Unser Ansatz zur Gestaltung der Mitarbeiterbeziehungen

Unser Beitrag zu den SDG

Wir pflegen im gesamten Konzern dialogorientierte Beziehungen zu unseren Mitarbeitenden sowie eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen und den Gewerkschaften. Im deutschen Konzern vertreten die Betriebsräte, die Gesamtbetriebsräte und der Konzernbetriebsrat die Interessen der Beschäftigten.

Auf europäischer Ebene ist unser Sozialpartner der europäische Betriebsrat (EBR). Hinzu kommen die Vertretungen der leitenden Angestellten und die Vertretungen der Schwerbehinderten auf Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene. Auch in nicht-europäischen Ländern, wie den USA, haben alle unsere Beschäftigten das Recht, Gewerkschaften zu gründen und diesen beizutreten. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern steuern wir Mitbestimmungsthemen dezentral und stets gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Arbeitnehmervertreter*innen. In wichtigen Fragen ist grundsätzlich die Konzernleitung eingebunden.

Für das Management unserer Mitarbeiterbeziehungen haben wir konzernweit einheitliche Standards gesetzt. Festgeschrieben wurden diese in unseren Leitlinien (Guiding Principles), in unserer Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“, in unserer Konzernrichtlinie „Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung“ sowie in unserer Konzernrichtlinie zu Mitarbeiterbeziehungen (Employee Relations Policy). Umfangreiche Informationen zum Umgang mit Menschenrechten in unserem Konzern finden Sie im Abschnitt Menschenrechte und auch auf einer eigenen Seite unter „Nachhaltig erleben“.

Bei unseren Lieferanten steht nicht allen Arbeitnehmer*innen eine Möglichkeit zu Tarifverhandlungen zur Verfügung. Auch in den Stufen unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette ist dies teils bei Recyclingunternehmen für Elektroschrott der Fall. Die Impact-Betrachtung unserer Wesentlichkeitsanalyse hat gezeigt, dass in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen der globalen Elektronikindustrie der Grad der Möglichkeit, gewerkschaftliche Vertretung zu nutzen, gering ist. Wir haben ein umfassendes Lieferantenmanagement implementiert, um Risiken in Bezug auf Menschenrechte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu adressieren.

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 407 3-3 (Management der wesentlichen Themen)

Dialog und Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern

Im Laufe des Berichtsjahrs wurden in Deutschland 99 Tarifverträge mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Im Zuge der Harmonisierung der Entgeltsysteme im Konzern haben wir zudem tarifvertragliche Regelungen über eine globale, einheitliche Jobarchitektur vereinbart.

Eine verantwortungsvolle Tarifpolitik hat bei uns eine hohe Bedeutung und lange Tradition. Den Grad der Abdeckung unserer Beschäftigten durch Tarifverträge veröffentlichen wir in der nichtfinanziellen Erklärung in unserem Geschäftsbericht.

Konstruktiver Dialog
2022 haben wir den konstruktiven Dialog mit unseren Betriebsrät*innen fortgesetzt. Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Grundlagen in den jeweiligen Ländern werden Mitbestimmungsthemen mit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter*innen dezentral gesteuert. In wichtigen Fragen ist grundsätzlich die Konzernleitung eingebunden. Weitere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht.

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Compact

  • Prinzip 3 (Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlung)

Employee Relations Policy

Die konzernweit gültige „Employee Relations Policy (ERP) beschreibt anhand von zwölf Kernprinzipien, wofür die Telekom weltweit als Arbeitgeberin einsteht. Unser Bekenntnis zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen ist hier ebenso festgeschrieben wie beispielsweise Mitarbeitergesundheit, faire Bezahlung oder Verbot der Diskriminierung. Die ERP ist ein Rahmenwerk, auf das sich unsere Beschäftigten konzernweit beziehen können. Es soll ihnen ermöglichen, individuell zu den Unternehmenszielen beizutragen und den Shareholder Value zu steigern. Das Rahmenwerk nimmt Bezug auf unsere Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex und Soziale Grundsätze“ sowie unsere Konzernrichtlinie „Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung“ und erläutert, mit welchen Instrumenten wir deren Einhaltung gewährleisten wollen.

Im Jahr 2020 haben wir die ERP das letzte Mal überarbeitet, aktualisiert und vom Vorstand verabschieden lassen. Der Grundcharakter sowie die Kerninhalte blieben unberührt. Um den Veränderungen der Arbeitswelt sowie unserer Prozesse zu entsprechen, unterstützen wir gemeinsam Themen wie Digitalisierung, Meinungsfreiheit oder virtuelle Arbeit. Die neue Fassung der Policy trifft Aussagen zu folgenden Themen:

  • Wertegerüst
  • Recruitment und Förderung
  • Verantwortliches Management von organisatorischer Veränderung
  • Gesundheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit
  • Vergütung und Anerkennung
  • Work-Life
  • Virtuelles Arbeiten
  • Führung
  • Diversity
  • Verbot der Diskriminierung
  • Engagement und Kommunikation
  • Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen

Wir kontrollieren die Einhaltung und Umsetzung der ERP im Rahmen spezieller Begutachtungsprozesse, sogenannter Reviews. Jedes Jahr stellen sich zwei bis drei Landesgesellschaften einer solchen Überprüfung. Die Ergebnisse nutzen sie, um die Beziehungen zu ihren Beschäftigten weiter zu verbessern. Konzernweit helfen uns die Reviews dabei, die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und menschenrechtsbezogenen Risiken unserer Geschäftstätigkeit einzuschätzen. Im Berichtsjahr wurden diese Prüfungen im Zuge der „Human Rights Impact Assessments (HRIAs)“ bei den drei Gesellschaften der DTSE in Rumänien, der Slowakei und Tschechien durchgeführt.

