Die EU Taxonomie-Verordnung ist das Ergebnis einer europäischen Regulierungsinitiative. Ziel der Regulierung ist es, Investitionen in Unternehmen zu fördern, die verantwortungsvoll geführt sind und nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umsetzen. Die EU Taxonomie soll ein einheitliches Verständnis davon schaffen, welche Aktivitäten und Investitionen nachhaltig sind. Dafür hat die EU-Kommission klare Kriterien mit genauen Messgrößen festgelegt. Auf diese Weise sollen Investoren besser einschätzen können, ob ein Unternehmen, in das sie investieren wollen, nachhaltig arbeitet. Betroffene Unternehmen müssen seit 2021 darüber berichten, wie viel Umsatz sie mit solchen Wirtschaftsaktivitäten machen, die von der EU Taxonomie abgedeckt sind. Außerdem müssen die Unternehmen offenlegen, in welchem Umfang sie in diese Wirtschaftsaktivitäten investieren und welche Betriebsausgaben mit den Aktivitäten verbunden sind.
Sechs Umweltziele 2021 wurden erste Kriterien verabschiedet, die festlegen, welche Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Sie gelten für die Taxonomie-Umweltziele „Klimaschutz“ („Climate Change Mitigation“) und „Anpassung an den Klimawandel“ („Climate Change Adaptation“). Außerdem gibt es weitere Taxonomie-Umweltziele in den Bereichen „Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung von Umweltverschmutzung“ und „Schutz von Ökosystemen und Biodiversität“. Für diese Ziele hat die EU-Kommission bislang jedoch noch keine Kriterien veröffentlicht.
Die EU Taxonomie unterscheidet zwischen „taxonomiefähigen“ und „taxonomiekonformen“ Wirtschaftsaktivitäten:
„Taxonomiefähige“ Wirtschaftsaktivitäten sind solche Aktivitäten, für die in der Taxonomie (Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139) konkrete Nachhaltigkeitskriterien festgelegt sind.
„Taxonomiekonform“ sind Wirtschaftsaktivitäten dann, wenn sie diese Kriterien vollständig erfüllen. Um „taxonomiekonform“ zu sein, muss eine Wirtschaftsaktivität einen wesentlichen Beitrag zu einem der genannten sechs Umweltziele leisten und darf zugleich keinen negativen Einfluss auf eines der anderen Ziele haben („Do no significant harm“). Das Unternehmen muss zudem die in der Taxonomie-Verordnung definierten sozialen Mindeststandards erfüllen. Die folgende Grafik fasst die Taxonomie-Anforderungen zusammen:
Anwendungsbereich der EU Taxonomie = Taxonomiefähige Aktivitäten
Taxonomiekonforme Aktivitäten
Wesentlicher Beitrag
Vermeidung negativer Auswirkungen
Einhaltung von Mindest- standards
Wesentlich beitragen
zu mindestens einem der sechs Umweltziele der EU Taxonomie:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung von Verschmutzung
Schutz von Ökosystemen und Biodiversität
Vermeidung negativer Auswirkungen
Eine Aktivität kann nur dann als Beitrag zu einem der sechs Ziele gewertet werden, wenn sie keine anderen erheblich negativen Umweltauswirkungen mit sich bringt („Do no significant harm“-Prinzip).
Einhaltung von Mindeststandards
Die Mindeststandards („Minimum Safeguards“) sind soziale Anforderungen in Übereinstimmung mit
den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen,
den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte,
den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
sowie weiteren Anforderungen der europäischen Gesetzgebung.
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Umsetzung bei der Deutschen Telekom Derzeit sind folgende Wirtschaftsaktivitäten der Deutschen Telekom taxonomiefähig (die Aktivitätsnummern beziehen sich auf den Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, der die Kriterien für das Taxonomie-Umweltziel „Klimaschutz“ beschreibt):
Eine vollständige Darstellung der Wirtschaftsaktivitäten, die bisher Bestandteil der EU Taxonomie sind, findet sich im EU-Compass.
