Unser Ansatz zum Schutz der Menschenrechte

Unser Beitrag zu den SDG

Die Telekom bekennt sich ausdrücklich zu den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurden. Die Prinzipien verlangen, dass wir die Auswirkungen unserer eigenen Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte systematisch identifizieren und negative Folgen verhindern, abmildern und bei Bedarf wiedergutmachen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, haben wir für den gesamten Konzern ein umfassendes Programm entwickelt: In einem fortlaufenden Prozess aus mehreren ineinandergreifenden Maßnahmen und Instrumenten setzen wir die UN-Leitprinzipien um (siehe Grafik).

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Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

In mehreren grundlegenden Regelwerken verpflichten wir uns zur Achtung der Menschenrechte, der Persönlichkeitsrechte und der Meinungsfreiheit – und zur Wahrung des Rechts auf Kollektivvereinbarungen sowie zur Gewährleistung von Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung:

Umgang mit Beschwerden zu möglichen Menschenrechtsverletzungen

Über unsere Kontaktstelle für Menschenrechte „humanrights@telekom.de“ sowie über das anonyme Hinweisgeberportal „TellMe“ konnte im Jahr 2022 jede Person Hinweise und Beschwerden zur Kenntnis bringen – bei Bedarf anonym. Wir untersuchen jeden Hinweis. Wenn er sich als plausibel herausstellt, leiten wir Gegenmaßnahmen ein. Wie wir mit den 2022 erhaltenen Mitteilungen umgegangen sind, erfahren Sie hier. Zudem berücksichtigen wir Menschenrechtsaspekte seit 2013 auch bei Unternehmensbewertungen, die bei Fusionen und Akquisitionen üblich sind.

Menschenrechtsrisiko- und Auswirkungsanalyse

In der Konzernzentrale haben wir die weitere Verankerung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den verschiedenen Governance-Prozessen im Jahr 2022 vorangetrieben. Unter anderem haben wir die menschenrechts- und umweltbezogene Risikoerfassung in das jährliche Compliance Risk Assessment (CRA) einbezogen – in Vorbereitung auf die Durchführung der 2023 erstmals nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorgeschriebenen Risikoanalyse. Darüber hinaus wurden zahlreiche Workshops mit Fachbereichen der Konzernzentrale durchgeführt, um die neuen gesetzlichen Anforderungen etwa des LkSGs durch angemessene Maßnahmen in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2022 haben wir daraufhin insgesamt 68 Einheiten (61 Gesellschaften und sieben Einheiten der Konzernzentrale ohne T-Mobile US) in das CRA einbezogen. Das CRA gibt uns die Möglichkeit, menschenrechtliche Risiken im eigenen Geschäftsbereich frühzeitig zu identifizieren. Insgesamt erreichten wir eine Abdeckungsquote von 91 Prozent (nach FTE/Vollzeitäquivalenten) der vollkonsolidierten Gesellschaften. 56 Einheiten bestätigten eine „mittlere bis hohe Relevanz“ von Menschenrechtsthemen für ihre Geschäftstätigkeit. Zwei Landesgesellschaften räumten ein, dass die Konzernregelung „Menschenrechtskodex und Soziale Grundsätze“ noch nicht innerhalb der Gesellschaft bekannt gemacht worden ist. In einer der beiden Gesellschaften wurden bereits Maßnahmen zur Verankerung initiiert, die 2023 abgeschlossen sein sollen. Bei der anderen ist aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Umwandlung zur Minderheitsgesellschaft im Februar 2023 die Weiterverfolgung etwaiger Maßnahmen obsolet geworden. Zudem führt die T-Mobile US ein Risk Assessment nach einer anderen Systematik durch.

Menschenrechte und Mitarbeiterbeziehungen in den Landesgesellschaften

Bei Bedarf führen wir spezielle Begutachtungsprozesse zur Einschätzung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in den Landesgesellschaften durch. Auf diese Weise kontrollieren wir die Umsetzung der Konzernrichtlinie zu Mitarbeiterbeziehungen („Employee Relations Policy“) sowie die Einhaltung unserer Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“. Dabei berücksichtigen wir auch die Ergebnisse des Cockpits für Menschenrechte und Mitarbeiterbeziehungen („Human Rights & Employee Relations Cockpit“). Mit diesem Cockpit messen wir die Fortschritte der Landesgesellschaften anhand von fünf menschenrechtsbezogenen Kennzahlen:

  • Mitarbeiterzufriedenheit (Quelle: halbjährliche Pulsbefragung)
  • Bereitschaft, die Telekom als Arbeitgeberin zu empfehlen (Quelle: halbjährliche Pulsbefragung)
  • Gesundheitsquote (Quelle: HSE-Cockpit – „Health, Safety, Environment“-Cockpit)
  • Arbeitnehmerseitige Kündigungen (Quelle: HSE-Cockpit)
  • Landesspezifische Menschenrechtsrisiken (gemäß „Human Rights Risk Index“ von Maplecroft)

Für jede Kennzahl stufen wir die jeweilige Landesgesellschaft nach einem Ampelsystem ein. Anschließend werden die Ergebnisse mit den Regionalmanager*innen der Landesgesellschaft diskutiert; bei Bedarf werden Maßnahmen vereinbart – wie „Human Rights Impact Assessments“ (Verfahren, die unter anderem tatsächliche und potenzielle Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte abschätzen) oder „Employee Relations Policy Reviews“ (Überprüfung der Einhaltung der Konzernrichtlinie zur Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung).

