Verbraucherpolitisches Engagement

Wir sind der führende Telekommunikationsanbieter in Europa hinsichtlich Marktkapitalisierung, Umsatz und Ertragsstärke. Verbraucherpolitischen Themen haben für uns auch vor diesem Hintergrund eine hohe Priorität.
Unsere zentralen Themen:

  • Kontinuierliche Fortführung des Verbraucherdatenschutzes (z. B. in der Online-Werbewirtschaft)
  • Stärkung eines umfassenden und technikübergreifenden Jugendschutzes auf nationaler und EU-Ebene (insbesondere im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, das wir bereits Ende 2021 fristgerecht umgesetzt haben)
  • Verbesserung der Standards im Kundenservice
  • Engagement für konsistente und verständliche Kommunikation mit unseren Kund*innen
  • Stärkung des Kundenschutzes in der Telekommunikation (z. B. beim Anbieterwechsel im Festnetz und Mobilfunk)

In allen Themenfeldern stehen wir für einen konstruktiven und lösungsorientierten Ansatz, der sich sowohl an den Verbraucherbedürfnissen als auch an den Unternehmensinteressen ausrichtet.

Fabian Riewerts

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Fragen Sie unseren Experten:

Fabian Riewerts

Instrumente zur politischen Interessenvertretung

Unsere Partner*innen in den Parlamenten, Regierungen und gesellschaftlichen Organisationen müssen ihre Unabhängigkeit und Integrität wahren. Dieser Grundsatz ist im Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Deutschen Telekom festgeschrieben. Untersagt sind deshalb zum Beispiel Spenden an politische Institutionen, Parteien und Mandatsträger*innen. Wichtig sind uns dagegen sachliche Kommunikation, Kompetenz, Glaubwürdigkeit und Integrität. Dadurch werden unsere Informationen von Politik und gesellschaftlichen Gruppen als authentisch und vertrauenswürdig erachtet und können in deren Meinungsbildungsprozesse eingehen. In Brüssel ist die Deutsche Telekom im öffentlichen Transparenzregister für Lobbyisten registriert. Auch in Deutschland ist die Deutsche Telekom seit dem 28. Februar 2022 im Lobbyregister, das im Jahr 2022 durch das Lobbyregister-Gesetz eingeführt wurde, für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen. Im Rahmen unserer Mitarbeit in Verbänden und entsprechenden Gremien fühlen wir uns selbstverständlich allen ethischen Grundsätzen und gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Zentrale Themen für unsere Interessenvertretung waren 2022 insbesondere:

  • Breitbandausbau
  • Frequenzauktionen
  • Ausbaukooperationen
  • Regulierungsverfahren
  • Netzneutralität
  • Resilienz und Cybersicherheit
  • Europäisches Cloud-Ökosystem
  • Plattformregulierung
  • Datenökonomie
  • Verbraucherschutz
  • Green ICT
  • Fair Share

Über aktuelle Themen und Standpunkte in der Interessenvertretung informieren wir regelmäßig auf der Telekom-Website im Themenspecial „Politik und Regulierung“.

Ulli Reitz

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Fragen Sie unseren Experten:

Ulli Reitz

Verbandsbeiträge als Hauptsäule der Ausgaben für die Interessenvertretung

Die aktive Mitarbeit in Verbänden ist der Eckpfeiler unserer Interessenvertretung. Dementsprechend bilden die gesamten Mitgliedsbeiträge (für Spitzenverbände, Fachverbände, Branchenverbände) den Hauptbestandteil unserer Ausgaben in diesem Bereich. Um unsere Engagements transparent zu machen, finden Sie im Folgenden eine Übersicht zu den größten Beitragszahlungen, die wir in den letzten drei Jahren getätigt haben.

Kategorie   Institution   2020   2021   2022

Jährliche finanzielle Beiträge/Spenden (in EUR)

 

Wirtschaftsverbände

 

< 5 000 000*)

 

< 5 000 000*)

 

<000 000*)

 

Politische Parteien

 

-

 

-

 

-

Größte Beitragszahlungen pro Jahr (in EUR)

 

(Deutsche) Industrie und Handelskammer (IHK/DIHK)

 

896 506

 

278 611

 

608 477

 

Bundesverband der deutschen Industrie (BDI e. V.)