Für alle taxonomiefähigen Aktivitäten wurde geprüft, ob diese auch als „taxonomiekonform“ eingestuft werden können. Ein Taxonomie-Kriterium, das für alle Aktivitäten gilt, ist die Klimarisikoanalyse. Diese wurde auf Konzernebene durchgeführt. Dabei wurden im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Aktivitäten keine wesentlichen Klimarisiken identifiziert. Im operativen Segment USA sowie den Landesgesellschaften in Griechenland und Ungarn befindet sich das Management von Klimarisiken allerdings noch im Aufbau und erfüllt bisher nicht vollumfänglich die Taxonomieanforderungen. Daher werden taxonomiefähige Aktivitäten, die das operative Segment USA sowie die Landesgesellschaften in Griechenland und Ungarn betreffen, für das Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Die Einhaltung der sozialen Mindeststandards gewährleisten wir für alle taxonomiefähigen Aktivitäten durch ein konzernübergreifendes Managementsystem. Die Standards nehmen Bezug auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Internationalen Charta der Menschenrechte. Wir erfüllen unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht durch ein risikobasiertes Managementsystem, das sowohl unseren Konzern als auch unsere Lieferkette abdeckt. Außerdem pflegen wir einen vertrauensvollen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften.
Ausführliche Informationen zur Taxonomie-Konformitätsprüfung finden sich in den entsprechenden Abschnitten im CR-Bericht sowie der nichtfinanziellen Erklärung in unserem Geschäftsbericht.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über unsere taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten für das Berichtsjahr. Sie schlüsselt sowohl absolute Werte als auch den jeweiligen prozentualen Anteil an Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben des Konzerns auf.
KPI der EU Taxonomie – Taxonomie-Fähigkeit und -Konfirmität der Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns Deutsche Telekom
Konzern Deutsche Telekom 2022
Umsatz
Investitionsausgaben
Betriebsausgaben
in Mio. €
in %
in Mio. €
in %
in Mio. €
in %
Konzern (gesamt)
114 197
100,0
38 486
100,0
404
100,0
davon:
taxonomiefähige Aktivitäten
2 063
1,8
310
0,8
135
33,5
davon:
taxonomiekonforme Aktivitäten
565
0,5
0
0,0
2
0,4
8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
565
0,5
0
0,0
2
0,4
davon:
nicht-taxonomiekonforme Aktivitäten
1 498
1,3
310
0,8
134
33,1
8.1 Datenverarbeitung und Hosting
1 124
1,0
171
0,4
77
19,0
8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
364
0,3
3
0,0
57
14,1
6.15 Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr
10
0,0
5
0,0
0
0,0
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
0
0,0
130
0,3
0
0,0
davon:
nicht-taxonomiefähige Aktivitäten
112 134
98,2
38 176
99,2
269
66,5
Die der Berechnung gemäß EU Taxonomie zugrunde liegenden Gesamtwerte des Konzerns beliefen sich für das Berichtsjahr beim Umsatz auf 114,2 Milliarden Euro, bei den Investitionsausgaben auf 38,5 Milliarden Euro und bei den Betriebsausgaben auf 0,4 Milliarden Euro. Die Umsätze und Investitionsausgaben wurden auf Basis des Konzernabschlusses ermittelt. Die Angaben zu den Investitionsausgaben sind entsprechend den Vorschriften der EU Taxonomie nicht Bestandteil eines Investitionsausgabenplans (sog. Capex-Plan) zur Finanzierung einer Ausweitung taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten. Die Betriebsausgaben gemäß EU Taxonomie umfassen nur einen kleinen Teil der Gesamtbetriebsausgaben. Dazu gehören Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie andere direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen. Weiterführende Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen und Kennzahlen der EU Taxonomie finden Sie ebenfalls in der nichtfinanziellen Erklärung in unserem Geschäftsbericht.
Da das Kerngeschäft der Deutschen Telekom bisher von den Kriterien der EU Taxonomie nicht adäquat erfasst wird, ergibt sich bei aggregierter Betrachtung der Taxonomiefähigkeit aller Wirtschaftsaktivitäten auch für 2022 nur ein geringer taxonomiefähiger Anteil von Umsatz (1,8 %), Investitionsausgaben (0,8 %) und Betriebsausgaben (33 %) für den Konzern Deutsche Telekom.
