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Corporate Responsibility Bericht 2022

Unser Ansatz zum Schutz der Menschenrechte

Unser Beitrag zu den SDG

Die Telekom bekennt sich ausdrücklich zu den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurden. Die Prinzipien verlangen, dass wir die Auswirkungen unserer eigenen Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte systematisch identifizieren und negative Folgen verhindern, abmildern und bei Bedarf wiedergutmachen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, haben wir für den gesamten Konzern ein umfassendes Programm entwickelt: In einem fortlaufenden Prozess aus mehreren ineinandergreifenden Maßnahmen und Instrumenten setzen wir die UN-Leitprinzipien um (siehe Grafik).

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Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

In mehreren grundlegenden Regelwerken verpflichten wir uns zur Achtung der Menschenrechte, der Persönlichkeitsrechte und der Meinungsfreiheit – und zur Wahrung des Rechts auf Kollektivvereinbarungen sowie zur Gewährleistung von Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung:

Umgang mit Beschwerden zu möglichen Menschenrechtsverletzungen

Über unsere Kontaktstelle für Menschenrechte „humanrights@telekom.de“ sowie über das anonyme Hinweisgeberportal „TellMe“ konnte im Jahr 2022 jede Person Hinweise und Beschwerden zur Kenntnis bringen – bei Bedarf anonym. Wir untersuchen jeden Hinweis. Wenn er sich als plausibel herausstellt, leiten wir Gegenmaßnahmen ein. Wie wir mit den 2022 erhaltenen Mitteilungen umgegangen sind, erfahren Sie hier. Zudem berücksichtigen wir Menschenrechtsaspekte seit 2013 auch bei Unternehmensbewertungen, die bei Fusionen und Akquisitionen üblich sind.

Menschenrechtsrisiko- und Auswirkungsanalyse

In der Konzernzentrale haben wir die weitere Verankerung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den verschiedenen Governance-Prozessen im Jahr 2022 vorangetrieben. Unter anderem haben wir die menschenrechts- und umweltbezogene Risikoerfassung in das jährliche Compliance Risk Assessment (CRA) einbezogen – in Vorbereitung auf die Durchführung der 2023 erstmals nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorgeschriebenen Risikoanalyse. Darüber hinaus wurden zahlreiche Workshops mit Fachbereichen der Konzernzentrale durchgeführt, um die neuen gesetzlichen Anforderungen etwa des LkSGs durch angemessene Maßnahmen in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2022 haben wir daraufhin insgesamt 68 Einheiten (61 Gesellschaften und sieben Einheiten der Konzernzentrale ohne T-Mobile US) in das CRA einbezogen. Das CRA gibt uns die Möglichkeit, menschenrechtliche Risiken im eigenen Geschäftsbereich frühzeitig zu identifizieren. Insgesamt erreichten wir eine Abdeckungsquote von 91 Prozent (nach FTE/Vollzeitäquivalenten) der vollkonsolidierten Gesellschaften. 56 Einheiten bestätigten eine „mittlere bis hohe Relevanz“ von Menschenrechtsthemen für ihre Geschäftstätigkeit. Zwei Landesgesellschaften räumten ein, dass die Konzernregelung „Menschenrechtskodex und Soziale Grundsätze“ noch nicht innerhalb der Gesellschaft bekannt gemacht worden ist. In einer der beiden Gesellschaften wurden bereits Maßnahmen zur Verankerung initiiert, die 2023 abgeschlossen sein sollen. Bei der anderen ist aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Umwandlung zur Minderheitsgesellschaft im Februar 2023 die Weiterverfolgung etwaiger Maßnahmen obsolet geworden. Zudem führt die T-Mobile US ein Risk Assessment nach einer anderen Systematik durch.

