Steuerstrategie – Tax Compliance, Sustainable Tax Efficiency, Tax as Valued Business Partner

Die Konzernsteuerabteilung ist dafür verantwortlich, dass der Konzern Deutsche Telekom lokal, national wie international die Steuern zahlt, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften geschuldet werden. Dies gilt einerseits für die Ertragsteuern des Konzerns, die zudem regelmäßig im Rahmen der IFRS-Finanzberichterstattung img zu erläutern sind; andererseits für indirekte Steuern (beispielsweise Umsatzsteuern, Verbrauchsteuern oder nutzungsbezogene bzw. telekommunikationsspezifische Steuern) und Lohnsteuern, die bezüglich Transaktionen mit Kund*innen beziehungsweise für Arbeitnehmer*innen des Konzerns abgeführt werden.

Die Konzernsteuerabteilung sorgt zudem dafür, dass die Unternehmensgruppe innerhalb der jeweils geltenden in- und ausländischen steuergesetzlichen Rahmenbedingungen steuereffizient aufgestellt ist (Vermeidung unnötiger Steuerlasten, die gesetzlich nicht zwingend sind). Maßgeblich ist hierbei eine nachhaltige Steuereffizienz der Unternehmensgruppe; und für eine solche ist aus Sicht der Konzernsteuerabteilung unerlässlich, transparent und vertrauensvoll mit den lokalen Finanzbehörden zusammenzuarbeiten, zum Beispiel im Rahmen von betriebswirtschaftlich ratsamen Unternehmensreorganisationen.

Darüber hinaus hat die Konzernsteuerabteilung den Anspruch, möglichst umfassend zum Erfolg des operativen Geschäfts der Deutschen Telekom beizutragen, zum Beispiel indem sie neue Geschäftsmodelle oder innovative technische Entwicklungen eng begleitet. Besonders konzentriert sie sich hierbei darauf, etwaige steuerrechtliche Zweifelsfragen umgehend zu klären und außerdem praxistaugliche Lösungswege zur Erfüllung der jeweiligen steuerlichen Anforderungen aufzuzeigen.

Organisation der Steuerfunktion der Deutschen Telekom
Die auf drei Säulen beruhende Steuerstrategie – Tax Compliance, Sustainable Tax Efficiency, Tax as Valued Business Partner – wurde als Grundlage der Tätigkeit der Konzernsteuerabteilung vom Vorstand der Deutschen Telekom beschlossen und ist auch konsistent mit den Tax Management-Ansätzen, die die Steuerabteilungen der ausländischen Konzerngesellschaften anwenden.

Der Vorstand der Deutschen Telekom befasst sich im Rahmen diverser Vorstandsvorlagen regelmäßig auch mit steuerlichen Implikationen und Themen. Wichtige separate steuerliche Themen werden dem Vorstand zudem vom Leiter der Konzernsteuerabteilung und dem Finanzvorstand vorgestellt.

Die Konzernsteuerabteilung ist dem Finanzvorstand der Deutschen Telekom unmittelbar nachgeordnet, der Leiter der Konzernsteuerabteilung berichtet direkt an den Finanzvorstand des Konzerns (Senior Vice President Tax). Die Konzernsteuerabteilung ist ebenso wie z.B. Treasury, Accounting oder Legal Teil der Zentralfunktionen des Konzerns Deutsche Telekom, aufgehängt bei der Konzernobergesellschaft Deutsche Telekom AG. Der Leiter der Konzernsteuerabteilung berichtet sowohl anlassbezogen z.B. auch per E-Mail sowie regelmäßig monatlich in einem persönlichen Austausch direkt an den Finanzvorstand der Deutschen Telekom und nimmt zudem an den regelmäßigen wöchentlichen Besprechungen des Führungskreis Finanzen (Senior Leadership Team Finance) teil, in deren Verlauf auch betreffend die Konzernsteuern berichtet wird.

Der Leiter der Konzernsteuerabteilung gehört auch den Executive-Kreisen der Top 250- und Top 50-Führungskräfte des Konzerns Deutsche Telekom an, die sich z.B. jährlich zu mehrtägigen Austauschveranstaltungen treffen, auch um einen bestmöglichen Informationsfluss und Vernetzungseffekt zwischen den Geschäftsverantwortlichen sowie den Zentralfunktionen des Konzerns zu gewährleisten.