Im Geschäftsjahr 2022 belief sich der taxonomiekonforme Anteil aller Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns Deutsche Telekom auf 0,5 Prozent des Umsatzes, 0,0 Prozent der Investitionsausgaben und 0,4 Prozent der Betriebsausgaben. Der taxonomiekonforme Anteil resultiert aus der Wirtschaftsaktivität 8.2 „Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen“.
Bezogen auf das operative Segment Systemgeschäft (T-Systems) liegt der taxonomiekonforme Anteil der Umsätze bei 12,3 Prozent sowie bei 0,1 Prozent der Investitionsausgaben und 0,8 Prozent der Betriebsausgaben. Wir beabsichtigen, die Taxonomiekonformität unserer Wirtschaftsaktivitäten kontinuierlich zu steigern. Weiterführende Informationen finden sich in den Abschnitten zur Taxonomie-Aktivität 8.1 und zur Taxonomie-Aktivität 8.2.
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EU Taxonomie: Entsprechung
Die EU Taxonomie-Verordnung ist das Ergebnis einer europäischen Regulierungsinitiative. Ziel der Regulierung ist es, Investitionen in Unternehmen zu fördern, die verantwortungsvoll geführt sind und nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umsetzen. Die EU Taxonomie soll ein einheitliches Verständnis davon schaffen, welche Aktivitäten und Investitionen nachhaltig sind. Dafür hat die EU-Kommission klare Kriterien mit genauen Messgrößen festgelegt. Auf diese Weise sollen Investoren besser einschätzen können, ob ein Unternehmen, in das sie investieren wollen, nachhaltig arbeitet. Betroffene Unternehmen müssen seit 2021 darüber berichten, wie viel Umsatz sie mit solchen Wirtschaftsaktivitäten machen, die von der EU Taxonomie abgedeckt sind. Außerdem müssen die Unternehmen offenlegen, in welchem Umfang sie in diese Wirtschaftsaktivitäten investieren und welche Betriebsausgaben mit den Aktivitäten verbunden sind.
Sechs Umweltziele
2021 wurden erste Kriterien verabschiedet, die festlegen, welche Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Sie gelten für die Taxonomie-Umweltziele „Klimaschutz“ („Climate Change Mitigation“) und „Anpassung an den Klimawandel“ („Climate Change Adaptation“). Außerdem gibt es weitere Taxonomie-Umweltziele in den Bereichen „Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung von Umweltverschmutzung“ und „Schutz von Ökosystemen und Biodiversität“. Für diese Ziele hat die EU-Kommission bislang jedoch noch keine Kriterien veröffentlicht.
Die EU Taxonomie unterscheidet zwischen „taxonomiefähigen“ und „taxonomiekonformen“ Wirtschaftsaktivitäten:
Anwendungsbereich der EU Taxonomie = Taxonomiefähige Aktivitäten
Taxonomiekonforme Aktivitäten
negativer Auswirkungen
standards
Wesentlich beitragen
zu mindestens einem der sechs Umweltziele der EU Taxonomie:
Vermeidung negativer Auswirkungen
Eine Aktivität kann nur dann als Beitrag zu einem der sechs Ziele gewertet werden, wenn sie keine anderen erheblich negativen Umweltauswirkungen mit sich bringt („Do no significant harm“-Prinzip).
Einhaltung von Mindeststandards
Die Mindeststandards („Minimum Safeguards“) sind soziale Anforderungen in Übereinstimmung mit
Umsetzung bei der Deutschen Telekom
Derzeit sind folgende Wirtschaftsaktivitäten der Deutschen Telekom taxonomiefähig (die Aktivitätsnummern beziehen sich auf den Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, der die Kriterien für das Taxonomie-Umweltziel „Klimaschutz“ beschreibt):
Eine vollständige Darstellung der Wirtschaftsaktivitäten, die bisher Bestandteil der EU Taxonomie sind, findet sich im EU-Compass.
