Cash Tax Rate Reconciliation Deutsche Telekom 2022

Der zusammengefasste Ertragsteuersatz im Land der Konzernobergesellschaft Deutsche Telekom AG beträgt 31,4% (Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer).

Da die Gewinne der operativen lokalen Tochtergesellschaften den jeweiligen nationalen Steuersätzen unterliegen, die sich regelmäßig vom deutschen Steuerniveau unterscheiden, beläuft sich der nach Landesgewinnen gewichtete Ertragsteuersteuersatz auf rd. 26-27% (sog. „country mix“-Steuerquote).

Insbesondere der zusammengefasste US-Steuersatz (21% Bundeskörperschaftsteuer, ca. 4% lokale Ertragsteuern) ist mit 25-26% deutlich niedriger als der deutsche Ertragsteuertarif. Gleiches gilt für zahlreiche osteuropäische Länder, insbesondere Griechenland, Österreich, Polen und Tschechien sowie die Slowakei.

Die Cash-Steuer-Belastung der Deutsche Telekom Gruppe im Jahre 2022 betrug € 0,9 Mrd., und zwar bei einem Vorsteuer-Gewinn nach IFRS-Rechnungslegung in Höhe von € 11,0 Mrd..

Der Unterschied zwischen der tatsächlich gezahlten Cash-Steuern (€ 0,9 Mrd.) und der Belastung, die sich aus einer Anwendung des gewichteten country mix-Ertragsteuertarifs von 26-27% auf das Vorsteuereinkommen des Deutsche Telekom Konzerns ergäbe (€ 3,0 Mrd.), ist im Wesentlichen auf sog. temporäre Differenzen bei der T-Mobile USA zurückzuführen. Diese temporären Differenzen resultieren insbesondere aus einer beschleunigten steuerlichen Abschreibung in den USA, die die dortige Investitionstätigkeit fördern soll, sog. „bonus deprecication“. Steuerlich darf der wirtschaftliche Wertverzehr von Investitionen vorgezogen geltend gemacht werden, in der Zukunft stehen deshalb weniger hohe Abschreibungsbeträge zur Verfügung. Dies wird zu einer entsprechend höheren Cash-Steuer-Belastung in den kommenden Jahren führen (nur rein temporärer Cash-Steuereffekt). Gegenläufig hierzu wirken bei der T-Mobile USA insbesondere temporäre Differenzen auf steuerlich zu aktivierende F&E Aufwendungen sowie steuerlich vorübergehend nicht abzugs-fähige Zinsaufwendungen. Diese haben das IFRS Ergebnis gemindert, jedoch erhöhend auf das steuerliche Ergebnis gewirkt.

In Deutschland hat sich die rechnerische Cash-Steuer-Belastung hauptsächlich auf Grund steuerfreier Erträge reduziert, nämlich in Gestalt nicht steuerbarer Gewinne aus der Veräuße-rung von Beteiligungen.

Die vorgenannten Effekte erklären die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Steuer-Cash Out der Deutsche Telekom Gruppe im Jahre 2022 und der Ertragsteuerbelastung, die bei der Anwendung des durchschnittlichen country mix-Konzernsteuersatzes in Höhe von 26-27% auf das Vorsteuereinkommen des Konzerns zu erwarten gewesen wäre (€ 2,1 Mrd. Delta). In zukünftigen Jahren wird die Cash-Steuer-Belastung wegen der überwiegend rein temporären Natur dieser Effekte entsprechend höher liegen, selbstverständlich vorbehaltlich neuer steuergesetzlicher Regelungen zur Investitionsförderung wie z.B. einer Fortführung der US bonus depreciation.
Der verbleibende Unterschiedsbetrag entfällt auf mehrere, ebenfalls überwiegend rein temporär wirkende, Effekte verschiedener europäischer Landesgesellschaften, z.B. der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen in Österreich.