Die Konzernsteuerabteilung ist in mehrere Unterabteilungen gegliedert, die jeweils von einer Leitungsfunktion geführt werden, die direkt an den Leiter Konzernsteuern berichtet. Neben den Abteilungen für Lohnsteuern und Verbrauchsteuern gibt es Abteilungen für das Ertragsteuer-Reporting einschließlich Steuer Compliance (Abgabe Steuererklärungen und Betreuung steuerlicher Betriebsprüfungen) sowie für die Begleitung von Reorganisationen und M&A-Transaktionen.

Im Rahmen der Etablierung des Tax Compliance Management Systems (Tax CMS) hat die Konzernsteuerabteilung ihre Zuständigkeiten und Prozesse sowie ihre Vorgehensweisen, Grundsätze und Prinzipien umfassend definiert und niedergelegt. Regelmäßige Aktualisierungen und Kontrollen werden durchgeführt. Das Tax Compliance Management System wurde dem Vorstand der Deutschen Telekom vorgestellt. Darüber hinaus wird regelmäßig ein Tax Risk Management Report erstellt, in dem steuerliche Risiken identifiziert, bewertet und dokumentiert sowie Maßnahmen zur Risikomitigierung aufgezeigt werden.

Neben der Konzernsteuerabteilung unterhalten auch einige Konzerngesellschaften eigene, teils sehr große Steuerabteilungen, die die Tax Compliance in den einzelnen Ländern sicherstellen und lokal Ansprechpartner der örtlichen Finanzverwaltungen sind. Insbesondere gilt dies für größere Landesgesellschaften des Konzerns, die teilweise auch ihrerseits an der Börse gelistet sind und bei denen es deshalb neben der Deutschen Telekom auch andere Anteilseigner gibt. Die Konzernsteuerabteilung arbeitet mit diesen anderen Steuerabteilungen im Konzern vertrauensvoll zusammen, z.B. in anlassbezogenen sowie monatlichen Abstimmungstelefonaten sowie Arbeitsbesuchen bei den Landesgesellschaften und mehrtägigen Treffen sämtlicher Steuerfunktionen des Konzerns in ein- oder zweijährigen Abständen. Diese lokalen Steuerabteilungen der Auslandsgesellschaften verfügen neben der konzernweit abgestimmten Drei-Säulen-Steuerstrategie teilweise über zusätzliche eigene Grundsätze ihrer Tätigkeit, die auf die jeweiligen örtlichen Begebenheiten abgestimmt sind.

Vorliegen einer detaillierten Steuerstrategie und deren Beschluss sowie Aktualisierung
Die vorliegende detaillierte Steuerstrategie wurde von der Konzernsteuerabteilung erarbeitet und dem Finanzvorstand der Deutschen Telekom vorgestellt sowie von diesem und auch dem gesamten Konzernvorstand beschlossen. Bei entsprechenden Aktualisierungen entscheidet der Finanzvorstand, zuletzt am 28. Januar 2022. Aktualisierungsbedarf wird anlassbezogen sowie regelmäßig, alle zwei Jahre  überprüft. Grundlegende Änderungen der Steuerstrategie würden vom Gesamtvorstand der Deutschen Telekom verabschiedet.

Grundsätze der Tätigkeit der Konzernsteuerabteilung
Im Einklang mit unseren steuerpolitischen Leitlinien steht die Einhaltung aller anwendbaren steuerlichen Regelungen für die Konzernsteuerabteilung an vorderster Stelle. Dabei geht es nicht nur um den Wortlaut der Vorschriften, sondern auch um deren Geist, Sinn und Zweck sowie sonstigen Kontext.

Die Einhaltung aller anwendbaren steuerlichen Regelungen bei jeder Konzerntätigkeit ist zwingende Vorgabe im gesamten Konzern der Deutschen Telekom. Die insoweit ganz tragende erste Säule der Steuerstrategie der Deutschen Telekom, mit der der gesamte Vorstand des Konzerns befasst war („Tax Compliance – Complying with all Tax Requirements No Matter What (´Correct Tax Numbers Always and Everywhere´)“), gilt für alle Konzerngesellschaften der Deutschen Telekom, d.h. solche In- und Auslandsgesellschaften, die sich mittelbar oder unmittelbar im Mehrheitsbesitz der Deutschen Telekom AG befinden.

Bei ihrer Tätigkeit geht die Konzernsteuerabteilung wie folgt vor:

  • Ermittlung des relevanten Sachverhalts, der geschäftlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen und sonstigen Beweggründe und Aspekte
  • Entwicklung in Kooperation mit den anderen Beteiligten von tragfähigen, praxistauglichen und robusten Vorgehensweisen
  • Formulierung von soliden steuerlichen Begründungen
  • Dokumentation des Sachverhalts und der eingenommenen steuerlichen Standpunkte mit deren Herleitung
  • Effiziente Prozesse zur zutreffenden Erfüllung von Steuererklärungspflichten
  • Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden
  • Erforderlichenfalls Durchsetzung der eigenen Rechtsauffassung vor Finanzgerichten

Auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird großer Wert gelegt. Viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konzernsteuerabteilung verfügen über die Qualifikationen für Steuerberater und/oder Rechtsanwälte sowie weitere relevante Zusatzqualifikationen wie Auslandsstudienaufenthalte und sonstige erworbene akademische Titel; ein betriebswirtschaftliches oder juristisches Studium sind der Regelfall. Die laufende Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird sowohl über interne wie externe, über regelmäßige und unregelmäßige Seminare, Besprechungen, Konferenzen und über sonstigen Know-how-Austausch abgebildet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in einer Vielzahl von relevanten Arbeitskreisen und Gremien in Industrieverbänden mit, sodass aktuelle Themen und Entwicklungen aufgenommen werden. Eine sinnvolle Spezialisierung und Abdeckung von Sonderthemen gewährleistet das erforderliche Spezialwissen. Maßnahmen zur außerfachlichen Fortbildung, insbesondere auch zur Teampflege, beinhalten beispielsweise Impulsvorträge und die Durchführung von Workshops zu Themen wie unter anderem Energiemanagement, Haltung und Führung sowie Arbeitsatmosphäre, Zusammenarbeit und Kommunikation.

Soweit erforderlich oder angemessen, greift die Konzernsteuerabteilung auch auf externe Steuerexpertise von rechtlichen und steuerlichen Beratern weltweit zurück. Budgetrestriktionen existieren hier angesichts der Compliance- und Wertrelevanz faktisch nicht, auch wenn auf sparsame Mittelverwendung selbstverständlich sorgfältig geachtet wird.

Im Rahmen der Digitalisierung werden zunehmend spezielle IT-Tools für und durch die Konzernsteuerabteilung geschaffen, die die Dokumentation der steuerlichen Sachverhalte und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten effizient unterstützen wie auch der Finanzverwaltung eine möglichst optimale Arbeitsumgebung bei der steuerlichen Betriebsprüfung schaffen sollen. Dies betrifft neben dem sog. VAT Validation Tool, das im Inlandskonzern bereits seit vielen Jahren zur Sicherstellung der umsatzsteuerlichen Compliance erfolgreich im Einsatz ist, insbesondere das von der Konzernsteuerabteilung der Deutschen Telekom in Zusammenarbeit mit steuerlich spezialisierten IT-Beratern entwickelte TEO – tax everything online IT-Tool, welches konzernweit im Einsatz ist und von einigen anderen Unternehmensgruppen, dem fachlichen Austausch durchaus förderlich, ebenfalls auf Lizensierungsbasis genutzt wird („TEO User-Group“). TEO unterstützt neben dem Konzernsteuerreporting auch maßgeblich das bei der Deutschen Telekom in Deutschland mit der Finanzverwaltung vereinbarte Projekt einer zeitnahen Betriebsprüfung, welches zum Ziel hat, dass ein abgelaufenes Steuerjahr bereits im Folgejahr der steuerlichen Betriebsprüfung unterzogen und alsbald abschließend veranlagt wird.

Das Projekt der zeitnahen Betriebsprüfung ermöglicht eine signifikante Reduzierung steuerlicher Risiken im deutschen Teilkonzern der Deutschen Telekom durch nur ein bis zwei offene Steuerjahre, die noch der steuerlichen Betriebsprüfung unterliegen (Abgabe sämtlicher Steuererklärungen regelmäßig im ersten Halbjahr des Folgejahres, Beginn der steuerlichen Betriebsprüfung im zweiten Halbjahr des Folgejahres, Beendigung der steuerlichen Betriebsprüfung durch Schlussbesprechung und Erlass der Änderungsbescheide drei bis vier Quartale später).