Wirksamkeitskontrolle der Menschenrechte in der Lieferkette

Unsere Lieferanten nehmen wir ausdrücklich mit in die Verantwortung, um die Achtung der Menschenrechte auch in unserem Einflussbereich außerhalb des Telekom-Konzerns zu gewährleisten. Dazu haben wir ergänzend zu unserer nachhaltigen Einkaufsstrategie ein Lieferantenmanagement etabliert. Es soll die Nachhaltigkeitsleistung in unserer Lieferkette verbessern und dabei auch die Einhaltung von Menschenrechten gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Auditierungen unserer Lieferanten. Detaillierte Ergebnisse unseres konzernweiten Auditierungsprogramms können hier eingesehen werden.

Bewusstseinsschärfung, Training, Stakeholder-Engagement & Netzwerke

Um die Wahrung der Menschenrechte gemäß unseren Leitlinien und unserem Menschenrechtskodex zu gewährleisten, bieten wir weltweit allen Beschäftigten entsprechende Online-Trainings an. Diese umfassen auch Themen wie sexuelle Belästigung, Meinungsfreiheit und „Corporate Digital Responsibility“ (unternehmerische digitale Verantwortung). Wir informieren zudem mit internen Kommunikationskampagnen über wichtige Aspekte des Themas Menschenrechte, etwa zum Aspekt Antidiskriminierung. Unser im Jahr 2022 veröffentlichtes Transgender Handbuch will Mitarbeitende ermutigen, bei der Arbeit ganz sie selbst zu sein. Es zeigt Unterstützungsmöglichkeiten gegen Diskriminierung auf und hilft uns, Diversität und Inklusion in der Unternehmenskultur zu stärken.

Darüber hinaus arbeiten wir in zahlreichen Netzwerken wie dem Global Compact oder econsense mit. Gemeinsam mit anderen Unternehmen, der Politik und der Zivilgesellschaft können wir auf bestehende Missstände aufmerksam machen und Lösungen vorantreiben.

 

Die Kommunikation zu unseren menschenrechtsbezogenen Aktivitäten haben wir im Jahr 2022 weiter intensiviert.

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 406 3-3 (Management der wesentlichen Themen)
  • GRI 407 3-3 (Management der wesentlichen Themen)

 

Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze

Bei der Deutschen Telekom ist der Schutz der Menschenrechte fest verankert. 2017 haben wir unsere Sozialcharta img überarbeitet und zu der Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ weiterentwickelt. Diese wurde im gleichen Jahr vom Vorstand verabschiedet. Damit haben wir unser Bekenntnis zu den Zielen des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 bekräftigt.

Mit der Grundsatzerklärung bekennen wir uns darüber hinaus zu

  • den Leitlinien und der Grundsatzerklärung für multinationale Unternehmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO img),
  • der Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD img),
  • der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie
  • den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Global Compact der Vereinten Nationen sowie zum
  • UN-Verhaltenskodex gegen LGBTQI*-Diskriminierung für Unternehmen.

Auch in unseren Geschäftsgrundsätzen, unserem Lieferantenkodex, den Leitlinien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI), unserem 2022 formulierten Selbstverständnis zur Digitalen Verantwortung, der neuen Konzernrichtlinie „Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung“ sowie in unserem Manifest „Neues Arbeiten“ bekennen wir uns in unserer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte. Wir befürworten zudem ein europaweites Lieferkettengesetz.

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 2-23 (Allgemeine Standardangaben)  
  • GRI 2-24 (Allgemeine Standardangaben)

Global Compact

  • Prinzip 1 (Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte)

Hinweise und Anfragen zum Thema Menschenrechte

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 erhielten wir über unsere Kontaktstelle für Menschenrechte, über das Hinweisgebersystem „TellMe“ sowie im Zuge der Überprüfung der Einhaltung unserer Konzernrichtlinie zu Mitarbeiterbeziehungen („Employee Relations Policy“) fünf Hinweise mit Menschenrechtsbezug.

