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Corporate Responsibility Bericht 2022

Auditergebnisse 2022 KPI

Über das auf Konzernebene aufgesetzte und gesteuerte Auditierungsprogramm wurden 2022 insgesamt 83 Vor-Ort-Audits img durchgeführt.

Wie in den Vorjahren konzentrierten wir unsere Auditaktivitäten auf Lieferanten in Asien, aber auch in Europa, Lateinamerika, Ozeanien und Afrika.

Zu den auditierten Lieferanten gehörten Produzenten aus den Bereichen IT-Hardware, -Software und -Dienstleistungen sowie Netzwerke und Endgeräte.

Alle im Zuge der Überprüfungen identifizierten Verstöße werden in einem Korrektur- und Maßnahmenplan erfasst und die fristgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen wird regelmäßig nachverfolgt. Bei den im Berichtszeitraum durchgeführten Überprüfungen wurden keine gravierenden Verfehlungen von Arbeitsbedingungen oder anderen grundsätzlichen Menschenrechten festgestellt, wie Diskriminierung, Zwangsarbeit oder Kinderarbeit. Darüber hinaus wurden auch keine Fälle von Bestechung oder Korruption sowie auch keine kritischen Verstöße gegen generelle Compliance-Regeln wie das Recht auf intellektuelles Eigentum aufgedeckt.

  • Von den 83 Lieferanten, die 2022 auditiert wurden (elf davon in sogenannten Validated Audit Processes der Responsible Business Alliance img), waren circa 43 Prozent (36 Audits) direkte Lieferanten und 57 Prozent (47 Audits) Tier-2-, -3- und -4-Supplier, also indirekte Lieferanten.
  • Bei den 2022 durchgeführten Audits wurden insgesamt 549 Verstöße gegen die Lieferantenanforderungen der Telekom aufgedeckt. Diese Feststellungen teilen sich wie folgt auf: 231 Fälle im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 67 Fälle im Bereich Arbeitszeiten, 104 Fälle im Bereich Umweltschutz, 23 Fälle im Bereich Arbeitsbedingungen, 51 Fälle bei Löhnen und Leistungsentgelt, 53 Fälle im Bereich Unternehmensethik, acht Fälle in Vereinigungsfreiheit, vier Fälle im Bereich Disziplinarmaßnahmen sowie acht Fälle im Bereich Diskriminierung. Darunter waren 36 Verfehlungen mit zu priorisierender Erledigung und weitere 286 schwerwiegende Befunde. Inklusive der Umsetzung einiger offener Verbesserungsmaßnahmen aus den Vorjahren konnten 2022 insgesamt 464 Verstöße behoben werden. Beispiele für kritische Verstöße im Jahr 2022 sowie eingeleitete Verbesserungsmaßnahmen finden sich in der unten stehenden Tabelle. Wie in den Vorjahren entfielen mit 42 Prozent die meisten Verstöße auf den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (2021: 43 Prozent), gefolgt von Umwelt mit 19 Prozent (2021: 16 Prozent). Der Bereich Arbeitszeiten mit 12 Prozent nimmt den dritten Platz ein (2021: 18 Prozent).
Bereich  Befunde bei Lieferanten Eingeleitete Verbesserungen Status
(Ende 2022)

Umwelt

Eine Fabrik hatte keine Dokumentation zur Bewertung von Dienstleistern für die Entsorgung gefährlicher Abfälle vorgelegt.

Die Fabrik hat Checklisten zur Auditierung von Dienstleistern für die Entsorgung gefährlicher Abfälle vorbereitet und führt Überprüfungen durch.

abgeschlossen

Die Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde an einen qualifizierten Betrieb vergeben, der über ein Zertifikat und die erforderlichen Dokumentationen verfügt. Der Altölbehälter (Schmieröle) war jedoch nicht mit einem GHS-Label img versehen und befand sich an der Außenseite des Gebäudes ohne Überdachung. Der Altölbehälter enthielt beim Check verschiedene Arten wie Schmieröl und Schneidöl.

GHS-Label werden an jedem Abfallbehälter angebracht, und alle Abfallbehälter werden an der Außenseite des Gebäudes unter einer Überdachung aufgestellt, um Schäden durch eindringenden Regen zu vermeiden.

abgeschlossen

Geschäftsethik

Der Lieferant verfügte über kein Verfahren zur Risikoanalyse. 