 

500 000

 

520 929

 

476 928

 

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

 

400 410

 

400 407

 

400 407

 

Bitkom e. V.

 

360 000

 

343 085

 

368 284

 

* Die obige Angabe für Beiträge an Wirtschaftsverbände bedeutet „weniger als 5 Millionen Euro pro Jahr“ (tatsächliche Werte können von Jahr zu Jahr variieren; dieser Wert beschreibt einen aufgerundeten Maximalwert). Die Deutsche Telekom leistet weder direkt noch indirekt Beiträge oder Spenden oder sonstige Vorteilsgewährungen an politische Parteien, politische Bewegungen oder Gewerkschaften oder ihre Vertreter*innen oder Kandidat*innen, es sei denn, die geltenden Gesetze und Vorschriften schreiben dies vor.

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 415-1 (Parteispenden)

Transparenzangaben zu Lobbying-Ausgaben

Eine übergreifende Definition von Lobbying-Ausgaben liegt bislang nicht vor. Deshalb veröffentlichen wir gemäß den geltenden Transparenzvorgaben die Lobbying-Ausgaben in Deutschland auf Bundesebene (gemäß dem Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung [Lobbyregistergesetz – LobbyRG]) und in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern (gemäß dem Transparenzregistergesetz [TReg] in Baden-Württemberg und dem Bayerischen Lobbyregistergesetz [BayLobbyRG]), in Brüssel (gemäß dem „Interinstitutional Agreement of 20 May 2021 between the European Parliament, the Council of the European Union and the European Commission on a mandatory transparency register“) sowie in Washington für T-Mobile US (gemäß dem „Lobbying Disclosure Act [LDA]“).

Uns leitet der Grundsatz, die Unabhängigkeit und Integrität unserer politischen Gesprächspartner*innen zu achten. Aus diesem Grund begrüßen wir die Einführung der Lobbying- und Transparenzregister auf europäischer Ebene und in Deutschland und haben uns als eines der ersten Unternehmen (EU) beziehungsweise fristgerecht (zum 28.02.2022 in Deutschland) registriert.

Lobbying-Ausgaben 2022 gemäß den geltenden Transparenzvorschriften

Durch Berichtspflicht abgedeckter Bereich Lobbying-Ausgaben (2022)   Relevante Transparenzvorschrift mit Details zu den rechtlichen Vorgaben und zur jeweiligen Definition der Lobbying-Ausgaben    
Deutsche Telekom AG / Bundestag und Bundesregierung

660 000 EUR*) [1]

 

Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung [Lobbyregistergesetz – LobbyRG]) [6]

   
Deutsche Telekom AG / Landtag und Landesregierung von Baden-Württemberg

65 000 EUR*) [2]

 

Gesetz über ein Transparenzregister
(Transparenzregistergesetz – TRegG) [7]

   
Deutsche Telekom AG / Bayerischer Landtag und Bayerische Staatsregierung

110 000 EUR*) [3]

 

Bayerisches Lobbyregistergesetz
(BayLobbyRG) [8]

   
Deutsche Telekom AG / European Parliament and European Commission

2 249 999 EUR*) [4]

 

Interinstitutional Agreement of 20 May 2021 between the European Parliament, the Council of the European Union and the European Commission on a mandatory transparency register [9]

   
T-Mobile USA / Federal Government of the US

049 000 USD*) [5]

 

Lobbying Disclosure Act (LDA) [10]

   
 

1) Lobbyregister

2) Landtag Baden-Württemberg

3) Landtag Bayern

4) Transparency Register

5) United States Senate Lobbying Disclosure

6) Bundestag

7) Landtag Baden-Württemberg

8) Bayerische Staatskanzlei

9) EUR-Lex

10) Lobbying Disclosure Act Guidance

* Die verschiedenen Angaben sind nicht direkt miteinander vergleichbar, da sie sich auf die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben beziehen. Sofern Lobbying-Ausgaben nach den Vorgaben der jeweiligen Register in einer Spanne anzugeben sind, wird der obere Wert der Spanne angegeben.

