem Rechenkapazitäten, Speicher- oder Netzwerkressourcen. Aufgrund der besseren Serverauslastung und der hohen Energieeffizienz unserer Rechenzentren führt die Nutzung der „Open Telekom Cloud“ beziehungsweise der „SAP Cloud Services“ gemäß der Lebenszyklusanalyse zu Treibhausgaseinsparungen von 50 Prozent gegenüber dem Referenzszenario. Dieses Szenario geht davon aus, dass unsere Kunden anstelle der Cloud-Lösung eine eigene, dezentrale Server-Infrastruktur zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten nutzen. Treibhausgaseinsparungen in vergleichbarem Umfang erzielen auch unsere „SAP Cloud Services“, die auf einer von T-Systems betriebenen Cloud-Plattform laufen. Angesichts der nachgewiesenen Treibhausgaseinsparungen stufen wir alle mittels einer Lebenszyklusanalyse untersuchten Webkonferenz-, Workplace- und Cloud-Lösungen als taxonomiekonform ein.

Für die genannten Lösungen setzen wir ausschließlich Infrastruktur ein, die sich in Deutschland befindet. Die Vorgaben für den „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ entsprechen geltendem EU-Recht, das wir im Rahmen des Umweltmanagements an unseren EU-Standorten umsetzen.

Die taxonomiekonformen Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen stehen für 0,5 Prozent des Umsatzes, 0,0 Prozent der Investitionsausgaben und 0,4 Prozent der Betriebsausgaben. Bezogen auf das operative Segment Systemgeschäft (T-Systems) liegt der taxonomiekonforme Anteil der Umsätze bei 12,3 Prozent sowie bei 0,1 Prozent der Investitionsausgaben und 0,8 Prozent der Betriebsausgaben.

Silke Thomas

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Silke Thomas

 

Weitere Taxonomie-Aktivitäten (E-Mobilität)

Die Wirtschaftsaktivität „Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr“ (6.15) umfasst den Bau, die Modernisierung und Wartung sowie den Betrieb dieser Infrastruktur. Dazu gehören auch Ladestationen für E-Fahrzeuge. Die Geschäftsfelder unserer Tochtergesellschaft Comfort Charge fallen daher unter diese taxonomiefähige Aktivität. Da sich das Geschäft von Comfort Charge noch im Aufbau befindet, wurden für die Wirtschaftsaktivität 6.15 im Geschäftsjahr 2022 keine wesentlichen taxonomiefähigen Umsätze verzeichnet.

Laut den technischen Bewertungskriterien leisten Ladestationen für E-Fahrzeuge als solche einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“. Bei den weiteren Vorschriften handelt es sich im Wesentlichen um geltendes EU-Recht, das wir im Rahmen unseres Umweltmanagements umsetzen. Die Ladeinfrastruktur wird von Dienstleistern errichtet und gewartet. Für deren Tätigkeit konnte die Einhaltung der Kreislaufwirtschafts-Kriterien bisher nicht nachgewiesen werden. Daher weisen wir das Geschäft von Comfort Charge für das Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform aus.

Die Deutsche Telekom verfügt über einen Fuhrpark, der sowohl Dienstwagen als auch Service-Fahrzeuge umfasst. Damit ist die Wirtschaftsaktivität „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ (6.5) als Querschnittsaktivität mit unterstützender Funktion für das Kerngeschäft relevant.

Da wir insbesondere in Deutschland und der EU die Elektrifizierung unserer Flotte vorantreiben, erfüllt der überwiegende Teil der beschafften Neufahrzeuge bereits die durch die EU Taxonomie festgelegten CO2-Grenzwerte. Für diese Fahrzeuge konnte auch die Konformität mit den wesentlichen übrigen Anforderungen der EU Taxonomie nachgewiesen werden, die sich auf geltendes EU-Recht für Neufahrzeuge beziehen. Da den Fahrzeugnutzern die Wahl der Fahrzeugreifen freisteht, konnte die Taxonomiekonformität der Reifen für das Berichtsjahr noch nicht nachgewiesen werden. Deshalb weisen wir die Investitionsausgaben, die mit unserer Fahrzeugflotte verbunden sind, als nicht taxonomiekonform aus.
 

Investorenkommunikation

Wir beobachten, dass Anleger*innen in ihre Investmentstrategien verstärkt SRI-Ansätze einbeziehen. Zudem erkundigen sich Investor*innen, Analyst*innen und Ratingagenturen zunehmend nach unseren CR-Aktivitäten. Um diesen Nachfragen zu entsprechen, nutzen wir verschiedene Formate – sowohl der Berichterstattung als auch für den direkten Dialog.