  • Die Anfragen und Hinweise bezogen sich auf Themen wie Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Beschäftigungsbedingungen.
  • Alle Hinweise wurden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 406-1 (Gleichbehandlung)

Umfassende Menschenrechtsprüfungen in den Landesgesellschaften

Ein wesentlicher Bestandteil der Begutachtungsprozesse zur Einschätzung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen in den Landesgesellschaften sind die regelmäßigen Prüfungen im Rahmen des „Human Rights Impact Assessment“ (HRIA). Das Verfahren dient der Abschätzung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte. Es umfasst die Arbeitsbedingungen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren Zulieferern. Durch diese systematischen und umfassenden Prüfungen stellen wir sicher, dass menschenrechtliche Risiken erkannt und Verletzungen vermieden werden können. Im Jahr 2022 haben wir bei den drei Gesellschaften der Deutschen Telekom Services Europe (DTSE) in Rumänien, der Slowakei und Tschechien HRIAs vor Ort durchgeführt. Im Rahmen der Prüfungen haben wir dabei zum ersten Mal auch die Dimension der Digitalen Ethik miteinbezogen. Hintergrund ist ein Rahmenwerk, das wir 2022 anlässlich unserer Initiative zur Digitalen Verantwortung formuliert haben. In seinem Mittelpunkt steht die Entwicklung einer menschenzentrierten Technologie, die auf einem humanistischen Weltbild beruht. Neben den bereits bestehenden Leitlinien (wie jener zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz) haben wir damit einen weiteren Rahmen geschaffen, wie wir menschenrechtliche Anforderungen in unseren Produkten und Dienstleistungen umsetzen und anwenden wollen. Seit 2019 veranstalten wir in den Landesgesellschaften auch Workshops, die zu Menschenrechtsthemen schulen und sensibilisieren.

Menschenrechts- und Risk Assessement KPI

Die Telekom bekennt sich ausdrücklich zu den vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und hat die Prinzipien im „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ verankert.

Compliance Risk Assessement
2022 haben wir die menschenrechts- und umweltbezogene Risikoerfassung in das jährliche Compliance Risk Assessment (CRA) einbezogen. Im Geschäftsjahr 2022 nahmen insgesamt 68 Einheiten (61 Gesellschaften und sieben Einheiten der Konzernzentrale ohne T-Mobile US) am Menschenrechts- und Risk Assessment teil. Dies entspricht einer Abdeckungsquote von 91 Prozent (nach FTE/Vollzeitäquivalenten) der vollkonsolidierten Gesellschaften. 56 Einheiten bestätigten eine „mittlere bis hohe Relevanz“ von Menschenrechtsthemen für ihre Geschäftstätigkeit. Zwei Landesgesellschaften räumten ein, dass die Konzernregelung „Menschenrechtskodex und Soziale Grundsätze“ noch nicht innerhalb der Gesellschaft bekannt gemacht worden ist. In einer der beiden Gesellschaften wurden bereits Maßnahmen zur Verankerung initiiert, die 2023 abgeschlossen sein sollen. Bei der anderen ist aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Umwandlung zur Minderheitsgesellschaft im Februar 2023 die Weiterverfolgung etwaiger Maßnahmen obsolet geworden. Zudem führt die T-Mobile US ein Risk Assessment nach einer anderen Systematik durch.

Hinweise mit Menschenrechtsbezug
Im Jahr 2022 haben wir fünf Hinweise mit Menschenrechtsbezug über unsere Kontaktstelle für Menschenrechte, über das Hinweisgebersystem „TellMe“ sowie im Zuge der Überprüfung der Einhaltung unserer Konzernrichtlinie zu Mitarbeiterbeziehungen („Employee Relations Policy“) erhalten.

Assessments & Review

  • Ein „Human Rights Risk Assessment“ wurde im Jahr 2022 bei den drei Gesellschaften der Deutsche Telekom Services Europe (DTSE) in Rumänien, in der Slowakei und in Tschechien durchgeführt.
  • Ein „Employee Relations Policy Review“ wurde im Zuge der „Human Rights Impact Assessments“ im Jahr 2022 bei der DTSE in Rumänien, in der Slowakei und in Tschechien durchgeführt.

Zur Messung der menschenrechtlichen Auswirkungen wird außerdem das Human Rights & Employee Relations Policy Cockpit genutzt. Dafür werden bei den Landesgesellschaften fünf menschenrechtliche Kennzahlen erhoben und gemäß dem Ampelsystem ausgewertet.

Relevant für die Abdeckung folgender Nachhaltigkeitsstandards

 

Global Reporting Initiative (GRI)

  • GRI 406-1 (Gleichbehandlung)

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

  • Kriterium 17 (Menschenrechte)

Global Compact

  • Prinzip 1 (Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte)
  • Prinzip 2 (Keine Beteiligung des Unternehmens an Menschenrechtsverletzungen)

European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS)

  • S07-02 (Prozentsätze aller Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind)
Mandy Linß

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