Unsere Position zum Thema Breitband: Investitionsanreize notwendig

Eine leistungsfähige, zuverlässige und sichere Breitbandinfrastruktur ist Standort- und Erfolgsfaktor für alle Wirtschaftssektoren. Wir leisten hierzu seit vielen Jahren mit umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur für mobiles Internet und Festnetz, insbesondere in unsere „Fiber to the Home (FTTH img)“-Netze, einen großen Beitrag. Wie kein anderes Unternehmen engagieren wir uns für die Schließung von weißen Flecken, auch im ländlichen Raum.

In Deutschland brauchen Netzbetreiber beim Netzausbau Investitionsanreize, rechtliche und regulatorische Planungssicherheit sowie technologischen Handlungsspielraum. Damit können sie flexibel auf die jeweiligen Verhältnisse der Unternehmen und Haushalte reagieren und den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Unter diesen Voraussetzungen kann das Potenzial für einen wirtschaftlichen privaten Ausbau unter Einsatz aller verfügbaren Technologien ausgeschöpft werden. Dort, wo ein wirtschaftlicher Breitbandausbau nicht möglich ist, ist die öffentliche Hand gefordert, mit technologie- und anbieterneutralen Förderprogrammen sowie dem nötigen Augenmaß dafür zu sorgen, dass weiße Flecken geschlossen werden. Rechtsrahmen und Regulierungspraxis müssen privatwirtschaftliche Investitionen in neue Glasfasernetze aktiv unterstützen sowie unnötige finanzielle und bürokratische Belastungen für investierende Netzbetreiber vermeiden.

Angesichts des schnellen Zusammenwachsens von Internet- und Telekommunikationsmärkten und der weiter steigenden Marktmacht weniger globaler Player im Internet führt die bisherige sektorspezifische Regulierung der Telekommunikation zunehmend zu einer Schieflage. Für Internet-Firmen müssen die gleichen Gesetze und Regeln gelten wie für Telekommunikationsunternehmen, sofern diese die gleichen Dienste anbieten. Ziel muss es sein, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten des Breitbandausbaus zu ermöglichen.

Unsere Position zum Thema Netzneutralität: Internet soll offen bleiben

Als Teil des sogenannten Telekom-Binnenmarktpakets sind EU-Regelungen zum offenen Internet verabschiedet und zum 30. April 2016 in Kraft gesetzt worden. Die Verordnung regelt insbesondere die zulässige Verkehrssteuerung und die Anforderungen an die Transparenz; auch beschränkt sie die kommerzielle Produkt- und Dienstdifferenzierung im Internet.

Die Deutsche Telekom bleibt dem offenen Internet verpflichtet. Auch in Zukunft werden Inhalte und Dienste nach dem „Best Effort“-Prinzip im Internet zugänglich sein. Das bedeutet, dass Datenpakete im Internet der Reihe nach ohne Vorzugsbehandlung verarbeitet und bestmöglich weitergeleitet werden. Um den stark wachsenden Datenverkehr bewältigen zu können und Innovationen in unserem Netz zu ermöglichen, bauen wir unsere Infrastruktur stetig aus. So bedienen wir die steigende Nachfrage der Kund*innen und erfüllen die Erwartungen der Anbieter von Online-Inhalten und -Anwendungen, ihre Dienste heute und in Zukunft in entsprechender Qualität anbieten zu können.

Aufbauend auf dem „Best Effort“-Internet entwickeln wir eine neue Netzarchitektur – 5G-Netze –, die die unterschiedlichen Anforderungen von spezifischen Diensten an die Übertragungsqualität besser und flexibler abbilden kann. Damit entsprechen wir den Anforderungen aus Wirtschaft und Politik und ermöglichen Innovationen bei den Diensten, die über unsere Netze angeboten werden. Eine Kontrolle von Inhalten findet dabei nicht statt und wir nehmen keinen Einfluss auf Inhalte der Nutzer*innen oder der Anbieter. Im Wettbewerb mit anderen Telekommunikationsnetzbetreibern werden wir auch in Zukunft Dienste mit garantierten Qualitätsmerkmalen ausschließlich auf nichtdiskriminierende Weise vermarkten.

Mehr... Alle News