Wirtschaft Nachhaltige Finanzen 53 Branchensicht und Ausblick EU-Taxonomie Weiterentwicklung Der wesentliche Teil unseres Geschäftsmodells wird nicht von der EU Taxonomie erfasst – denn die EU Taxonomie umfasst keine Krit- erien für die Wirtschaftsaktivität „Bereitstellung und Betrieb einer Netzwerk-Infrastruktur für Telekommunikation“. Daher können wir bisher den Mehrwert unserer Aktivitäten für die Digitalisierung und die damit verbundenen ökologischen Vorteile nur zu einem kleinen Teil innerhalb der EU Taxonomie abbilden. Wir sind überzeugt, dass die IT-Lösungen und Produkte, die auf unserem Netzwerk laufen, Unternehmen und Privatpersonen dabei unterstützen können, CO₂-Emissionen zu reduzieren. Aus diesem Grund sollte die Weit- erentwicklung der Taxonomie die Bedeutung der Telekommunika- tionsnetzwerke berücksichtigen. Daher evaluieren wir in ver- schiedenen Wirtschafts- und Branchenverbänden, ob dieser Bei- trag unserer Kernaktivitäten durch angemessene Kriterien in der EU Taxonomie abgebildet werden könnte. Dazu gehören unter anderem die Arbeitsgruppe „Sustainable Finance“ im europäis- chen Telekommunikationsverband ETNO (European Telecommuni- cations Network Operators’ Association) sowie bis 2022 die „EU Platform on Sustainable Finance“. Außerdem engagieren wir uns beim European Roundtable (ERT), auf nationaler Ebene bei econsense sowie in vielen weiteren Organisationen und Stake- holder-Dialogen. Unsere Position haben wir in verschiedenen Positionspapieren erläutert, wie beispielsweise hier mit ETNO. Zurzeit erarbeitet die EU-Kommission Kriterien für die vier Umweltziele, die bisher noch nicht mit Kriterien hinterlegt sind. Dies sind die Ziele „Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung von Umwelt- verschmutzung“ und „Schutz von Ökosystemen und Biodiversität“. Basis hierfür sind die Empfehlungen, die das Expertengremium „Platform on Sustainable Finance“ im März und Oktober 2022 an die EU-Kommission übermittelt hat. Für die Deutsche Telekom ist in erster Linie der Vorschlag der Expert*innen relevant, IT-Lösun- gen, die einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft oder zum Schutz von Wasserressourcen leisten, in die EU Taxonomie aufzunehmen. Sobald die EU-Kommission den Kriterien-Entwurf veröffentlicht, werden wir prüfen, wie diese Kriterien im Informations- und Kom- munikationssektor angewendet werden können, und unsere Ein- schätzung in der geplanten Konsultationsphase mitteilen. Die EU Taxonomie konzentriert sich in ihrer derzeitigen Form auf ökologische Ziele. Sie soll künftig durch eine „soziale Taxonomie“ ergänzt werden. So sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, auch ihre Beiträge im sozialen Bereich geltend zu machen. Angesi- chts des anspruchsvollen regulatorischen Umfelds, mit dem der- zeit Unternehmen konfrontiert sind, wurden die Pläne vorüberge- hend ausgesetzt. Das Expertengremium „Platform on Sustainable Finance“ hat in einem ersten Schritt allerdings im Oktober 2022 einen Vorschlag zur Konkretisierung der sozialen Mindeststandards erstellt, die bereits Teil der EU Taxonomie sind. Die Expert*innen schlagen vor, sich dabei auf folgende Felder zu fokussieren: Ach- tung von Menschen- und Arbeitsrechten, Antikorruption, Steuern und fairer Wettbewerb. Inwieweit die EU-Kommission die Empfe- hlungen der Expert*innen rechtlich umsetzen wird, steht bislang noch nicht fest. Mit Anwendung der „Corporate Sustainability Reporting Directive“, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird die Zahl der Unternehmen, die taxonomiebezogene Informationen offenlegen müssen, schrittweise wachsen. Das wird uns perspektivisch dabei helfen, die Taxonomiekonformität von eingekauften Gütern und Dienstleistungen – wie von der EU Taxonomie gefordert – zu prüfen. Taxonomie-Aktivität 8.1.: Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten Die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ (8.1) decken wir durch das operative Segment Systemgeschäft (T-Systems) ab. Neben Rechenzentrumsflächen, die von uns betreut werden („operated by T-Systems“), wurden auch Teilflächen externer Anbieter („oper- ated on co-locations“) in die Evaluierung der Taxonomiefähigkeit mit einbezogen. Die Wirtschaftsaktivität 8.1 macht den größten Anteil der taxono- miefähigen Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben aus: Die taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten für Datenverarbei- tung und Hosting lagen 2022 bei 1,0 Prozent des Umsatzes, bei 0,4 Prozent der Investitionsausgaben sowie bei 19,0 Prozent der direkten Aufwendungen (bezogen auf die relevanten Gesamtwerte des Konzerns). Um die Taxonomiefähigkeit auf Segmentebene zu zeigen, legen wir ergänzende Kennzahlen für das operative Seg- ment Systemgeschäft (T-Systems) ebenfalls offen. Der taxono- miefähige Anteil liegt hier bezogen auf den Außenumsatz des Seg- ments bei 36,0 Prozent und bezogen auf die Investitionsausgaben bei 62,6 Prozent. Rechenzentren müssen dem EU-Verhaltenskodex für die Energie- effizienz von Datenzentren entsprechen, um gemäß EU Taxonomie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Diesen Kodex erfüllen derzeit fünf der acht von T-Systems unmittelbar betreuten Standorte. Die Einhaltung des Kodex wird bislang nicht extern geprüft – dies wird jedoch von der EU Taxonomie gefordert. Daher stufen wir die Rechenzentren, die für die Wirtschaftsaktivität 8.1 eingesetzt werden, im Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ein. Zudem fordert die EU Taxonomie, dass in den Rechenzentren Kühl- mittel eingesetzt werden, deren Treibhausgaspotenzial den Wert von 675 nicht überschreitet. Dieses Kriterium erfüllt bisher ein Rechenzentrum, das 2022 vollständig saniert wurde. An den übrigen Standorten werden derzeit noch branchenübliche Kühl- mittel eingesetzt, die die EU-Verordnung über fluorierte Treibhaus- gase erfüllen. Daher liegen die taxonomiekonformen Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben für die Wirtschaftsaktivität 8.1 jeweils bei 0,0 Prozent. Wir werden die Umstellung auf taxonomiekonforme Kühlmittel dann vornehmen, wenn unsere Rechenzentren turnusmäßig sani- ert werden. Für die einzelnen Rechenzentren werden wir detailliert prüfen, inwieweit eine erhebliche Beeinträchtigung der übrigen Umweltziele vermieden wird, sobald diese die genannten anspruchsvollen Klimaschutzanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen. Auf diese Weise werden wir die Taxonomiekonformität unserer Rechenzentren kontinuierlich erhöhen.