Wir veröffentlichen jährlich den vorliegenden CR-Bericht. Im Abschnitt Steuerung und Fakten finden Leser*innen detaillierte Informationen, die ihnen helfen, unsere CR-Leistungen zu bewerten. Zusätzlich haben wir unter „Nachhaltigkeit erleben“ relevante Nachhaltigkeitsthemen leicht verständlich und anschaulich für eine breite Leserschaft aufbereitet. In unserem Geschäftsbericht veröffentlichen wir eine nichtfinanzielle Erklärung, mit der wir den aktuellen Anforderungen der EU an die Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechen. Außerdem bieten wir ESG-Informationen für Finanzmarktakteur*innen auf unserer Unternehmenswebsite in der Rubrik „Verantwortung“, in unserem Investor-Relations-Portal in der Rubrik „Nachhaltigkeit“ sowie soziale Kennzahlen im HR-Factbook an.

Wir suchen den persönlichen Dialog mit Investor*innen und führen mit sogenannten SRI-Roadshows regelmäßig nationale und internationale Infoveranstaltungen durch. Zudem nehmen wir immer wieder an SRI-Konferenzen oder -Tagungen teil und präsentieren auf Nachfrage unsere CR-Strategie als Best Practice. Darüber hinaus informieren wir interessierte Investor*innen in Telefonkonferenzen und beantworten zahlreiche direkte Anfragen. Auch im Berichtsjahr haben wir unsere Investorendialoge – wie beispielsweise unsere SRI-Roadshows – wieder virtuell durchgeführt.

Claudia Kurpiers

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Claudia Kurpiers

 

Steuern

Die Konzernsteuerabteilung ist dafür verantwortlich, dass der Konzern Deutsche Telekom national wie international die Steuern zahlt, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften geschuldet werden. Dies gilt einerseits für die Ertragsteuern des Konzerns, die zudem regelmäßig im Rahmen der IFRS-Finanzberichterstattung img zu erläutern sind; andererseits für Umsatz- oder Lohnsteuern, die für Kund*innen beziehungsweise Arbeitnehmer*innen des Konzerns abgeführt werden, sowie für weitere Steuerarten, die im Konzern anfallen.

Die Konzernsteuerabteilung sorgt zudem dafür, dass die Unternehmensgruppe innerhalb der jeweils geltenden in- und ausländischen steuergesetzlichen Rahmenbedingungen steuereffizient aufgestellt ist (Vermeidung unnötiger Steuerlasten, die gesetzlich nicht zwingend sind). Maßgeblich ist hierbei eine nachhaltige Steuereffizienz der Unternehmensgruppe; und für eine solche ist aus Sicht der Konzernsteuerabteilung unerlässlich, transparent und vertrauensvoll mit den lokalen Finanzbehörden zusammenzuarbeiten, zum Beispiel im Rahmen von betriebswirtschaftlich ratsamen Unternehmensreorganisationen.

Darüber hinaus hat die Konzernsteuerabteilung den Anspruch, möglichst umfassend zum Erfolg des operativen Geschäfts der Deutschen Telekom beizutragen, zum Beispiel indem sie neue Geschäftsmodelle oder innovative technische Entwicklungen eng begleitet. Besonders konzentriert sie sich hierbei darauf, etwaige steuerrechtliche Zweifelsfragen umgehend zu klären und außerdem praxistaugliche Lösungswege zur Erfüllung der jeweiligen steuerlichen Anforderungen aufzuzeigen.

Die Steuerstrategie (inkl. Steuer-Policy) – Tax Compliance, Sustainable Tax Efficiency, Tax as Valued Business Partner – wurde vom Vorstand der Deutschen Telekom beschlossen.

Ausführliche Informationen zur Arbeit der Konzernsteuerabteilung, zu ihren Grundsätzen und ihrem Ansatz zum verantwortungsvollen Umgang mit Steuern können Sie in dem weiterführenden Dokument „Steuerstrategie“ nachlesen.

Weiterführende Informationen in Bezug auf Steuern der Deutschen Telekom
Zusätzliche Informationen im Hinblick auf unsere Steuern, beispielsweise zur länderbezogenen Berichterstattung und zur ergänzenden Erläuterung von Steuerquoten, finden Sie in den Dokumenten Country-by-Country Reporting 2021Country-by-Country Reporting 2022 und Cash Tax Rate Reconciliation 2022.