Menschenrechte und Mitarbeiterbeziehungen in den Landesgesellschaften

Bei Bedarf führen wir spezielle Begutachtungsprozesse zur Einschätzung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in den Landesgesellschaften durch. Auf diese Weise kontrollieren wir die Umsetzung der Konzernrichtlinie zu Mitarbeiterbeziehungen („Employee Relations Policy“) sowie die Einhaltung unserer Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“. Dabei berücksichtigen wir auch die Ergebnisse des Cockpits für Menschenrechte und Mitarbeiterbeziehungen („Human Rights & Employee Relations Cockpit“). Mit diesem Cockpit messen wir die Fortschritte der Landesgesellschaften anhand von fünf menschenrechtsbezogenen Kennzahlen:

  • Mitarbeiterzufriedenheit (Quelle: halbjährliche Pulsbefragung)
  • Bereitschaft, die Telekom als Arbeitgeberin zu empfehlen (Quelle: halbjährliche Pulsbefragung)
  • Gesundheitsquote (Quelle: HSE-Cockpit – „Health, Safety, Environment“-Cockpit)
  • Arbeitnehmerseitige Kündigungen (Quelle: HSE-Cockpit)
  • Landesspezifische Menschenrechtsrisiken (gemäß „Human Rights Risk Index“ von Maplecroft)

Für jede Kennzahl stufen wir die jeweilige Landesgesellschaft nach einem Ampelsystem ein. Anschließend werden die Ergebnisse mit den Regionalmanager*innen der Landesgesellschaft diskutiert; bei Bedarf werden Maßnahmen vereinbart – wie „Human Rights Impact Assessments“ (Verfahren, die unter anderem tatsächliche und potenzielle Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte abschätzen) oder „Employee Relations Policy Reviews“ (Überprüfung der Einhaltung der Konzernrichtlinie zur Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung).

Wirksamkeitskontrolle der Menschenrechte in der Lieferkette

Unsere Lieferanten nehmen wir ausdrücklich mit in die Verantwortung, um die Achtung der Menschenrechte auch in unserem Einflussbereich außerhalb des Telekom-Konzerns zu gewährleisten. Dazu haben wir ergänzend zu unserer nachhaltigen Einkaufsstrategie ein Lieferantenmanagement etabliert. Es soll die Nachhaltigkeitsleistung in unserer Lieferkette verbessern und dabei auch die Einhaltung von Menschenrechten gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Auditierungen unserer Lieferanten. Detaillierte Ergebnisse unseres konzernweiten Auditierungsprogramms können hier eingesehen werden.

Bewusstseinsschärfung, Training, Stakeholder-Engagement & Netzwerke

Um die Wahrung der Menschenrechte gemäß unseren Leitlinien und unserem Menschenrechtskodex zu gewährleisten, bieten wir weltweit allen Beschäftigten entsprechende Online-Trainings an. Diese umfassen auch Themen wie sexuelle Belästigung, Meinungsfreiheit und „Corporate Digital Responsibility“ (unternehmerische digitale Verantwortung). Wir informieren zudem mit internen Kommunikationskampagnen über wichtige Aspekte des Themas Menschenrechte, etwa zum Aspekt Antidiskriminierung. Unser im Jahr 2022 veröffentlichtes Transgender Handbuch will Mitarbeitende ermutigen, bei der Arbeit ganz sie selbst zu sein. Es zeigt Unterstützungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung auf und hilft uns, Diversität und Inklusion in der Unternehmenskultur zu stärken.

Darüber hinaus arbeiten wir in zahlreichen Netzwerken wie dem Global Compact oder econsense mit. Gemeinsam mit anderen Unternehmen, der Politik und der Zivilgesellschaft können wir auf bestehende Missstände aufmerksam machen und Lösungen vorantreiben.

 

Die Kommunikation zu unseren menschenrechtsbezogenen Aktivitäten haben wir im Jahr 2022 weiter intensiviert.

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 406 3-3 (Management der wesentlichen Themen)
  • GRI 407 3-3 (Management der wesentlichen Themen)