Da eine zutreffende steuerliche Beurteilung ebenso wie eine steuereffiziente Betreuung von Themen und Projekten eine genaue und tiefe Kenntnis der geschäftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Sachverhalte sowie ihrer rechtlichen und sonstigen relevanten Aspekte und entsprechenden Rahmenbedingungen erfordert, liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Gewährleistung einer allgemein großen Nähe zum Geschäft und zu sonstigen relevanten Abteilungen im Konzern. Hierfür wurden in der Konzernsteuerabteilung auch besondere Möglichkeiten insbesondere für Kurz-Secondments und sonstige Austauschgelegenheiten geschaffen (z.B. „Tax Days Off“, die in einem anderen Konzernbereich verbracht werden), dies zusätzlich zu den anderen vorgesehenen regelmäßigen Quellen der Vernetzung und Informationsgewinnung. 

Bei allen wesentlichen Maßnahmen des Konzerns ist die Konzernsteuerabteilung in den Entscheidungsprozess eingebunden. Dabei wird der relevante Sachverhalt umfassend aufgearbeitet und für die steuerliche Analyse berücksichtigt. Bei mehreren geeigneten Alternativen zur Erreichung desselben Zwecks wird von der Konzernsteuerabteilung die aus steuerlicher Sicht effizienteste Alternative empfohlen. Selbstverständlich sind steuerliche Gesichtspunkte regelmäßig nicht entscheidend, sondern es findet ein umfassender Abwägungsprozess aller relevanten Aspekte statt. Zur Vorbereitung von Entscheidungen arbeitet die Konzernsteuerabteilung mit allen anderen betroffenen Abteilungen effizient zusammen.

Steuerliche Analysen erfolgen beispielsweise bei:

  • Entwicklung neuer und Änderung bestehender Geschäfts-, Produktions- und Vertriebsmodelle, Erschließung neuer Märkte
  • Erwerb und Veräußerung von Anteilen, Betrieben, Gesellschaften und Unternehmensgruppen
  • Gesellschaftsrechtlichen und sonstigen Umstrukturierungen sowie Änderungen relevanter interner Prozesse
  • Finanzierungen
  • Sonstigen relevanten Projekten und Transaktionen

Unser Ansatz zum verantwortungsvollen Umgang mit Steuern 
Es ist der Anspruch der Konzernsteuerabteilung, das Geschäft und die Wertschöpfung im Konzern möglichst zu befähigen, nicht zu behindern, und durch tiefe Kenntnis der Geschäftsaktivitäten und Konzernabläufe zu steuerlich möglichst robusten, praxistauglichen Lösungen und Vorgehensweisen konstruktiv beizutragen. Die Konzernsteuerabteilung sieht sich der Wertschöpfung für die Aktionäre der Deutschen Telekom im Sinne einer nachhaltigen Steuereffizienz und eines Beitrags zum gemeinsamen Unternehmenserfolg verpflichtet. Entscheidungen und Vorgehensweisen der Konzernsteuerabteilung berücksichtigen daher stets auch die weiteren Folgen für die Geschäftstätigkeit und die konzerninternen Abläufe ebenso wie mögliche sonstige Auswirkungen, wie beispielsweise auf die Reputation, das Profil und die Policies des Konzerns.

Streitigkeiten mit den Finanzbehörden versucht die Konzernsteuerabteilung zu minimieren und auf Fälle zu begrenzen, bei denen unsere Positionen gesetzlich fundiert sind.

Steuerliche Risiken versuchen wir, soweit im Einzelfall möglich und sinnvoll, durch verbindliche Äußerungen der zuständigen Finanzbehörden im Vorhinein auszuschließen oder zu minimieren. Auch aufgrund des schon erwähnten Projekts der zeitnahen Betriebsprüfung mit der Finanzverwaltung in Deutschland sind etwaige steuerliche Risiken im deutschen Teil des Konzerns ohnehin regelmäßig auf jeweils ein bis zwei offene Steuerjahre beschränkt (sog. „all in one year“-Betriebsprüfungsprozess).

Ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung versucht die Konzernsteuerabteilung auch durch eine Unterstützung der legistischen Arbeit des Steuergesetzgebers nachzukommen. Insbesondere wird versucht, besteuerungspraktische Konsequenzen im Betrieb aufzuzeigen sowie systemische Wertungswidersprüche im staatlichen Abgabenrecht zu vermeiden, jeweils fußend auf der praktischen Erfahrung und fachlichen Expertise der Steuerabteilung und üblicherweise kanalisiert durch Wirtschaftsverbände, aber auch wissenschaftliche Arbeit.
 

Umgang mit Verrechnungspreisen, Veröffentlichung von steuerlichen Informationen und Transparenz sowie Umgang mit steuerlichen Strukturen und steuerlichen Risiken

Verrechnungspreise
Für Verrechnungspreissachverhalte bestehen Verrechnungspreisrichtlinien im Konzern der Deutschen Telekom, die das geltende Fremdvergleichsprinzip umsetzen. Die Verrechnungspreisrichtlinien sind konzernweit implementiert und verbindlich. Sie geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Telekom Auskunft über die steuerlichen Anforderungen an die Ausgestaltung von Preisen bei konzerninternen Leistungsbeziehungen und machen insofern entsprechende Vorgaben. Durch entsprechende Prozesse stellen wir sicher, dass die Fremdvergleichsprinzipien bei der Vereinbarung von Bedingungen für Konzernleistungsbeziehungen berücksichtigt werden. Hierbei wird durch Austausch mit und Monitoring der Fachabteilungen durch Verrechnungspreisspezialisten der Konzernsteuerabteilung die Umsetzung der Verrechnungspreisrichtlinien sichergestellt.

Veröffentlichung von steuerlichen Informationen und Transparenz
Die Deutsche Telekom ist umfassend transparent, insbesondere gegenüber den lokalen Finanzverwaltungen, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit.

Der Konzern Deutsche Telekom setzt die neuen Berichtspflichten im Zuge der BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Entwicklungen einschließlich des Country-by-Country-Reportings um. Hierfür wurden frühzeitig ein Projektteam gebildet und ein eigenes IT-Tool entwickelt. Die entsprechenden Informationen und Unterlagen werden den zuständigen Finanzbehörden fristgemäß übermittelt.

Unsere veröffentlichten Geschäftsberichte und weiteren Publikationen und Äußerungen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, enthalten bereits von jeher umfangreiche Daten und sonstige Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen und der steuerlichen Situation im Konzern, auch in unseren einzelnen Segmenten, und in diesem Rahmen insofern auch relevante länderbezogene Informationen zu einigen besonders wichtigen Jurisdiktionen, einschließlich entsprechender Herleitungen beziehungsweise Erläuterungen; hierauf möchten wir an dieser Stelle daher zur Vermeidung von Wiederholungen umfassend verweisen.

Darüber hinaus ist eine Anzahl unserer Konzerngesellschaften selbst als Aktiengesellschaften organisiert, deren Anteile als solche ebenfalls eigenständig an diversen Börsen öffentlich gehandelt werden und die über konzernexterne weitere Aktionäre bzw. Streubesitz verfügen. Insofern erfüllen diese Konzerngesellschaften selbst auch umfassende Berichtspflichten in Bezug auf Steuern nach den für sie jeweils anwendbaren Regelungen, einschließlich von etwaigen Kapitalmarktregularien etc. Auf diese gesonderten steuerlichen Veröffentlichungen wird hier ebenfalls Bezug genommen.

Zudem veröffentlicht die Deutsche Telekom weitere Informationen im Hinblick auf Steuern bei der Deutschen Telekom, beispielsweise zur länderbezogenen Berichterstattung und zur ergänzenden Erläuterung von Steuerquoten, die über den jeweiligen Nachhaltigkeitsbericht unter dem Stichwort Steuern zugänglich sind. Dort kann auch jährlich die sog. Total Tax Contribution der wichtigsten Telekommunikationsgesellschaften der Deutschen Telekom eingesehen werden, die die Deutsche Telekom seit einigen Jahren ermittelt, um Beiträge der Unternehmenstätigkeiten zur Finanzierung öffentlicher Gemeinwesen und Haushalte festzustellen und sichtbar zu machen. Die Ermittlung der Total Tax Contribution soll auch künftig fortgesetzt und ggf. ausgeweitet werden.