Wir beteiligen uns zudem an weiteren Initiativen, die einen ganzheitlichen Ansatz entwickeln sollen, um aussagekräftige Informationen in Bezug auf Steuern durch Unternehmen und Unternehmensgruppen zu ermitteln und zu veröffentlichen. Es geht darum, die verschiedenen Beiträge zur Finanzierung öffentlicher Gemeinwesen, die im Zusammenhang mit Unternehmen und Unternehmenstätigkeiten geleistet werden beziehungsweise entstehen, umfassend und differenziert darzustellen. In diesem Rahmen stellen wir bereits seit einigen Jahren für wesentliche Landesgesellschaften im Bereich Telekommunikation die sogenannte Total Tax Contribution fest. Dieser Ansatz und die entsprechenden Informationen für unseren Konzern sind im Dokument zur Total Tax Contribution näher beschrieben. Wir beabsichtigen, die entsprechenden Informationen auch für die kommenden Jahre zu ermitteln und zu veröffentlichen sowie gegebenenfalls auf weitere Landesgesellschaften auszuweiten.

Forschung und Entwicklung

Als zukunftsorientiertes Telekommunikationsunternehmen unterstützen und beteiligen wir uns an aktueller Forschung. Wir kooperieren mit verschiedenen Hochschulen. Beispielsweise haben wir an der CODE University of Applied Sciences in Berlin einen Lehrstuhl für Software Engineering mit dem Schwerpunkt „Blockchain img“ eingerichtet. Wir investieren in unterschiedliche Forschungsbereiche, etwa zum Thema „Internet of Things“ (IoT img, Internet der Dinge img). 2022 flossen im Konzern 30 Millionen Euro in Forschung und Entwicklung.

Bereits das dritte Jahr in Folge startete im November 2022 die T-Challenge von Telekom Deutschland und T-Mobile US – ein Wettbewerb, der sich an Start-ups, Forschende, Kreative und Entwickler*innen richtet. Im Fokus steht diesmal die Suche nach Technologien für ein humanes Internet. Die Teilnehmenden haben die Aufgabe, innovative Ideen unter anderem in den Bereichen Nachhaltigkeit sowie Netzwerk und Infrastruktur zu entwickeln. Dabei werden sie von Unternehmen begleitet, die sie bei der Umsetzung der Ideen unterstützen. Im Mai 2023 findet die Preisverleihung statt. Sechs ausgewählte Projekte werden dann mit einem Preisgeld von insgesamt 600 000 Euro prämiert. Damit verbunden ist die Chance, dass die Lösungen von Telekom Deutschland und T-Mobile US in Europa und den USA auf den Markt gebracht werden. 
Auch in unserem Technologie-Inkubator hubraum fördern wir junge, innovative Geschäftsideen und lassen Start-ups von unserer Erfahrung profitieren, unterstützen mit Finanzierungshilfen und ermöglichen Zugang zu exklusiven Technologien. Die jungen Unternehmen bringen wir mit relevanten Geschäftseinheiten im Konzern zusammen, um innovative Technologien und neue Geschäftsmodelle zu testen und am Markt einzuführen. Im Jahr 2022 hat unser Inkubator mit etwa 60 Start-ups zusammengearbeitet.

Mit dem 5G Sustainability Award machen wir deutlich, dass sich die Wirtschaft und die Start-up-Szene für eine nachhaltige Welt einsetzen. Ausgezeichnet werden Projekte mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit von 5G-Netzen, zum Beispiel aus den Bereichen intelligente Infrastruktur und KI-gesteuertes (KI = Künstliche Intelligenz) Energiemanagement.

Mit einer Studie zu KI-Start-ups in Deutschland aus dem Jahr 2021 zeigen hubraum und der Bundesverband Deutsche Startups, wo die Potenziale des deutschen KI-Ökosystems liegen. Zu den Kernergebnissen der Analyse gehört, dass junge KI-Unternehmen enorm ambitioniert sind, es jedoch an Wachstumsimpulsen und Ressourcen fehlt. Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass Frauen im KI-Sektor unterrepräsentiert sind und sich dies mit Blick auf partizipative sowie vorurteilsfreie KI ändern muss – denn je vielfältiger die Entwickler*innen hinter den Algorithmen, desto wertneutraler die von ihnen gestaltete KI. Hierbei gibt die Studie einen positiven Ausblick: 81 Prozent der KI-Start-ups sind überzeugt, dass ethische Fragen bei der Entwicklung der Technologie berücksichtigt werden müssen. Hier erfahren Sie mehr zu aktuellen hubraum-Projekten.

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