Es wurde eine Risikoanalyse in Bezug auf Korruption durchgeführt.

abgeschlossen

Zwangsarbeit

Arbeitsverträge von entsandten Mitarbeiter*innen enthielten unzulässige Positionen und Inhalte. Die Standard-Arbeitsverträge der Arbeitnehmer*innen waren unvollständig, z. B. aufgrund fehlender Positionsbezeichnungen und Gültigkeitsdauern. Zudem unterzeichnete die Fabrik keine unbefristeten Arbeitsverträge mit Arbeitnehmer*innen, die mehr als zehn Jahre im Betrieb waren, und holte auch nicht die Zustimmung der Arbeitnehmer*innen ein.
Verträge mit Arbeitnehmer*innen, die unter gesundheitlichen Risiken arbeiten, enthielten keine Angaben zum Arbeitsschutz, zu den Arbeitsbedingungen und zum Schutz vor Berufsrisiken.

Mit den Arbeitsagenturen wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Das Gehalt der Mitarbeitenden wird von unserem Unternehmen bezahlt, und die Leihgebühr wird monatlich an die Arbeitsagentur gezahlt. Alle Mitarbeitenden wurden im Arbeitsrecht geschult. Neue Mitarbeitende müssen ihre Jobbezeichnung im Arbeitsvertrag bestätigen. Im Arbeitsvertrag werden die Tätigkeitsbeschreibung, der Ort und die Vertragsdauer angegeben. Arbeitnehmende, die seit mehr als zehn Jahren beschäftigt waren, haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterzeichnet. Mitarbeitende wurden zu den gesetzlichen Vorgaben zur Vorbeugung von Berufskrankheiten geschult und mit betroffenen Mitarbeitenden wurde eine Zusatzvereinbarung zu Berufskrankheitsrisiken unterzeichnet.

abgeschlossen

Arbeitsschutz


 

Die Fabrik hat keine Evakuierungsübungen in den Schlafräumen der Arbeitnehmer*innen veranlasst.

Die Fabrik hat eine Evakuierungsübung in den Schlafräumen durchgeführt. Diese Prüfung wurde vom Auditor abgenommen.

abgeschlossen

Beobachtungen vor Ort ergaben, dass es sich bei der Augenspülstation in der Werkstatt um eine Station mit Druckbetätigung handelte, deren Fassungsvermögen nur fünf Liter betrug, was nicht den Anforderungen entsprach.

Es wurde eine feste Augenspülstation mit einem Fassungsvermögen von 53 Litern installiert.

abgeschlossen

Zwei Lötarbeiter*innen an der Montagelinie trugen Aktivkohlemasken anstelle von staubdichten Masken. Die Fabrik hat dies vor Ort korrigiert.

Es wurden Schulungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Führungskräfte durchgeführt. Zudem wurde die Schutzausrüstung für die Mitarbeitenden vor Ort ausgetauscht.

abgeschlossen

Arbeitszeiten

Die monatliche Arbeitszeit der Arbeitenden überstieg die gesetzlichen Anforderungen.

Die Betriebsstätte hat einen Plan zur schrittweisen Reduzierung der Arbeits- und Überstunden ausgearbeitet, um die monatliche Arbeitszeit gemäß den nationalen Gesetzen einzuhalten.

abgeschlossen

Löhne & Gehälter

Eine Fabrik hatte den Beschäftigten keine gesetzlich vorgeschriebenen Überstundenzuschläge gezahlt.

Die Fabrik hat Verfahrensdokumente zur sozialen Verantwortung erstellt, ein „Arbeitszeitkontrollverfahren“ und ein „Gehalts- und Vergütungskontrollverfahren“ eingeführt und die Arbeitsbedingungen mithilfe dieser Verfahrensdokumente kontinuierlich verbessert. Zudem wurde die Anwesenheitsdokumentation überarbeitet, um die tägliche Anwesenheit und die Überstunden genau zu erfassen. Die Fabrik zahlt die Überstundenvergütung in strikter Übereinstimmung mit der Anwesenheitsdokumentation und dem „Überstundenmanagementsystem“ in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften.

abgeschlossen

 
Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 407-1 (Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen)