Telekom Logo
Corporate Responsibility Bericht 2022

Employee Relations Policy

Die konzernweit gültige „Employee Relations Policy (ERP) beschreibt anhand von zwölf Kernprinzipien, wofür die Telekom weltweit als Arbeitgeberin einsteht. Unser Bekenntnis zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen ist hier ebenso festgeschrieben wie beispielsweise Mitarbeitergesundheit, faire Bezahlung oder Verbot der Diskriminierung. Die ERP ist ein Rahmenwerk, auf das sich unsere Beschäftigten konzernweit beziehen können. Es soll ihnen ermöglichen, individuell zu den Unternehmenszielen beizutragen und den Shareholder Value zu steigern. Das Rahmenwerk nimmt Bezug auf unsere Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex und Soziale Grundsätze“ sowie unsere Konzernrichtlinie „Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung“ und erläutert, mit welchen Instrumenten wir deren Einhaltung gewährleisten wollen.

Im Jahr 2020 haben wir die ERP das letzte Mal überarbeitet, aktualisiert und vom Vorstand verabschieden lassen. Der Grundcharakter sowie die Kerninhalte blieben unberührt. Um den Veränderungen der Arbeitswelt sowie unserer Prozesse zu entsprechen, unterstützen wir gemeinsam Themen wie Digitalisierung, Meinungsfreiheit oder virtuelle Arbeit. Die neue Fassung der Policy trifft Aussagen zu folgenden Themen:

  • Wertegerüst
  • Recruitment und Förderung
  • Verantwortliches Management von organisatorischer Veränderung
  • Gesundheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit
  • Vergütung und Anerkennung
  • Work-Life
  • Virtuelles Arbeiten
  • Führung
  • Diversity
  • Verbot der Diskriminierung
  • Engagement und Kommunikation
  • Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen

Wir kontrollieren die Einhaltung und Umsetzung der ERP im Rahmen spezieller Begutachtungsprozesse, sogenannter Reviews. Jedes Jahr stellen sich zwei bis drei Landesgesellschaften einer solchen Überprüfung. Die Ergebnisse nutzen sie, um die Beziehungen zu ihren Beschäftigten weiter zu verbessern. Konzernweit helfen uns die Reviews dabei, die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und menschenrechtsbezogenen Risiken unserer Geschäftstätigkeit einzuschätzen. Im Berichtsjahr wurden diese Prüfungen im Zuge der „Human Rights Impact Assessments (HRIAs)“ bei den drei Gesellschaften der DTSE in Rumänien, der Slowakei und Tschechien durchgeführt.

Ergeben sich bei der Auswertung Hinweise darauf, dass unsere Selbstverpflichtungen unzureichend umgesetzt werden, gehen wir diesen Hinweisen nach und leiten Abhilfemaßnahmen ein. Zusammenfassungen und Ergebnisse zu einzelnen Länderberichten veröffentlichen wir auf unserem Konzernportal unter „Verantwortungsvoller Arbeitgeber“.