Für alle taxonomiefähigen Aktivitäten wurde geprüft, ob diese auch als „taxonomiekonform“ eingestuft werden können. Ein Taxonomie-Kriterium, das für alle Aktivitäten gilt, ist die Klimarisikoanalyse. Diese wurde auf Konzernebene durchgeführt. Dabei wurden im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Aktivitäten keine wesentlichen Klimarisiken identifiziert. Im operativen Segment USA sowie den Landesgesellschaften in Griechenland und Ungarn befindet sich das Management von Klimarisiken allerdings noch im Aufbau und erfüllt bisher nicht vollumfänglich die Taxonomieanforderungen. Daher werden taxonomiefähige Aktivitäten, die das operative Segment USA sowie die Landesgesellschaften in Griechenland und Ungarn betreffen, für das Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Die Einhaltung der sozialen Mindeststandards gewährleisten wir für alle taxonomiefähigen Aktivitäten durch ein konzernübergreifendes Managementsystem. Die Standards nehmen Bezug auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Internationalen Charta der Menschenrechte. Wir erfüllen unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht durch ein risikobasiertes Managementsystem, das sowohl unseren Konzern als auch unsere Lieferkette abdeckt. Außerdem pflegen wir einen vertrauensvollen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften.
Ausführliche Informationen zur Taxonomie-Konformitätsprüfung finden sich in den entsprechenden Abschnitten im CR-Bericht sowie der nichtfinanziellen Erklärung in unserem Geschäftsbericht.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über unsere taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten für das Berichtsjahr. Sie schlüsselt sowohl absolute Werte als auch den jeweiligen prozentualen Anteil an Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben des Konzerns auf.
KPI der EU Taxonomie – Taxonomie-Fähigkeit und -Konfirmität der Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns Deutsche Telekom
Die der Berechnung gemäß EU Taxonomie zugrunde liegenden Gesamtwerte des Konzerns beliefen sich für das Berichtsjahr beim Umsatz auf 114,2 Milliarden Euro, bei den Investitionsausgaben auf 38,5 Milliarden Euro und bei den Betriebsausgaben auf 0,4 Milliarden Euro. Die Umsätze und Investitionsausgaben wurden auf Basis des Konzernabschlusses ermittelt. Die Angaben zu den Investitionsausgaben sind entsprechend den Vorschriften der EU Taxonomie nicht Bestandteil eines Investitionsausgabenplans (sog. Capex-Plan) zur Finanzierung einer Ausweitung taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten. Die Betriebsausgaben gemäß EU Taxonomie umfassen nur einen kleinen Teil der Gesamtbetriebsausgaben. Dazu gehören Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie andere direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen. Weiterführende Informationen zu den Rechnungslegungsgrundsätzen und Kennzahlen der EU Taxonomie finden Sie ebenfalls in der nichtfinanziellen Erklärung in unserem Geschäftsbericht.
Da das Kerngeschäft der Deutschen Telekom bisher von den Kriterien der EU Taxonomie nicht adäquat erfasst wird, ergibt sich bei aggregierter Betrachtung der Taxonomiefähigkeit aller Wirtschaftsaktivitäten auch für 2022 nur ein geringer taxonomiefähiger Anteil von Umsatz (1,8 %), Investitionsausgaben (0,8 %) und Betriebsausgaben (33 %) für den Konzern Deutsche Telekom.
Im Geschäftsjahr 2022 belief sich der taxonomiekonforme Anteil aller Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns Deutsche Telekom auf 0,5 Prozent des Umsatzes, 0,0 Prozent der Investitionsausgaben und 0,4 Prozent der Betriebsausgaben. Der taxonomiekonforme Anteil resultiert aus der Wirtschaftsaktivität 8.2 „Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen“.
Bezogen auf das operative Segment Systemgeschäft (T-Systems) liegt der taxonomiekonforme Anteil der Umsätze bei 12,3 Prozent sowie bei 0,1 Prozent der Investitionsausgaben und 0,8 Prozent der Betriebsausgaben. Wir beabsichtigen, die Taxonomiekonformität unserer Wirtschaftsaktivitäten kontinuierlich zu steigern. Weiterführende Informationen finden sich in den Abschnitten zur Taxonomie-Aktivität 8.1 und zur Taxonomie-Aktivität 8.2.
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