Aufgrund des Projekts der zeitnahen Betriebsprüfung mit der deutschen Finanzverwaltung werden dieser zudem umfassende Informationen in vereinbartem Format vorab zur Verfügung gestellt und ein besonders hohes Maß an zeitnaher Transparenz vor und während der zeitnahen Betriebsprüfung hergestellt. Dies dient auch einer Abstimmung von laufenden bzw. zukünftigen Sachverhalten mit der Finanzverwaltung in Gestalt der lokalen Betriebsprüfung zur weiteren Effizienzsteigerung, hier konkret der Folgebetriebsprüfung.

Umgang mit steuerlichen Strukturen und steuerlichen Risiken
Aufgrund der hohen Bedeutung von lokaler Telekommunikationsinfrastruktur sowie auch lokalen Erlaubnissen für die Durchführung entsprechender Aktivitäten ist unser Kerngeschäft im Ausgangspunkt ortsbezogen und wird regelmäßig auch entsprechend von steuerlichen Vorschriften adressiert. Daher wird die lokale Wertschöpfung grundsätzlich auch lokal steuerlich erfasst. Der Konzern Deutsche Telekom zeichnet sich weniger durch ein internationales Geschäftsmodell aus als vielmehr durch ein multi-nationales: Die Kunden werden vor Ort von lokalen Landesgesellschaften mit örtlicher Infrastruktur bedient.

Entsprechend unserem Unternehmensprofil als internationaler Telekommunikationskonzern besitzen wir geschäftliche Aktivitäten in einer Vielzahl von Ländern. In der Regel werden wir für lokale geschäftliche Aktivitäten über Tochtergesellschaften in den entsprechenden Ländern tätig. Da wir als Konzern Deutsche Telekom international aufgestellt sind, legen wir großen Wert darauf, auch dementsprechend unsere Aktivitäten international auszulegen und nicht allein auf Deutschland zu konzentrieren, dies im Sinne einer guten internationalen Kooperation und Partnerschaft im Konzern.

Beispielsweise haben bzw. hatten wir substanzielle Geschäftstätigkeiten über diverse Tochtergesellschaften in den Niederlanden, die für den Konzern Deutsche Telekom ein wichtiger Standort sind bzw. waren. So ist unter anderem die T-Systems dort, wie in einer Vielzahl anderer Länder auch, über eine niederländische Tochtergesellschaft für die lokalen Aktivitäten tätig. Über viele Jahre verfügten wir dort ebenfalls über umfangreiche Engagements im Mobilfunk-Bereich, nämlich die Tochter T-Mobile Netherlands, die auch die Aktivitäten der niederländischen Orange- und Tele2-Gruppe übernommen hatte. Weil die Niederlande hierfür ein marktüblicher Standort sind, haben wir bereits vor sehr vielen Jahren in den Niederlanden ebenfalls eine Konzernfinanzierungsgesellschaft sowie auch unsere internationale Holdinggesellschaft etabliert.

Steuerlich werden unangemessene Gewinnverlagerungen durch die Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze im Konzern Deutsche Telekom von vornherein vermieden. Zudem ist die Verlagerung von Besteuerungssubstrat aus Deutschland heraus durch die Anwendung der entsprechenden steuerlichen Regelungen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung und weiterer Vorschriften ohnehin nicht möglich.

Eine künstliche Verlagerung von geschaffenen Werten in Niedrigsteuerländer findet nicht statt.

Über künstliche Zweckgesellschaften in Niedrigsteuerländern ohne wirtschaftliche Substanz aus steuerlichen Gründen verfügen wir nicht.

Eine Nutzung von Jurisdiktionen ohne Transparenz oder von sog. „Steueroasen“ zur Steuervermeidung erfolgt nicht.

Aggressive Steuerstrukturen ohne wirtschaftliche Substanz ausschließlich zur Steuervermeidung werden von uns nicht betrieben.