Ergeben sich bei der Auswertung Hinweise darauf, dass unsere Selbstverpflichtungen unzureichend umgesetzt werden, gehen wir diesen Hinweisen nach und leiten Abhilfemaßnahmen ein. Zusammenfassungen und Ergebnisse zu einzelnen Länderberichten veröffentlichen wir auf unserem Konzernportal unter „Verantwortungsvoller Arbeitgeber“.

Faire Vergütung und weitere betriebliche Leistungen

Wir bieten unseren Beschäftigten eine wettbewerbsfähige und leistungsgerechte Vergütung, die sich am jeweiligen nationalen Arbeitsmarkt orientiert. Sie honoriert die Arbeitsleistung aller Mitarbeitenden gleichberechtigt und diskriminierungsfrei.

Mit unserer „Global Compensation Guideline“ für leitende Angestellte, unseren Tarifverträgen und sonstigen kollektivrechtlichen Regelungen stellen wir für unsere Beschäftigten im Konzern eine transparente und geschlechtsneutrale Entgeltgestaltung und Entlohnung sicher. Demgemäß richtet sich die Bezahlung nach dem Schwierigkeitsgrad und der Komplexität der konkreten Aufgaben und nicht nach der jeweiligen Person. Damit stellen wir sicher, dass die Entlohnung im Konzern Deutsche Telekom nach Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit und den Anforderungen an die Funktion unabhängig von Diversity-Merkmalen wie Geschlecht, Alter oder Nationalität erfolgt. Zudem bieten wir unseren Beschäftigten weitergehende Leistungen, zum Beispiel für die betriebliche Altersversorgung oder durch vergünstigte Aktienkäufe im Rahmen unseres „Shares2you“-Programms.

Im Rahmen unserer konzernweiten Mitarbeiterbefragung ermitteln wir regelmäßig, wie zufrieden unsere Beschäftigten mit ihrer Vergütung sind. Darüber hinaus gibt es weitere themen- und bereichsbezogene Erhebungen.

Um den gesetzlichen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes zu entsprechen, haben wir 2018 erstmals einen Bericht zur Entgeltgleichheit und Gleichstellung erstellt. Er erscheint alle fünf Jahre. Den aktuellen Bericht finden Sie hier.

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 405-2 (Diversität und Chancengleichheit)

Global Compact

  • Prinzip 1 (Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte)

Gehaltsentwicklung bei der Telekom in Deutschland

Im Rahmen der Tarifrunde im Mai 2022 wurde eine Erhöhung der Gehälter von rund 55 000 Telekom-Beschäftigten, Auszubildenden und dual Studierenden in zwei Schritten vereinbart. Der erste Schritt wurde bereits zum 1. August 2022 umgesetzt. Der zweite folgt zum 1. Juni 2023. Die Erhöhung umfasst insgesamt 5,2 Prozent in den Entgeltgruppen 1 bis 5, 5 Prozent in der Entgeltgruppe 6 und 4,8 Prozent in den Entgeltgruppen 7 bis 10. Die Laufzeit der Entgelttarifverträge beträgt 24 Monate. Kündbar sind diese erstmals zum 31. März 2024.

Für Auszubildende und dual Studierende vereinbarten die Tarifpartner eine Gehaltssteigerung in zwei Schritten um 3,1 Prozent zum 1. August 2022 und um 35 Euro zum 1. Juni 2023. Die Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhöhte sich zum 1. August 2022 um 30 Euro auf 300 Euro.

Um die Auswirkungen der Inflation zu dämpfen, wurden zusätzlich Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 1 000 Euro an Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen festgesetzt. Für Auszubildende und dual Studierende wurden zusätzlich Einmalzahlungen in einer Höhe von insgesamt 200 Euro vereinbart. Die erste Teilbetrag wurde im Juli 2022 ausgezahlt, die Auszahlung des zweiten Teilbetrags erfolgt im Februar 2023.

Gehaltsentwicklung und Entgeltsysteme bei T-Systems in Deutschland

Die Gespräche zur Gehaltsentwicklung fielen in eine angespannte wirtschaftliche Phase. Die Verhandlungsparteien nahmen im vierten Quartal 2022 Gespräche zum Thema Entgelt für die rund 8 000 Tarifbeschäftigten in Deutschland auf.

Anfang 2022 erhielten alle tariflich Mitarbeitenden der T-Systems aufgrund der Corona-Pandemie eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000 Euro für das Geschäftsjahr 2021. Mit dem Corona-Bonus wurde die besondere Belastung und das große Engagement aller Beschäftigten während der Pandemie honoriert. Zudem wurden die individuellen Jahresgehälter bei den Gesellschaften Deutsche Telekom Security GmbH und T-Systems Multimedia Solutions GmbH mit Wirkung zum 1. Juli 2022 um 2 Prozent angehoben.

Des Weiteren lief der Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen bei der T-Systems weiter bis zum 31. Dezember 2022. Damit sicherten wir die sozialverträgliche Begleitung der Transformation für ein weiteres Jahr.

Mehr... Alle News