Bei der Deutschen Telekom ist der Schutz der Menschenrechte fest verankert. 2017 haben wir unsere Sozialcharta überarbeitet und zu der Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ weiterentwickelt. Diese wurde im gleichen Jahr vom Vorstand verabschiedet. Damit haben wir unser Bekenntnis zu den Zielen des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 bekräftigt.
Mit der Grundsatzerklärung bekennen wir uns darüber hinaus zu
den Leitlinien und der Grundsatzerklärung für multinationale Unternehmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
der Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD),
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie
den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Global Compact der Vereinten Nationen sowie zum
UN-Verhaltenskodex gegen LGBTQI*-Diskriminierung für Unternehmen.
Bei der Deutschen Telekom ist der Schutz der Menschenrechte fest verankert. 2017 haben wir unsere Sozialcharta überarbeitet und zu der Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ weiterentwickelt. Diese wurde im gleichen Jahr vom Vorstand verabschiedet. Damit haben wir unser Bekenntnis zu den Zielen des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 bekräftigt.
Mit der Grundsatzerklärung bekennen wir uns darüber hinaus zu
Auch in unseren Geschäftsgrundsätzen, unserem Lieferantenkodex, den Leitlinien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI), unserem 2022 formulierten Selbstverständnis zur Digitalen Verantwortung, der neuen Konzernrichtlinie „Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung“ sowie in unserem Manifest „Neues Arbeiten“ bekennen wir uns in unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte. Wir befürworten zudem ein europaweites Lieferkettengesetz.
Relevant für die Abdeckung folgender NachhaltigkeitsstandardsGlobal Reporting Initiative (GRI)
Global Compact