Die Konzernsteuerabteilung legt Wert auf robuste Steuerplanung auf Basis einer umfassenden Analyse der steuerlichen Vorschriften. Erhebliche Risiken aufgrund von steuerlichen Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung werden, soweit möglich und sinnvoll, durch verbindliche Auskünfte oder ähnliche Vorababstimmungen mit der Finanzverwaltung adressiert. Aufgrund der zeitnahen Betriebsprüfung im deutschen Teil des Konzerns sind steuerliche Risiken in Deutschland in der Regel auf wenige offene Steuerjahre beschränkt. Darüber hinaus wird regelmäßig ein Tax Risk Management Report erstellt, in dem steuerliche Risiken identifiziert, bewertet und dokumentiert sowie Maßnahmen zur Risikomitigierung aufgezeigt werden.

Entsprechend der Verpflichtung auf die Generierung von Wert für den Konzern Deutsche Telekom und seine Aktionäre unterliegt die Konzernsteuerabteilung ebenfalls einer effizienten Kostenkontrolle.

Tax Governance und Control Framework, Risk Management
Die Einhaltung der detaillierten Steuerstrategie wird von der Konzernsteuerabteilung sichergestellt. Verantwortlich ist die Leitung Konzernsteuern, die direkt dem Finanzvorstand der Deutschen Telekom untersteht.

Steuern nehmen am allgemeinen Governance und Control Framework sowie am allgemeinen Risk Management der Deutschen Telekom teil. Dies gilt für regelmäßige Risikoabfragen, regelmäßige Risikoerfassungen und -bewertungen, regelmäßige Aktualisierungen wichtiger steuerlicher Parameter, für regelmäßige interne Kontrollen, regelmäßige interne Revisionsprüfungen, regelmäßige und umfassende Prüfungshandlungen externer Prüfer, für regelmäßige Nachfolgeplanungsprozesse etc. Die steuerlichen Abläufe, diesbezügliche Kontrollen und das Risikomanagement sind somit in die entsprechende Infrastruktur der Deutschen Telekom umfassend eingebunden, auf die an dieser Stelle somit verwiesen wird. Dies gilt auch für die AskMe- und TellMe-Portale der Deutschen Telekom, die zentrale Anlaufstellen des Konzerns für jedwede Compliance-Fragen und die Meldung, auch anonym, von (möglichen) Compliance-Verstößen fungieren (sog. Whistleblowing).

Die Konzernsteuerabteilung steht in fortlaufendem und engem Austausch mit relevanten Geschäftsbereichen und Abteilungen des Konzerns, um die zutreffende steuerliche Beurteilung der Aktivitäten sicherzustellen und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften zu überwachen. Hierzu sind eine Vielzahl regelmäßiger Besprechungen und Einbindungsprozesse vorgesehen. Die Konzernsteuerabteilung führt zudem anlassbezogen Schulungen und Workshops zu relevanten steuerlichen Themen in- und außerhalb der Konzernsteuerabteilung durch. Im Intranet werden von der Konzernsteuerabteilung relevante steuerliche Informationen zur Verfügung gestellt. Fortlaufende fachliche Fortbildungen innerhalb der Konzernsteuerabteilung dienen der Identifizierung von Risiken, Chancen und entsprechenden Prüfungsaufträgen durch alle Mitarbeiter*innen, die in entsprechenden Dokumentationen erfasst werden. Regelmäßig durchzuführende Prozesse innerhalb der Konzernsteuerabteilung führen zur Erfassung und Verarbeitung von etwaigen steuerlichen Risiken, dies unter Verwendung entsprechend hierfür entwickelter IT-Lösungen.

Darüber hinaus definiert, überprüft und kontrolliert die Konzernsteuerabteilung im Rahmen ihres Tax Compliance Management Systems ihre Abläufe und etwaige Risiken umfassend. Dieses beinhaltet eine Beschreibung aller Prozesse mit Verantwortlichkeiten, Risikoeinschätzungen und Maßnahmen zur Risikoreduzierung etc. Es wird zudem regelmäßig ein Tax Risk Management Report erstellt, in dem steuerliche Risiken identifiziert, bewertet und dokumentiert sowie Maßnahmen zur Risikomitigierung aufgezeigt werden.

Weiterhin ist die Konzernsteuerabteilung in zahlreichen Verbänden und Organisationen zu steuerlichen Fragen vertreten und erhält so ebenfalls aktuelle Informationen zu relevanten steuerlichen Themen und beteiligt sich an entsprechenden Abstimmungen. Ein Fokus liegt dabei auch auf Initiativen zur fortschreitenden Digitalisierung von steuerlichen und steuerlich relevanten Prozessen mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der entsprechenden Abläufe.

Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken der Stakeholder
Die Deutsche Telekom hat allgemeine Strukturen für Anfragen von Stakeholdern, insbesondere auch Aktionären bzw. Investoren, sowie jeglicher sonstiger Interessierter und der Öffentlichkeit eingerichtet. Dies schließt auch steuerlich relevante Anfragen mit ein. Über diese Prozesse erreichen die Konzernsteuerabteilung jedwede Anfragen mit steuerlicher Relevanz, die zeitnah von der Konzernsteuerabteilung bearbeitet werden.

Die Konzernsteuerabteilung legt allergrößten Wert auf eine vertrauensvolle, integre und transparente Zusammenarbeit mit den zuständigen Steuerbehörden. Im Rahmen des Projekts der zeitnahen Betriebsprüfung werden den deutschen Steuerbehörden vereinbarte Informationspakete vorab zur Verfügung gestellt und hierzu entwickelte IT-Tools eingesetzt, die den Steuerbehörden umfassende Prüfungstätigkeiten ermöglichen. Im Rahmen zahlreicher regelmäßiger und anlassbezogener Besprechungen und Workshops wird ein enger Austausch über eine Vielzahl an Sachverhalten und relevante Fragestellungen durchgeführt. Erkenntnisse aus Betriebsprüfungen werden zeitnah von der Konzernsteuerabteilung verarbeitet.

Darüber hinaus nimmt die Konzernsteuerabteilung rege am fachlichen Austausch über diverse Branchenverbände und steuerliche Arbeitskreise von verschiedenen Institutionen teil. Mitglieder der Konzernsteuerabteilung engagieren sich als Vortragende oder Panel-Teilnehmer an einschlägigen fachlichen Veranstaltungen und Konferenzen und erhalten so auch vielfältige aktuelle Informationen über relevante Themen. Darüber hinaus erfolgen auch direkte Abstimmungen mit den Finanzbehörden, einschließlich Vertretern oberster Finanzbehörden, zu relevanten steuerlichen Themen, wobei der Fokus auf Praktikabilität liegt. Hierbei geht es einerseits z.B. um mögliche Folgen etwaiger Steuerrechtsänderungen und die Praktikabilität und Zielgenauigkeit steuerlicher Regelungen, andererseits auch z.B. um fachliche Beiträge zu Entwicklungen des Steuerrechts auf internationaler Ebene und deren praktischen Folgen. Ein Fokus der Konzernsteuerabteilung liegt auf Möglichkeiten der weiteren Digitalisierung steuerlich relevanter Abläufe; hierzu engagiert sich die Konzernsteuerabteilung in diesbezüglichen Institutionen.

Die Konzernsteuerabteilung ist ausgezeichnet
Für die besonderen Anstrengungen der Konzernsteuerabteilung bezüglich der guten Kooperation mit den Finanzbehörden und der effizienten Digitalisierung der steuerlichen Prozesse sowie der Teilnahme an dem besonderen Projekt zur zeitnahen Betriebsprüfung wurde sie mit dem renommierten „JUVE-Award“ für das beste Inhouse Tax Team 2016 ausgezeichnet.

Gesellschaftliches Engagement: Pro-Bono-Beratung 
Die Deutsche Telekom begrüßt und fördert das gesellschaftliche Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterstützt daher ausdrücklich, wenn Beschäftigte der Konzernsteuerabteilung ihr Fachwissen im Zuge von freiwilligen Pro-Bono-Beratungen für gemeinnützige Zwecke einbringen möchten. Der Bereich Corporate Responsibility hilft ihnen bei Bedarf bei der Suche nach geeigneten Einsatzmöglichkeiten. Eine Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2012 regelt das genaue Vorgehen bei einer solchen fachlichen Pro-Bono-Tätigkeit, zum Beispiel der Erstellung von Vereinssatzungen, die den steuerlichen Gemeinnützigkeitskriterien genügen, durch einzelne Beschäftigte der Konzernsteuerabteilung.