Wirkungsmessung: Unser Beitrag zur Einhaltung von Menschenrechten
Das folgende Schaubild zeigt, welche positiven Wirkungen unser Engagement für Menschenrechte in unserer Wertschöpfungskette und darüber hinaus erzielen kann.
Konkrete Engagements für Menschenrechte im eigenen Betrieb und im Zuliefererbereich 2022 führten wir wieder „Human Rights Impact Assessments“ vor Ort in unseren eigenen Betrieben durch – diesmal in der Slowakei, in Tschechien und in Rumänien.
Das Human Rights Impact Assessment ist ein Verfahren zur Abschätzung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte und der Fähigkeit der Organisation, diese Auswirkungen zu verhindern, zu mildern oder zu beheben. Erstmals haben wir dabei die Dimension Digitale Ethik berücksichtigt.
Die Erkenntnisse nutzten wir, um Veränderungen bei der Arbeitsplanung durchzusetzen. Zudem veranlassten wir verschiedene Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, darunter Workshops zur Erläuterung von Überstundenregelungen. Das Angebot zahlt auf folgende SDGs ein:
• SDGs3 und 8: Mit den Human Rights Impact Assessments setzen wir Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette um.
Zudem setzten wir die Empfehlungen des „United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights“ um. Weitere Informationen zum Thema Menschenrechte finden Sie hier.
Das folgende Schaubild zeigt, welche positiven Wirkungen unser Engagement für Menschenrechte in unserer Wertschöpfungskette und darüber hinaus erzielen kann.
Konkrete Engagements für Menschenrechte im eigenen Betrieb und im Zuliefererbereich
2022 führten wir wieder „Human Rights Impact Assessments“ vor Ort in unseren eigenen Betrieben durch – diesmal in der Slowakei, in Tschechien und in Rumänien.
Das Human Rights Impact Assessment ist ein Verfahren zur Abschätzung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte und der Fähigkeit der Organisation, diese Auswirkungen zu verhindern, zu mildern oder zu beheben. Erstmals haben wir dabei die Dimension Digitale Ethik berücksichtigt.
Die Erkenntnisse nutzten wir, um Veränderungen bei der Arbeitsplanung durchzusetzen. Zudem veranlassten wir verschiedene Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, darunter Workshops zur Erläuterung von Überstundenregelungen.
Das Angebot zahlt auf folgende SDGs ein:
• SDGs 3 und 8: Mit den Human Rights Impact Assessments setzen wir Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechten im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette um.
Zudem setzten wir die Empfehlungen des „United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights“ um. Weitere Informationen zum Thema Menschenrechte finden Sie hier.